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Anklageschrift and die IUK wegen des Todes von Ulrike Meinhof

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·.:":.57c) Wegen der Durchsuchung weiblicher Besucher ist vor dem Besuch <strong>die</strong> Kripo Witt­Iich zu verständigen.d) Besuche bei dem U-Gefangenen Meins werden nur in Gegenwart <strong>von</strong> zweiBeamten durchgeführt.e) Bei Besuchen durch Rechtsanwälte ohne Besuchsüberwachung wird derBesuchsraum durch einen bewaffneten Be<strong>die</strong>nsteten abgeschirmt, der vor der Tür<strong>des</strong> Besuchsraums zu stehen hat.f) Der Gefangene wird unmittelbar nach jedem Besuch im Besuchsraum vomAufsichts<strong>die</strong>nstleiter im Beisein eines weiteren Beamten körperlich durchsucht undneu eingekleidet.6. Während der Bewegung <strong>des</strong> U-Gefangenen Meins im Freien werden keine Fahrzeugein <strong>die</strong> Anstalt eingelassen, <strong>die</strong> in den Bereich <strong>des</strong> A-Hofs fahren wollen. Fahrzeuge,<strong>die</strong> in den übrigen Bereich der Anstalt fahren wollen, werden nur eingelassen,sofern der Fahrer gen au bekannt ist (z. B. Viehhändler B[ ... J, Eieriieferant 0[ ... ]).Beginn und Ende der Freistunde sind der Außenpforte vom Aufsichts<strong>die</strong>nstleiterjeweils zu melden.7. Der Untersuchungsgefangene Meins wird auf Abteilung 2, Zelle 51 in strengerEinzelhaft gehalten.8. Die unmittelbar rechts und links und <strong>die</strong> unter und über der Zelle <strong>des</strong> U-GefangenenMeins liegenden Zellen dürfen nicht mit Gefangenen belegt werden.>,-9. halten. Die Zelle Der <strong>des</strong> Riegel U-Gefangenen wird zusätzlich ist Tag mitund einem NachtVorhängeScl\loß unter do~eltem versehen. Verschluß Der zuSchlüssel wird vom Aufsichts<strong>die</strong>nstleiter bzw. in <strong>des</strong>sen AbwesJhheit vom Wachhabendenverwahrt. Die jeweilige Übergabe <strong>des</strong> Schlüssels ist in einem besonderenBuch zu vermerken. Ein Doppel <strong>des</strong> Schlüssels wird vom Inspektor für Sicherheit undOrdnung verwahrt.10. Der Gefangene wird nur im Beisein <strong>des</strong> Aufsichts<strong>die</strong>nstleiters in Begleitungeines zweiten Beamten in der Zelle aufgesucht.11. Die Essensausgabe, der Kleidertausch, <strong>die</strong> Ausgabe <strong>von</strong> Reinigungsmitteln u. Ä.erfolgt ausschließlich durch Anstaltsbe<strong>die</strong>nstete ohne Beisein <strong>von</strong> Gefangenen.12. Der Abteilungsbe<strong>die</strong>nstete der Abteilung 2 hat <strong>die</strong> Zelle <strong>des</strong> U-Gefangenenständig unter Bewachung zu halten. Sobald irgendein Gefangener (z. B. Flurreiniger)in der Nähe der Zelle <strong>des</strong> U-Gefangenen beschäftigt ist, muß der Abteiiungsbe<strong>die</strong>nsteteunmittelbar dabei sein.13. Vorführungen erfolgen nur nach Anweisung oder Genehmigung <strong>des</strong> Anstaltsleiters,seines Vertreters, <strong>des</strong> Inspektors für Sicherheit und Ordnung bzw. <strong>des</strong> Inspektorsvom Dienst oder <strong>des</strong> Aufsichts<strong>die</strong>nstleiters.14. Vorführungen innerhalb <strong>des</strong> Anstaltsgebäu<strong>des</strong> erfolgen nur durch zweiBe<strong>die</strong>nstete gleichzeitig.15. Einzelspaziergang mit Bewachung durch zwei Be<strong>die</strong>nstete. Von <strong>die</strong>sen ist einBe<strong>die</strong>nsteter bewaffnet. Er hat <strong>die</strong> Waffe verdeckt zu tragen. Einer der Be<strong>die</strong>nstetenist mit einem Funkgerätausgerüstet. Ferner ist zu <strong>die</strong>ser Zeit bei der Pforte, bei demAufsichts<strong>die</strong>nstleiter und bei dem Rundgangbe<strong>die</strong>nsteten je ein Funkgerät inBetrieb. Der Rundgangbe<strong>die</strong>nstete kontrolliert während <strong>die</strong>ser Zeit den Bereichzwischen Außenpforte und Hausvaterei und den Bereich zwischen Außenpforte undDurchfahrt zum B-Hof bis zur Wäscherei. Er hat eine Schußwaffe verdeckt zutragen.16. Der U-Gefangene ist bei der Bewegung im Freien ab Austritt aus der Zelle biszu seiner Rückführung zu fesseln.17. Ausschluß <strong>von</strong> allen Gemeinschaftsveranstaltungen einschließlich Kirchgang.19 Grundlegende Beschlüsse zur Isolierung

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