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04. Zeitschrift für Bauwesen XIII. 1863, H. VII-X= Sp. 321-552

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473 Optische Signale auf engl. Eisenbahnen nebst Nutzanwendung auf einer preufs. Eisenbahn. 474Äufser den bereits erwähnten elektrischen Telegraphe n, durch welche einzelne Zeichen über die Fahrt derZüge zwischen den Signalbaden und Stationen gegeben werden,sind sonstige elektrische ßabntelegraphen in England aufder Mehrzahl der Bahnen nicht üblich. Zu atisführlicherenMittheilungen werden allgemein die überall bei den Stationenvorhandenen Apparate der Telegraphen - Gesellacbaftenbenutzt.Für die präcise Bewegung der optischen Signale ist eavon Wichtigkeit, dnfs die Drahtzüge stets in gutem Staudeund gleichmfifsig gespannt sind. Zu letzterem Zwecke bedientman sich wohl der aelbatthätigen Compensator-Hebelvon Stevens. Der Draht rtjsp. das in einer Kette bestehendeEndstück ist nämlich um die Holle des Hebels gewunden underhält seine <strong>Sp</strong>annung durch eia an letzterem gleitendes Gewicht.Bei der Bewegung des Hebels nach der einen Richtungwird eine etwaige Schlaffheit im Draht dqrch ein Herabgehendes Gewichts beseitigt, bei der Bewegung nach deranderen Richtung verhindert der Eingriff des gezahnten Theilgdes Gewichts in den gezahnten Theil des gespaltenen Hebelsein Aufsteigen des Gewichts resp, eine Verlängerung desDrahts.Mag nun immerhin mit mehr oder weniger Recht behauptetwerden, dafs das Signalwesen Englands in engemZusammenhange mit dem fast gänzlichen Fehlen der Niveau-Uebergänge daselbst stehe, und mag die Beschränkung derSignalmaste auf den Abschlufs der Bahnhöfe und auf einzelnegefährliche Punkte der freien Bahn bei den EigenbahnenDeutschlands mit ihrer grofsen Anzahl von Niveau-Uebergängennicht <strong>für</strong> ausreichend erscheinen, so wird man dochder Einfachheit des Systems alle Gerechtigkeit widerfahrenlassen müssen und sich der Erwägung nicht wohl verschliefsenkönnen, dafs hierin ein nicht gering anzuschlagender Theilseiner praktischen Brauchbarkeit liegt, welche durch die diesseitsübliche Combinirung der Systeme und Häufung der Signalemitunter beeinträchtigt werden dürfte. Ob nicht in letzteremUmstände der Grund zu dem häufigen Nichtbeachtenvon Signalen, welches schon zu schweren Unfällen Veranlassunggegeben hat, zu suchen ist, mag dabin gestellt sein.Es ist übrigens Thatsache, dafs auch in Deutschland beieinigen Bahnen die Signalmaste auf freier Bahn fehlen unddafs man sich mit elektrischen Läutewerken zur Avertirung derWärter von dem Ablassen der Züge, und mit demnächst ansgestecktenFahnen oder Scheiben resp. Laternen zur Bezeichnungder Fahrbarkeit etc. der Bahn begnügt. Bei einigenGebirgsbahnen ferner hat man zwar die Signalmaste beibehalten,aber wegen des coupirten Terrains auf ein durchgebendesoptisches Signal verzichtet. Es ist nicht bekannt geworden, dafs in dem einen oder anderen Falle darunter dieSicherheit des Betriebes gelitten hätte.Zur Abschliefsung der Bahnhöfe wird man dagegengrösserer optischer Signale nicht entbehren können,denn es ist von Wichtigkeit, die Bewegung einzelner Wagenwie ganzer Züge auf allen Geleisen einer Station ohneFurcht vor einem Zusammenstofse mit ankommenden Zügenin Ruhe vornehmen und die nach der Berechnung disponibleZeit dazu vollkommen ausnützen zu können. Nicht minderwichtig ist die Verhütung des leider auf den Stationen so häufigenAuflaufens zweier auf demselben Geleise sich folgenderZüge und die Sicherstellung des Auslaufens schwerer Güterzügebei doppelgeleisigen Bahnen beim Uebergang über daseine Hauptgeleis (z. B. beim Uebergang vom dritten Geleiseauf das erste) etc.Zu dem Zwecke ist in neuerer Zeit Veranlassung genommen,bei der Vorpommerschen Eisenbahn (Angermünderesp. Stettin-Stralsund) von der nachstehenden Einrichtung,welche in einigen wesentlichen Funkten der englischen sichanschliefst, bei sämmttichen Stationen Anwendung zu machen.In der Signalorduung ist dieselbe also bezeichnet:Halte-Signal aufserhalb der Bahnhöfe.Vorbemerkung, a) Der Führer darf bei Strafe derEntlassung an dem Halte-Signale nicht vorbeifahren, sondernmufs warten, bis dasselbe entfernt und das <strong>für</strong> ihn bestimmteFahr-Signal an die Stelle getreten ist.6) Das Halte-Signal darf nur dann entfernt und da<strong>für</strong>ein Fahr-Signal gegeben werden, wenn der Stations-Vorsteherdie Erlaubnifs dazu durch ein gleiches Signal an einem optischenTelegraphen, welcher sich am Stations-Gebäude befindet,ertheilt hat.c) Nachdem ein Zug das Signal passirt hat, wird daaFahr-Signal unverzüglich eingezogen und tritt das Halte-Signalan die Stelle.hei Tage:Beide Flügel desSignals -etehenho] tal.1. Halt nach beiden Bichtnngeii.2. Der Zug darf einfahren.Nachts:Die Laterne zeigtrothes Licht nachbeiden Richtungen.Nachdem der Stations - Vorsteher das gewöhnliche Fahr-Signal an einem, an dem Stations-Gebäude befindlichen optischenTelegraphen gegeben hat, biegt der, das Halte-Signalbedienende Wärter den mit „Zug ein" bezeichneten Hebelnieder und hält ihn in dieser Lage so lange fest, bis derZug am Signal vorbeigefahren istSo lange, als der Hebel niedei^ebogen ist, sieht:

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