medium gas | 2010.2 - VNG Verbundnetz Gas AG
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46 Aktuell | Markt | Schwerpunkt | umschau | Feature<br />
Fortsetzung von Seite 45<br />
Markscheider – Vermesser unter Tage<br />
Kavernenquerschnitt<br />
Markscheidewesen bei <strong>VNG</strong> Markscheider<br />
waren seit jeher Grundvoraussetzung, damit ein<br />
Unternehmen bergbaulich aktiv sein konnte. Auch<br />
<strong>VNG</strong> musste bereits vor der Inbetriebnahme des<br />
ersten Untergrund<strong>gas</strong>speichers in Ketzin Risswerke<br />
von einem Markscheider anfertigen lassen,<br />
damit sie die Genehmigung erhalten konnte. Bis<br />
Anfang der 1990er Jahre lag die Verantwortung<br />
durch den Markscheider jedoch nicht bei <strong>VNG</strong>,<br />
sondern im <strong>Gas</strong>kombinat Schwarze Pumpe. Dort<br />
gab es eine zentrale Markscheiderei, die alle<br />
Aufgaben übernahm. Als <strong>VNG</strong> nach der Wende<br />
damit begann, Speicher massiv auszubauen,<br />
und neue rechtliche Rahmenbedingungen für<br />
die Risswerkserstellung galten, nahmen auch<br />
die Pflichten des „Bergbauunternehmers“ <strong>VNG</strong><br />
stetig zu. Deshalb stellte das Unternehmen einen<br />
eigenen Markscheider ein, der zur zentralen<br />
Koordinierungsstelle für alle bergrechtlichen und<br />
vermessungstechnischen Aufgaben wurde. Er<br />
fertigt nicht nur die Risswerke für alle Speicher<br />
an, sondern beauftragt und überwacht auch die<br />
Dienstleister, die die Daten und Dokumente zu<br />
den Risswerksbestandteilen liefern. Dazu zählen<br />
beispielsweise die Firmen SOCON (Kavernenvermessungen)<br />
und C+E Vermessungstechnik<br />
(Vermessung von übertägigen Betriebsanlagen<br />
und -einrichtungen).<br />
Fachbegriffe aus der Markscheiderei<br />
Markscheide<br />
Die Markscheide ist die unterirdische Grenze eines Bergbaugebietes, in dem<br />
Abbauaktivitäten erlaubt sind. „Mark“ ist das alte deutsche Wort für Grenze.<br />
Risswerk<br />
Das Risswerk ist ein in § 63 BBergG festgelegter Begriff und umfasst alle vom<br />
Gesetzgeber vorgeschriebenen Informationen, bestehend aus dem Grubenbild<br />
und den sonstigen Unterlagen, wie Rissen, Karten und Plänen. Inhalt und Form des<br />
Risswerkes ergeben sich aus der Markscheider-Bergverordnung, die Darstellung<br />
aus den Normen für das Bergmännische Risswerk.<br />
Zechenbuch<br />
Das Zechenbuch wurde seit jeher von Unternehmen geführt, um alle Anordnungen<br />
von Zechenleitung und Bergbehörden an die Grubenbeamten weiterzugeben.<br />
Alle Grubenbeamten mussten das Zechenbuch lesen und gegenzeichnen. Damit<br />
wussten alle Mitarbeiter, an welche Bestimmungen sie sich zu halten hatten.<br />
Auch heute noch müssen alle im Bergbau tätigen Unternehmen ein Zechenbuch<br />
„nach näheren Weisungen des Oberbergamtes“ führen. Hinterlegt sind, wie auch<br />
früher schon, alle Schriftwechsel mit den Behörden, deren Genehmigungen und<br />
Anordnungen mit den notwendigen Kenntnisnahmen des Unternehmers.<br />
Zusammenarbeit mit den Bergämtern<br />
Ein weiterer – nicht unwesentlicher – Aufgabenschwerpunkt<br />
für Markscheider wie Stefan Kalch<br />
sind „Behördengänge“. In Deutschland unterliegen<br />
alle untertägigen Aufsuchungs- und Gewinnungsarbeiten<br />
besonderen Genehmigungsverfahren<br />
durch die Bergbehörden. Diese Verfahren begleitet<br />
der Markscheider, u. a. durch die Anfertigung von<br />
Lagerissen. Hier ist die Markscheide für das Feld<br />
eingetragen, in dem die Aufsuchung bzw. Gewinnung<br />
von Bodenschätzen beantragt wurde. Sofern<br />
das Bergrecht (Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum)<br />
erteilt wurde, muss der Markscheider im<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsplanverfahren<br />
zahlreiche Risswerke und Bergschadensanalysen<br />
vorlegen. Klingt nach sehr viel Bürokratie; als<br />
ehemaliger Referendar beim Sächsischen Oberbergamt<br />
weiß Stefan Kalch damit aber durchaus<br />
umzugehen. Außerdem ist <strong>VNG</strong> bereits seit Mitte<br />
der 1960er Jahre im Speichergeschäft aktiv und<br />
kann damit auf ein langjähriges Know-how im<br />
Bergbetrieb zurückgreifen. Das ist natürlich auch<br />
bei den Landesbergbehörden bekannt.<br />
Zechenbuch führen Um alle Anfragen, Anordnungen<br />
und Genehmigungen der Landesbergämter<br />
zu überblicken, führt Stefan Kalch ein Zechenbuch.<br />
Heute wie früher ist das ein Postein- und<br />
-ausgangsbuch, in dem jeglicher Briefwechsel mit<br />
den Bergbehörden sowie die Kenntnisnahme der<br />
verantwortlichen Personen zu den Verwaltungsakten<br />
abgelegt und den einzelnen Betriebsplanverfahren<br />
zugeordnet wird. Mit einem Buch hat das<br />
Zechenbuch allerdings nichts mehr gemeinsam,<br />
denn in Zeiten von Computer und Internet ist es<br />
zu einem Dokumentenverwaltungssystem inklusive<br />
unternehmensübergreifender Workflow- und<br />
Suchfunktionen geworden. Damit kann man sogar<br />
bis in die Anfangszeiten der <strong>VNG</strong>-Untergrund<strong>gas</strong>speicher<br />
zurückblicken.<br />
Ohne Technik – ob nun bei Vermessungsarbeiten<br />
oder bei der Datenanalyse – kommt ein Markscheider<br />
heute nicht mehr aus. Sie unterstützt ihn dabei,<br />
geologische Informationen zu analysieren und zu<br />
interpretieren und damit den sinnbildlich richtigen<br />
Weg zu einer sicheren, umweltfreundlichen und<br />
nachhaltigen Nutzung der unterirdischen Bodenschätze<br />
zu weisen. Darauf bleibt abschließend nur<br />
noch eins zu sagen: Glück auf!<br />
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