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Anklageschrift and die IUK wegen des Todes von Ulrike Meinhof

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- 86 -Beweis: Gerichtsbeschluß vom 13.701973,Dokument Nr. 62Was sich Professor Witter unter <strong>die</strong>ser Zwangsnarkosevorgestellt hat, erklärte er auf <strong>die</strong> zunehmenden Protestein der Öffentlichkeit :Ln einern Schreiben vom13.8.1973:"Sollte sich ein Untersucher angesichts der realenAusnab~esituation eines individuellen Falles tatsächlichq~für entscheiden, ein Narkotikum einzusetzen,dann käme praktisch beispielsweise <strong>die</strong>Injektion eines flüchtig wirkenden Barbituratsoder Thiobarbiturats (etwa Evipan oder Penthotal)in Betracht, <strong>des</strong>sen se<strong>die</strong>rende Wirkung durch fraktionierteGabe <strong>von</strong> Valium verlängert wird.1IBeweis: Schreiben vorn 13.8.1973,Dokument Nr. 63Tatsächlich ist jede Zwangsnarkose eine medizinischunverantwortliche Maßnahme. Der führende Anaesthesistin der Bun<strong>des</strong>republik, Professor Dr. Frey in Mainz,hat in einem Gutachten vorn 22.8.1973 erklärt:"Ich,glaube <strong>des</strong>halb nicht, daß sich <strong>von</strong> den 27.000Fachärzten für Anaesthesie in der Welt (und nurein Anaesthesist dürfte nach heutiger Auffassungeine solche Risikonarkose durchführen) einer bereitfindenwird, eine Zwangsnarkose vorzunehmen.1IIn der Zusarnmenfassung seines Gutacht.ens heißt es:"Ich rate da<strong>von</strong> ab, <strong>die</strong>se Untersuchungen zwangsweiseunter Anwendung <strong>von</strong> Gewalt durchzuführen.Denn <strong>die</strong>s wäre gefährlich <strong>wegen</strong> <strong>des</strong> erhöhtenAnaesthesierisikos.1IBelleis: Gutachten, Dokument Nr. 64Die vom Ermittlungsrichter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes angeordnetenUntersuchungen scheiterten schließlich an

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