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Anklageschrift and die IUK wegen des Todes von Ulrike Meinhof

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- 85 -antwortete Dieckmann, Psychochirurg in Homburg:" •••• und zu Ihrer Frage nach dem Beamten:Man müßte erst einmal feststellen, ob erkrank ist. Wer~ ja, bestünde sogar eineBerechtigung zur Beh<strong>and</strong>lung."Dementsprechend kam auch Professor Witter der Aufforderungder Bun<strong>des</strong>anwaltschaft nach, "für notwendigera~htetell Eingriffe bei6<strong>Ulrike</strong> <strong>Meinhof</strong> festzulegen.In seinem Schreiben vom 1005.1973 an den Generalbun<strong>des</strong>a~waltneint er:"Zur weiteren Klärung <strong>des</strong> Schädel-Hirn-B~fun<strong>des</strong>wäreh nun folgende Untersqchungen zweckmäßig:1. Röntsenaufnahmen <strong>des</strong> Schädels in zwei Ebenen,<strong>die</strong> eine genauere Lokalisierung der Clipseund der sonstigen röntge.nologisch sichtbarenVeränderungen zulassen. '2. Eine Szintigraphie <strong>des</strong> Gehirns."I,IBeweis: Schreiben <strong>von</strong> Professor \Vitter an den Generalbun<strong>des</strong>anwaltvom 10.5;1973,Dokument Nr. 6-1Die <strong>von</strong> Professor Witter für zweckmäßig gehaltenen Untersuchungenwurden vom Generalbun<strong>des</strong>anwalt bei demErmittlungsrichter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes beantragt.Durch Beschluß vom 13.7.1973 erließ ein Richter <strong>des</strong>Bun<strong>des</strong>gerichtshofes, Dr. Georg Knoblich, folgenden Beschluß:I."Bei' der Beschuldigten <strong>Ulrike</strong> <strong>Meinhof</strong> dürfen <strong>von</strong>eine~ Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunstin der Vollzugsanstalt Röntgenaufnahmen <strong>des</strong> Schädelsund eine Szintigraphie <strong>des</strong> Gehirns vorgenorn~~en werden ••Diese ~aßnahrnen dürfen auch gegen den ~~illen derBeschuldigten, erforderlichenfalls unter Anwendungw~~.ittelbarenfahrt werden."Zwangs und unter Narkose, durchge­•.:iI·"r"f'p .,.«:-.~:

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