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Krebs ˆm Kopf-Hals-Bereˆch - Kopf-Hals-Tumorstiftung

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7. Rechte und soziale HilfenSehr häufig gewährt die Unfallkasse zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einenZuschuss an den Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Unfallkasseauch die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung. So kann ohne wesentliche finanzielleBelastung für den Arbeitgeber geklärt werden, ob der Versicherte für die vorgesehene Tätigkeitgeeignet ist. Zudem können die Kosten für eine eventuell notwendige behindertengerechtetechnische Ausstattung des Arbeitsplatzes von der Unfallkasse übernommen werden. Zu denLeistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme gehören auch Bewerbungs-, Reise- oderUmzugskosten.7.3.4 BerufsunfähigkeitSie erhalten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie berufsunfähig sind undin den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre lang Pflichtbeitragszeitenhatten sowie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Pflicht- und freiwilligeBeitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich sowieErsatzzeiten (z. B. Kriegsgefangenschaft) werden auf die Wartezeit mit angerechnet.Vor dem 01.01.1961 Geborene erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit, die aufgrund einerKrankheit, eines Unfalls oder eines Gebrechens entstanden ist, Leistungen, wenn Sie weder inIhrem erlernten Beruf noch einem zumutbaren Beruf halb so viel verdienen würden, wie anderegesunde Berufstätige. Später Geborene erhalten nur eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sieweniger als drei Stunden am Tag arbeiten können (durchschnittlich zwischen 500 und 1.000Euro monatlich). Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbeErwerbsminderungsrente.7.3.5 SchwerbehindertenausweisWenn bei Ihnen eine mehr als 50%ige Behinderung festgestellt wurde, können Sie einenSchwerbehindertenausweis beantragen. Damit besteht beispielsweise Anspruch aufZusatzurlaub sowie ein erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. Außerdem können Siefinanzielle Vorteile in Anspruch nehmen, zum Beispiel Steuerermäßigungen, Preisnachlässe inöffentlichen Verkehrsmitteln oder niedrigere Kraftfahrzeugsteuern und niedrigere FernsprechundRundfunkgebühren. Der Schwerbehindertenausweis kann zusätzliche Merkzeichenenthalten, die beispielsweise den Anspruch auf eine Begleitperson umfassen.Der Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung und für einen Schwerbehindertenausweiserfolgt bei Versorgungs- oder Sozialämtern.68

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