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medium gas | 2010.2 - VNG Verbundnetz Gas AG

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46 Aktuell | Markt | Schwerpunkt | umschau | Feature<br />

Fortsetzung von Seite 45<br />

Markscheider – Vermesser unter Tage<br />

Kavernenquerschnitt<br />

Markscheidewesen bei <strong>VNG</strong> Markscheider<br />

waren seit jeher Grundvoraussetzung, damit ein<br />

Unternehmen bergbaulich aktiv sein konnte. Auch<br />

<strong>VNG</strong> musste bereits vor der Inbetriebnahme des<br />

ersten Untergrund<strong>gas</strong>speichers in Ketzin Risswerke<br />

von einem Markscheider anfertigen lassen,<br />

damit sie die Genehmigung erhalten konnte. Bis<br />

Anfang der 1990er Jahre lag die Verantwortung<br />

durch den Markscheider jedoch nicht bei <strong>VNG</strong>,<br />

sondern im <strong>Gas</strong>kombinat Schwarze Pumpe. Dort<br />

gab es eine zentrale Markscheiderei, die alle<br />

Aufgaben übernahm. Als <strong>VNG</strong> nach der Wende<br />

damit begann, Speicher massiv auszubauen,<br />

und neue rechtliche Rahmenbedingungen für<br />

die Risswerkserstellung galten, nahmen auch<br />

die Pflichten des „Bergbauunternehmers“ <strong>VNG</strong><br />

stetig zu. Deshalb stellte das Unternehmen einen<br />

eigenen Markscheider ein, der zur zentralen<br />

Koordinierungsstelle für alle bergrechtlichen und<br />

vermessungstechnischen Aufgaben wurde. Er<br />

fertigt nicht nur die Risswerke für alle Speicher<br />

an, sondern beauftragt und überwacht auch die<br />

Dienstleister, die die Daten und Dokumente zu<br />

den Risswerksbestandteilen liefern. Dazu zählen<br />

beispielsweise die Firmen SOCON (Kavernenvermessungen)<br />

und C+E Vermessungstechnik<br />

(Vermessung von übertägigen Betriebsanlagen<br />

und -einrichtungen).<br />

Fachbegriffe aus der Markscheiderei<br />

Markscheide<br />

Die Markscheide ist die unterirdische Grenze eines Bergbaugebietes, in dem<br />

Abbauaktivitäten erlaubt sind. „Mark“ ist das alte deutsche Wort für Grenze.<br />

Risswerk<br />

Das Risswerk ist ein in § 63 BBergG festgelegter Begriff und umfasst alle vom<br />

Gesetzgeber vorgeschriebenen Informationen, bestehend aus dem Grubenbild<br />

und den sonstigen Unterlagen, wie Rissen, Karten und Plänen. Inhalt und Form des<br />

Risswerkes ergeben sich aus der Markscheider-Bergverordnung, die Darstellung<br />

aus den Normen für das Bergmännische Risswerk.<br />

Zechenbuch<br />

Das Zechenbuch wurde seit jeher von Unternehmen geführt, um alle Anordnungen<br />

von Zechenleitung und Bergbehörden an die Grubenbeamten weiterzugeben.<br />

Alle Grubenbeamten mussten das Zechenbuch lesen und gegenzeichnen. Damit<br />

wussten alle Mitarbeiter, an welche Bestimmungen sie sich zu halten hatten.<br />

Auch heute noch müssen alle im Bergbau tätigen Unternehmen ein Zechenbuch<br />

„nach näheren Weisungen des Oberbergamtes“ führen. Hinterlegt sind, wie auch<br />

früher schon, alle Schriftwechsel mit den Behörden, deren Genehmigungen und<br />

Anordnungen mit den notwendigen Kenntnisnahmen des Unternehmers.<br />

Zusammenarbeit mit den Bergämtern<br />

Ein weiterer – nicht unwesentlicher – Aufgabenschwerpunkt<br />

für Markscheider wie Stefan Kalch<br />

sind „Behördengänge“. In Deutschland unterliegen<br />

alle untertägigen Aufsuchungs- und Gewinnungsarbeiten<br />

besonderen Genehmigungsverfahren<br />

durch die Bergbehörden. Diese Verfahren begleitet<br />

der Markscheider, u. a. durch die Anfertigung von<br />

Lagerissen. Hier ist die Markscheide für das Feld<br />

eingetragen, in dem die Aufsuchung bzw. Gewinnung<br />

von Bodenschätzen beantragt wurde. Sofern<br />

das Bergrecht (Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum)<br />

erteilt wurde, muss der Markscheider im<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsplanverfahren<br />

zahlreiche Risswerke und Bergschadensanalysen<br />

vorlegen. Klingt nach sehr viel Bürokratie; als<br />

ehemaliger Referendar beim Sächsischen Oberbergamt<br />

weiß Stefan Kalch damit aber durchaus<br />

umzugehen. Außerdem ist <strong>VNG</strong> bereits seit Mitte<br />

der 1960er Jahre im Speichergeschäft aktiv und<br />

kann damit auf ein langjähriges Know-how im<br />

Bergbetrieb zurückgreifen. Das ist natürlich auch<br />

bei den Landesbergbehörden bekannt.<br />

Zechenbuch führen Um alle Anfragen, Anordnungen<br />

und Genehmigungen der Landesbergämter<br />

zu überblicken, führt Stefan Kalch ein Zechenbuch.<br />

Heute wie früher ist das ein Postein- und<br />

-ausgangsbuch, in dem jeglicher Briefwechsel mit<br />

den Bergbehörden sowie die Kenntnisnahme der<br />

verantwortlichen Personen zu den Verwaltungsakten<br />

abgelegt und den einzelnen Betriebsplanverfahren<br />

zugeordnet wird. Mit einem Buch hat das<br />

Zechenbuch allerdings nichts mehr gemeinsam,<br />

denn in Zeiten von Computer und Internet ist es<br />

zu einem Dokumentenverwaltungssystem inklusive<br />

unternehmensübergreifender Workflow- und<br />

Suchfunktionen geworden. Damit kann man sogar<br />

bis in die Anfangszeiten der <strong>VNG</strong>-Untergrund<strong>gas</strong>speicher<br />

zurückblicken.<br />

Ohne Technik – ob nun bei Vermessungsarbeiten<br />

oder bei der Datenanalyse – kommt ein Markscheider<br />

heute nicht mehr aus. Sie unterstützt ihn dabei,<br />

geologische Informationen zu analysieren und zu<br />

interpretieren und damit den sinnbildlich richtigen<br />

Weg zu einer sicheren, umweltfreundlichen und<br />

nachhaltigen Nutzung der unterirdischen Bodenschätze<br />

zu weisen. Darauf bleibt abschließend nur<br />

noch eins zu sagen: Glück auf!<br />

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