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Krebs ˆm Kopf-Hals-Bereˆch - Kopf-Hals-Tumorstiftung

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5. Rehabilitation und Nachsorge5.4 Informieren Sie den Zahnarzt über eine StrahlentherapieNach einer Bestrahlung ist die Knochensubstanz im Kiefer verändert. Deshalb sollten Sie beijeder weiteren Zahnbehandlung den Zahnarzt über eine vorangegangene Strahlentherapieinformieren. Insbesondere bei Wurzelbehandlungen und beim Ziehen eines Zahnes ist dieswichtig, da die Infektionsgefahr auch Jahre nach einer Bestrahlung erhöht sein kann. Ihr Zahnarztwird gegebenenfalls Vorsichtsmaßnahmen treffen, zum Beispiel durch die Gabe von Antibiotika.5.5 Die eigene PatientenakteSie haben das Recht, eine Kopie aller Ihrer Untersuchungsergebnisse und Daten zu erhalten.Allerdings können Ihnen die Kopierkosten in Rechnung gestellt werden.Vielleicht finden Sie es nützlich, selbst eine solche Befundsammlung anzulegen. Im Notfall oderbeim Umzug haben Sie so alle wesentlichen Daten beisammen.Diese „Patientenakte“ sollte die folgenden Unterlagen in Kopie enthalten:• Operationsberichte,• feingewebliche Befunde,• Laborergebnisse,• Befunde bildgebender Verfahren (Röntgen-, CT-, MRT-Bilder, etc.),• Berichte der Strahlentherapie bzw. Chemotherapie,• Arztbriefe,• Nachsorgeberichte.Elektronisch gespeicherte Daten können Sie sich auch auf eine CD-ROM oder DVD brennen lassen.56

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