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Anklageschrift and die IUK wegen des Todes von Ulrike Meinhof

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- 115 -wurde <strong>von</strong> Staatsanwalt Heissler zunächst noch erklärt,der Leiter <strong>des</strong> Gefängnisses und das ihm übergeordneteJustizministerium lasse ihn nicht zur Zelle <strong>von</strong> <strong>Ulrike</strong><strong>Meinhof</strong> in den 70 Stock, er habe liausverbotu Der Leiter<strong>des</strong> Gefängnisses, Regieru~gsdirektor Nusser, bestrittgegenüber Rechtsanwalt Croissant ein solchesHausverbot. Darauf erklärte Staatsanwalt Heissler, erhabe als "Herr <strong>des</strong> To<strong>des</strong>ermittlungsverfahrens" entschieden,daß Recht~anwalt Croissant und Frau Zitzlaff derDurchsuchung entgegen seiner zuvor gegebenen Zusagenicht beiwohnen könneno Er fügte noch hinzu, <strong>die</strong> ~\m~esenheiteines Verteidigers <strong>von</strong> <strong>Ulrike</strong> Neinhof, RechtsanwaltOberwinder, sei ausreichend.Bevlcis: Vernehmung <strong>von</strong> Rechtsal~T,V21tDrQ KlausCroissant und ~rau Wie~ke Zitzlaff.Entgegen den Angaben <strong>von</strong> Staatsanvlalt Heissler durfteaber auch Rechtsanwalt Oberwinder an der Du~chsuchungnicht teilnehmen. Von den Beamten der Staatsschutzabteilung<strong>des</strong> L<strong>and</strong>eskriminalamtes wurde irun das B~tretender Zelle verwehrto Er mußte draußen auf dem•Flur warten. Eine Besichtigung der Zelle \var ihn ebensounmöglich wie eine Beobachtung der Staatschutzbeamtenund ihrer Verrichtungen während der Durchsuchungder Zelle"B2;"reis: Vernehmung <strong>von</strong> Rechtsamval t Oberwinder,Frankfurt.108 Falschmeldungen der Bun<strong>des</strong>anwaltschaftWenige Stunden nach dem Tod <strong>von</strong> <strong>Ulrike</strong> <strong>Meinhof</strong> war es<strong>die</strong> Bun<strong>des</strong>anwal-tschaft, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Selbstmordkonstruktion,noch bevor Obduktions- und Untersuchungsergebnisse vorliegen,durch <strong>die</strong>-Behauptung <strong>von</strong>

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