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Krebs ˆm Kopf-Hals-Bereˆch - Kopf-Hals-Tumorstiftung

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4. Unterstützende MaßnahmenVitamine und Spurenelemente in hohen Dosierungen, einige Nahrungsergänzungsmittel,Elektro- und Galvanotherapien oder die Anwendung gerade erst entdeckter Naturstoffe ausSpinnen, Skorpionen oder Meeresorganismen. Ob solche Angebote nur Geschäftemachereiensind oder ob die Anbieter selbst an ihre Verfahren glauben, lässt sich nicht immer sicher beurteilen.Angebliche kontrollierte klinische Studien entpuppen sich häufig als schlecht dokumentierteHeilversuche ohne Aussagewert.4.4.3 Information schütztInformieren Sie sich bei „alternativen“ Behandlungsangeboten genau über Hintergründe,Wirkungen und Nebenwirkungen oder auch über die <strong>Krebs</strong>theorien, die hinter einem Verfahrenstehen. Der <strong>Krebs</strong>informationsdienst steht mit seiner täglichen Hotline (siehe Kapitel 8) auch fürFragen zu alternativen Behandlungsmethoden zur Verfügung.Auch sollten Sie Ihren Arzt über die von Ihnen gewünschte zusätzlich angewendeteHeilmethode informieren, damit er mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mitanderen Medikamenten erkennen kann. Viele <strong>Krebs</strong>spezialisten sind heute durchaus aufgeschlossenfür eine unterstützende Behandlung. Sie können Sie beraten, wie Sie am bestenetwas für sich tun oder zum Behandlungserfolg aktiv beitragen können.4.4.4 Wer zahlt?Rein juristisch betrachtet, sind die gesetzlichen Krankenversicherungen unter medizinischenGesichtspunkten nicht verpflichtet, unbewiesene Methoden zu bezahlen. Es gibt allerdingseinen Handlungsspielraum, innerhalb dessen die Kassen häufig zugunsten eines Patienten entscheiden– die Nachfrage bei der jeweiligen Versicherung vor Behandlungsbeginn hilft weiter.Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2005 hat entschieden, dass Patientenmit sehr schweren Erkrankungen ein Anrecht auf eine alternative Therapie haben, wenn eineschulmedizinische Therapie nicht zur Verfügung steht. Welche Konsequenzen diesem Urteilletztlich folgen werden, ist aber noch unklar.Nicht erstattungsfähig sind in jedem Fall Nahrungsergänzungsmittel oder solche Stoffe, diewegen mangelnder Wirksamkeit bereits ausdrücklich von der Erstattung ausgeschlossen wurden.Auch bei Leistungen von Anbietern ohne Zulassung als Kassenarzt oder Psychologe, nichtzugelassenen Kliniken oder Ärzten, die keine Praxis, sondern eine Firma betreiben, ist dieErstattung nicht möglich.Ebenso müssen Sie für rezeptfreie Mittel in der Regel selbst aufkommen. Wo ein rezeptfreiesPräparat als Standard in der <strong>Krebs</strong>medizin gilt, sind jedoch Ausnahmen definiert, damitPatienten mit Tumorerkrankungen keine unzumutbaren Nachteile entstehen.50

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