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Anklageschrift and die IUK wegen des Todes von Ulrike Meinhof

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- 39 -bei der Bevölkerung ankommtll (so <strong>die</strong> "FrankfurterRundschau" vom 2.4.1975, S. 13; "Quickll Nr. 11/1975vom 6.3.1975, S. 30).Und in der Broschüre "Polizei - bürgernah!", herausgegebenvom Polizeipräsidenten Berlins 1974, heißt es:"Dies ist ein Ergebnis der Reform der BerlinerPolizei. Sie bringt für Sie mehr Sicherheitdurch regelmäßige und bürgernahe Gegenwart derPolizei, durch Konzentration der polizeilichenArbeit, durch mehr gezielte Streifen und Razzien _Ich bin also sozusagen wieder 'Ihr Schutzmann <strong>and</strong>er Ecke!' Für Sie bedeutet das u.a.: Ich werdenicht nur <strong>die</strong> polizeilich interessanten Brennpunkteüberwachen und gegebenenfalls erste Haßnahmen einleit.::n.Ich nehlne auch Ihre Hinweise, Eingaben undBeschwerden entgegen und erteile Auskünfte ••••Im übrigen soll durch gezielten Streifen<strong>die</strong>nstin Uniform und in Zivil das N~tz der Sicherheit<strong>die</strong>ser Stadt i~~er enger geknüpft werden ••••Eine be,:.;ieg liehe, unserer rr,odernen technischen.Zeit ang~paßte Polizei soll künftig in Ihrem Lebensbereichfür Sie jederzeit zur Verfügung stehen.Die Sicherheit, <strong>die</strong> Sie mit Recht <strong>von</strong> der Polizeierwarten unc1 <strong>die</strong> \vir gewährleisten wollen, ist abernur in einer vertrauensvol12n ZusarnmenarbE:it mitIhnen zu erreichen. Hit <strong>die</strong>ser !,usammcr;arbeit rechnetIhr Kontaktbereichsb2amter."(Hervorhebungenhinzugefügt).I, IH.J. Schwagerl, Ministerialbeamter im Hessischen Innenministeriumhat klargestellt, daß der Bürger gar nicht<strong>and</strong>ers kann, als "vertrauensvoll zusammenzuarbeiten".Denn:"Der Befragte ist nicht verpflichtet zu antworten.Gleichwohl wird der BUrger im normalen Fall bestrebtsein, gemei.nsam mit dem Mitarbeit.er <strong>des</strong>Verfassungsschutzes <strong>die</strong> int~ressierenden Fragenzu kltiren, wenn er, der Bürger, sich mit der freiheitlich-demokratischenGrundordnung identifiziert."(vergI. H.J. Schwagerl u.a."Dcr Schutz der Verfassung - ein H<strong>and</strong>buch fürTheorie und Praxis", Köln 1968, S. 90).

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