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04. Zeitschrift für Bauwesen XIII. 1863, H. VII-X= Sp. 321-552

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331 ßuäse, Landgerichts-Gebäude zu Bonn. 332Stimmung aller einzelnen Räume angegeben und es bleibtdemnach hier nur im Allgemeinen noch Folgendes anzuführen:Das Gebäude hat über dem Souterrain einen Mittelbauin drei Geschossen, ferner zwei Seiten- und einenHinterflügel je in zwei Geschossen, endlich zvrei kleineVorbaue je von einem Geschofs erhalten.BeijAnordnung der oben als erforderlich bezeichnetenRäume <strong>für</strong> die verschiedenen Abtheilungen des Gerichtswurde vorzugsweise darauf Bedacht genommen, dafs dieBäume jeder Abtheilnng <strong>für</strong> sich in einer zusammenhängendenGruppe liegen und dergestalt zugängHch sind,dafg Personen aus dem Publicum, welche aufgefordertsind oder beanspruchen dürfen, den Verhandlungen einerAbtheilung beizuwohnen, durch die Lage der Räumenicht gcpöthigt werden, mit den Beamten oder dem Publicumeiner anderen Abtheilung sich zu begegnen, unddadurch im Innern des Hauses störendes Gedränge herbeizuführen.Im Erdgeschofs befinden sich die Räume des Üntersuchungs-Amtesder beiden Friedeusgerichte und desZuehtpolizeigericbtes in solcher Anordnung, dafs der Corridordes Untersuchungs-Amtes durch eine eigene Thürzur Einführung der Angeklagten mit dem Hofe der Gefangen- Anstalt unmittelbar in Verbindung steht.Die Eingänge des Publicums nach dem Audienzsaalder Friedensgeriohte sowie nach dem des Zuchtpolizeigerichtswurden neben den beiden etwas zurücktretendenSeitenflügeln durch die einstöckigen Vorbaueausgezeichnet, welche von der vorbeiführenden Friedrich-V^llhelms-Strafse aus von dem Publicum leicht zu sehenund durch Inschriften zu erkennen sind.Der Eingang <strong>für</strong> die Gerichtebeamten, Zeugen, Geschworenen,Advocaten u. s. w,, sowie ftir dasjenige Publicum,welches den Verhandlungen der Assisen oder denender CiviJkammer beiwohnen will, befindet sich in dembis an die Strafse vortretenden Mittelbau.Durch diese leicht übersichtHchen imd <strong>für</strong> den Geschäftsbetriebvortheilhaften Anordnungen ist eine sehrconcentrirte Grundform des Gebäudes entstanden und dieBeschränkung der zur Communlcation dienenden Häumeauf eine verhältnifsmäfsig geringe Grundfläche möglichgeworden. Der Vorplatz üum Vestibulum im Mittelbauist nothwendig, um das Publicum, welches der ÖrtlichenZurechtweisung bedarf, durch einen daselbst anwesendenHausdiener von dem irrthümllchen Betreten der Geschäftsräumeabhalten zu lassen. Das um 3^ Fufs höher gelegeneVestibulum ist von der Vorhalle aus nur in derMitte durch eine Treppe von 7 Stufen zugänglich, währendes an den Seiten durch Brüstungsgeländer gegenden Vorplatz abgeschlossen ist. Das Publicum, welchesden Verbandlungen der Assisen und der Civilkaramer (imersten Stockwerk) beiwohnen will, hat nur die durch Oberlichterhellte Haupttreppe zu benutzen; die Corridorewerden in der Regel nur von den Gerichtsbearaten oderZeugen betreten und erhalten ihr Licht durch FensterÜber den Thüren, was bei ihrer geringen Länge vollständiggenügt. Die Nebentreppen, gleichfalls durch Oberlichterhellt, verbinden alle Geschosse sowie die DachundSouterrainräume des Gebäudes, und gewähren zugleichden Vortheil, dafs die Beamten der in den oberenStockwerken liegenden Abtheilungen sich ihrer währendder AssisensitzuDgen bedienen können, um dem Gedrängedes Publicums auf der Haupttreppe auszuweichen.Für die Beamten, Geschworenen und die Zeugensind in den Winkeln, welche das Hauptgebäude mit demhinteren Flügel bildet, bequem zugängliche und gehörigzu lüftende Abtritte und Pissoirs im Erdgeschofs undim ersten Stockwerk angeordnet, während <strong>für</strong> das Publicumin dieser Hinsicht auf den neben und hinter demGebäude liegenden kleinen Höfen gesorgt ist.Das erste Stockwerk enthält die Räume des Assisenhofes,des Parquets und der Civilkammer. Daszweite Stockwerk (Mittelbau) nimmt das Secretarlatund die Archive auf.Das Souterrain enthält Wohnungen <strong>für</strong> den Castellanund einen Hausdiener, sowie Räume zur Aufbewahrungvon Brennmaterialien,Für den Präsidenten des Landgerichts ist im erstenStockwerk ein Arbeitszimmer nebst Vorzimmer eingerichtet,und ebenso erhält der Ober-Procurator in demselbenGeschofs die correspondirenden Räume in derGruppe der Geschäftszimmer <strong>für</strong> das Parquet.Für die Assessoren und Referendarien ist zum Theilin dem Anmeldezimmer des ersten Stockwerkes, zumTheil in den Zimmern des Secretariate gesorgt.Die Advocaten benutzen das im Erdgeschofs nebendem Untersuchungs-Amt befindliche zweifensterige undim ersten Stockwerk das <strong>für</strong> sie bestimmte einfensterigeZimmer.Die Dachbodenräume der beiden Seitenflügelgewähren hinreichenden Raum zur Unterbringungreponirter Acten und dergleichen. Ihre Erhellung wirddurch liegende Dachfenster bewirkt.Zur Erwärmung sämmtlicher Räume sind ortsüblicheeiserne Oefen verwendet worden.Die im zweiten Stockwerk befindlichen Arcbivräumesind vollkommen feuersicher, indem dieselben durch Oberlichteerhellt und mit massiven Mauern ohne Fenster-Oeffnungen umschlossen, auch ihre Fufsböden zwischenGurtbögen und Mauern gewölbt, ihre Decken aber auseisernen Balken mit dazwischen gespannten Kappen ausporösen Bendorfcr Steinen construirt wurden.Das Dach über den feuerfesten Decken ruht auf denAufsenwändcn und Zwischenmauern, so dafg die Deckennur sich selbst und etwaige zufällige Belastung zu tragenhaben.Der die Haupttreppe enthaltende Raum hat 26 Pufs10 ZoB und 23 Fufs 4 Zoll lichte Weite. Zu seiner Ueberdeckungsind (Blatt L) zwei Blechträger nach Profil I

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