Geschäftsbericht 2011 - TLG Immobilien GmbH
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Der Jahresabschluss der <strong>TLG</strong> IMMOBILIEN <strong>GmbH</strong> zum 31. Dezember 2010, versehen mit dem<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
vom 15. März <strong>2011</strong> wird festgestellt.<br />
Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.<br />
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.<br />
Der in dem festgestellten Jahresabschluss der <strong>TLG</strong> IMMOBILIEN <strong>GmbH</strong> zum 31. Dezember 2010<br />
ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 73.748.094,51 € ist in voller Höhe an die Gesellschafterin<br />
auszuschütten.<br />
Der Konzernabschluss der <strong>TLG</strong> IMMOBILIEN <strong>GmbH</strong> zum 31. Dezember 2010, versehen mit dem<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
vom 23. März <strong>2011</strong> wird gebilligt.<br />
Die Ernst & Young <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zum Abschlussprüfer für den Jahres-<br />
abschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember <strong>2011</strong> sowie für die Prüfung gemäß § 53<br />
Haushaltsgrundsätzegesetz bestellt. Die Bestellung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Prüfung<br />
nur von solchen Beauftragten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wird, die bei der<br />
<strong>TLG</strong> IMMOBILIEN <strong>GmbH</strong> oder ihren Beteiligungsgesellschaften weder mit anderen Prüfungsnoch<br />
mit Beratungsaufgaben befasst sind oder waren.<br />
Intern hat ein Wechsel sowohl bei einem der verantwortlich zeichnenden Leiter als auch bei mindestens<br />
einem der weiteren Mitglieder des Prüfungsteams zu erfolgen. Der neue verantwortlich<br />
zeichnende Leiter darf nicht aus dem bisherigen Prüfungsteam aufrücken.<br />
Bei der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum<br />
31. Dezember <strong>2011</strong> sowie bei der Berichterstattung sind die Bewertungs- und Bilanzierungsricht-<br />
linien sowie § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu beachten.<br />
Berlin, 26. April 2012<br />
Barbara A. Knoflach<br />
Vorsitzende des Aufsichtsrates<br />
Bericht des Aufsichtsrates<br />
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