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Effektive Interessenvertretung - IG Metall Berlin

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DialogbereitschaftzeigenErfahrungsaustauschpfl egenFreigestellteund nicht FreigestellteGleichstellungder FrauenErfahrungen, wenn nämlich resignierte alte Hasen auf arrogante jungeSchnösel treffen, die alles besser wissen wollen. Gegenseitiger Respektund die Bereitschaft, das Anderssein zu akzeptieren und als möglicheBereicherung anzusehen, würden helfen. Gerade auch in diesemZusammenhang ist gegenseitiger Respekt sehr wichtig.Jungen Betriebsratsmitgliedern sollte jede Möglichkeit des MeinungsundErfahrungsaustausches mit erfahrenen Kollegen und Kolleginnenaus anderen Betrieben und der Gewerkschaft gegeben werden. Dasermöglicht, von Beginn an über den Tellerrand der eigenen betrieblichenBedingungen hinauszuschauen. Dieser Austausch ist durch nichts zuersetzen. Es kann anspornend wirken, wie andere Betriebsräte mitvergleichbaren Problemen umgehen. Es ist hilfreich, ungewöhnlicheund manchmal verblüffend einfache Lösungsstrategien kennen zu lernen.Die beste Gelegenheit für solchen Austausch sind die SchulungsundBildungsveranstaltungen für Betriebsräte entsprechend des § 37Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG. Der Betriebsrat tut auch hier gut daran,systematisch vorzugehen und beispielsweise eine Bildungsbeauftragtezu wählen. Diese kann das relevante Bildungsangebot sichten, Vorschlägefür Seminarbesuche unterbreiten und Bedenken gegen eineSeminarteilnahme ausräumen. Viele Betriebsratsmitglieder gehen leiderniemals zu Schulungen oder Tagungen und nehmen auch nur seltenein Fachbuch oder eine Fachzeitschrift (insbesondere „Arbeitsrechtim Betrieb“) in die Hand. Gremien mit Bildungsplan und Bildungsbeauftragtenhaben solche Probleme im Allgemeinen nicht mehr. Um dasEis zu brechen, kann man zunächst einmal ein „Heimspiel“ organisieren,nämlich eine Bildungsveranstaltung im eigenen Haus durchführen.Außerdem kann man Sachverständige im Rahmen des § 80 Abs. 3BetrVG zu einzelnen Betriebsratssitzungen einladen.Ein häufi ges Problem ist die Zusammenarbeit zwischen freigestelltenund nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern, wobei die freigestelltenmeist auch die erfahrenen Mitglieder sind. Von vornherein sollten sieeine Politik der offenen Tür im Betriebratsbüro betreiben. Die nicht Freigestelltensind jederzeit willkommen, sie können Einsicht in alle Unterlagennehmen oder Fragen stellen. Die Freigestellten sollten stets fürsie ansprechbar sein.Es war der Wille des Gesetzgebers, den betriebspolitischen Einfl ussder Frauen zu erhöhen, indem sie entsprechend ihrem prozentualenAnteil in der Belegschaft auch im Betriebsrat vertreten sein müssen(§ 15 Abs. 2 BetrVG). Im Interesse der Effektivität des Gremiums solltenkeine geschlechtsspezifi schen Erbhöfe verteidigt, sondern durchAustausch, Integration und Förderung eine gemeinsame Sprache vonFrauen und Männern im Gremium gefunden werden.ErsatzmitgliedereinbeziehenAuch eine systematische Einbeziehung der Ersatzmitglieder ist vongroßem Vorteil. Dem Gesetzgeber kam es offenbar nur auf die Funktionsfähigkeitdes Gremiums an. Er hat sich keine Gedanken über die36

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