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Geschäftsbericht 2011 - TLG Immobilien GmbH

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Der Jahresabschluss der <strong>TLG</strong> IMMOBILIEN <strong>GmbH</strong> zum 31. Dezember 2010, versehen mit dem<br />

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

vom 15. März <strong>2011</strong> wird festgestellt.<br />

Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.<br />

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.<br />

Der in dem festgestellten Jahresabschluss der <strong>TLG</strong> IMMOBILIEN <strong>GmbH</strong> zum 31. Dezember 2010<br />

ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 73.748.094,51 € ist in voller Höhe an die Gesellschafterin<br />

auszuschütten.<br />

Der Konzernabschluss der <strong>TLG</strong> IMMOBILIEN <strong>GmbH</strong> zum 31. Dezember 2010, versehen mit dem<br />

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

vom 23. März <strong>2011</strong> wird gebilligt.<br />

Die Ernst & Young <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zum Abschlussprüfer für den Jahres-<br />

abschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember <strong>2011</strong> sowie für die Prüfung gemäß § 53<br />

Haushaltsgrundsätzegesetz bestellt. Die Bestellung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Prüfung<br />

nur von solchen Beauftragten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wird, die bei der<br />

<strong>TLG</strong> IMMOBILIEN <strong>GmbH</strong> oder ihren Beteiligungsgesellschaften weder mit anderen Prüfungsnoch<br />

mit Beratungsaufgaben befasst sind oder waren.<br />

Intern hat ein Wechsel sowohl bei einem der verantwortlich zeichnenden Leiter als auch bei mindestens<br />

einem der weiteren Mitglieder des Prüfungsteams zu erfolgen. Der neue verantwortlich<br />

zeichnende Leiter darf nicht aus dem bisherigen Prüfungsteam aufrücken.<br />

Bei der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum<br />

31. Dezember <strong>2011</strong> sowie bei der Berichterstattung sind die Bewertungs- und Bilanzierungsricht-<br />

linien sowie § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu beachten.<br />

Berlin, 26. April 2012<br />

Barbara A. Knoflach<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrates<br />

Bericht des Aufsichtsrates<br />

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