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Krebs ˆm Kopf-Hals-Bereˆch - Kopf-Hals-Tumorstiftung

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7. Rechte und soziale Hilfen7. Rechte und soziale Hilfen7.1 PatientenrechteFür die Behandlung Ihrer Erkrankung ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihnen und denbehandelnden Ärzten sehr wichtig. Das setzt auch voraus, dass Ihre Rechte als Patientengewahrt sind, zum Beispiel dass Sie mit entscheiden über die Art der Behandlung, aber auch,wer von Ihrer Erkrankung erfahren darf.Die Bundesministerien von Justiz und Gesundheit haben zusammen mit Vertretern derPatienten und Ärzteverbände, der Krankenkassen und Wohlfahrtsverbände die folgendenRechte bekräftigt, die Ihnen zustehen.Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäß dem aktuellen Stand der WissenschaftDer Patient hat Anspruch auf eine qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung nach denanerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Sie umfasst auch eine qualifizierte Pflege und Betreuung.SelbstbestimmungsrechtDer Patient hat das Recht, Art und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen.Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Kommen mehrere gleichwertigemedizinische Behandlungen oder Behandlungsmethoden in Betracht, muss der Arzt über Chancenund Risiken umfassend aufklären. Der Patient kann die anzuwendende Behandlung wählen.Prinzip der EinwilligungAlle medizinischen Maßnahmen setzen eine Einwilligung des Patienten voraus. EineEinwilligung kann nur wirksam sein, wenn der Patient rechtzeitig und individuell vor derBehandlung aufgeklärt wurde oder ausdrücklich darauf verzichtet hat.Recht auf freie ArztwahlSie können selbst entscheiden, welcher Kassenarzt oder welche Klinik Sie für die Behandlungbevorzugen. Informieren Sie sich beispielsweise auch, ob die von Ihrem betreuenden Arzt vorgeschlageneKlinik erfahren in der Behandlung Ihres Tumors ist und nicht nur einige wenigeFälle im Jahr behandelt. Inzwischen gibt es im Internet Möglichkeiten, die Behandlungsdatenaller Krankenhäuser abzufragen. Fragen Sie gegebenenfalls auch Ihre Krankenkasse.Recht auf AufklärungDer Arzt muss Sie rechtzeitig vor der Behandlung (also nicht erst am Tag einer Operation) undgrundsätzlich in einem persönlichen Gespräch (nicht nur schriftlich) über Art und Umfang derMaßnahmen aufklären. Dazu gehört auch die Information über damit verbundene gesundheitlicheRisiken. Der Arzt ist verpflichtet, Ihre Einwilligung zu der Maßnahme einzuholen (Ausnahme:Notfall, wenn Sie nicht ansprechbar sind).64

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