13.07.2015 Aufrufe

Anklageschrift and die IUK wegen des Todes von Ulrike Meinhof

Anklageschrift and die IUK wegen des Todes von Ulrike Meinhof

Anklageschrift and die IUK wegen des Todes von Ulrike Meinhof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 64 - ist in den Bedingungen ihrer Untersuchungshaft <strong>and</strong>erenGntersuchungsgef~ngenen gleichzustellen. 'Anderenfalls besteht Gefahr einer bedeutenden undnicht gutzumachenden Störung ihrer Gesundheit."(Hervorhebungenhinzugefügt)Das Gutachten <strong>des</strong> Arztes Folker Stö~vs<strong>and</strong> vom 16.9.1975über Irmgard .Nöller ist zum Ergebnis gekornrnen,daß IrmgardMöller unter den Bedingungen der Isolationshaftverh<strong>and</strong>lungsunfähigist.Be\'7e1s:Gutachten vom 16.9.1975, Dokument Nr. 25 aGleichwohl wird,<strong>die</strong>ses vernichtende Haftstatut nach wievor gegen politische Gefangene in der BRD angewendet.Beweis: ~vörtlich gleichlautende Beschlüsse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofsvom 3.12.1976 gegen Siegfried Haagund Rol<strong>and</strong> Nayer,Dokumente Nr. 26 - 27(<strong>die</strong>selben Beschlüsse sind gegen <strong>die</strong> politischenGefangenen Shbine SCh.l,Ütz,Enno 130rstelmann undGerhard Abartus ergangen).Kein Richter, kein Leiter einer Haftanstalt, kein Justizministerkann allerdings mehr "behaupten, nicht zu wissen,daß Isolation Folter, Gehirnwäsche und Vernichtungshaftist •.Die für den Haftvoll~ug verantwortlichen Personenkönnen nur noch sagen: der Bun<strong>des</strong>gerichtshof hat <strong>die</strong> Langzeitisolationdurch einen grundsätzlichen Beschluß <strong>des</strong>dritten Strafsenats vom 22.10.1975 für Recht erklärt, unddas Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht hat <strong>die</strong>se Entscheidung imJanuar 1976 bestätigt. Eine "zahle:nrnäßigverschwindendgerin~e Gruppe der Bevölkerung" - wie es im Beschluß <strong>des</strong>Bun<strong>des</strong>gerichtshofes heißt - "darf" also einem gesundheitlichenZerstörungsprozeß ausgesetzt werden, auch wenn <strong>and</strong>essen Ende <strong>die</strong> Vernichtung der physischen Existanz derGefangenensteht.Beweis: Beschlüsse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes vom 22.10.1975,<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts vom Januar 1976Dokumente Nr. 28 - 29sowie Ana~yse <strong>des</strong> BGH-Beschlusses durch <strong>die</strong> StammheirnerGefangenen, an der <strong>Ulrike</strong> <strong>Meinhof</strong> wesentlichffiitgearbeitet hat,Dokument Nr. 30

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!