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Krebs ˆm Kopf-Hals-Bereˆch - Kopf-Hals-Tumorstiftung

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Die Aufklärung muss so erfolgen, dass Sie Art, Umfang und Tragweite der Maßnahme und derdamit verbundenen gesundheitlichen Risiken verstehen. Sie müssen die Möglichkeit haben,sich ohne psychischen Druck zu entscheiden.Die Aufklärung umfasst auch Art und Wahrscheinlichkeit der verschiedenen Risiken imVerhältnis zu den Heilungschancen und alternative Behandlungsmöglichkeiten. Sie soll Ihnenermöglichen, zu beurteilen, was die vorgesehene Behandlung für Sie persönlich bedeuten kann.Sie haben aber auch das Recht, auf die ärztliche Aufklärung zu verzichten und zu bestimmen,wen der Arzt außer Ihnen oder statt Ihnen informieren darf oder soll.Schließlich müssen Sie auch darüber informiert werden, welche Kosten auf Sie zukommen. Hierist auch die Krankenkasse gefragt.Recht auf Einsicht in die KrankenakteDer Patient hat das Recht, die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen einzusehen und aufseine Kosten Kopien oder Ausdrucke von den Unterlagen fertigen zu lassen. Jeder Patient kannauch eine Person seines Vertrauens mit der Einsichtnahme beauftragen.Ärztliche SchweigepflichtDie den Patienten betreffenden Informationen, Unterlagen und Daten sind von Ärzten,Pflegepersonal, Krankenhäusern und Krankenversicherern vertraulich zu behandeln. Sie dürfennur mit Zustimmung des Patienten oder auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen weitergegebenwerden. Die ärztliche Schweigepflicht besteht auch gegenüber anderen Ärzten.Bei therapeutischen Gesprächen ist Vertraulichkeit zu gewährleisten. Der Gesundheitszustanddes Patienten darf grundsätzlich auch Angehörigen nicht offenbart werden. Der Patientkann jedoch den Arzt ermächtigen, anderen Personen Auskunft über seinen Gesundheitszustandzu geben.7.2 Verfügungen für den Fall der FälleSeit Jahren wird über die rechtliche Wirksamkeit von Patientenverfügungen diskutiert. Auchwenn ein entsprechendes Gesetz noch immer nicht verabschiedet wurde, werden dochVerfügungen des Betroffenen selber im Fall der Fälle meist berücksichtigt. Neben derPatientenverfügung sind auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung vonBedeutung, wenn man selber bestimmen möchte, was geschieht, wenn man selber nicht mehrentscheiden kann.65

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