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BMG Modellprojekte Band 8 - Kuratorium Deutsche Altershilfe

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gibt sich aus Kostengründen die Notwendigkeit,<br />

drei bis vier Hausgemeinschaften vorzusehen. Für<br />

diesen Verbund wiederum werden vom Heimgesetz<br />

weitere Raumangebote (vergleiche Auflistung<br />

Seite 27) gefordert. Das Nachbarschaftsund<br />

Angehörigencafé ist nicht obligatorisch, sondern<br />

eher als wünschenswert in der Auflistung<br />

zum Raumprogramm der Hausgemeinschaft aufgenommen.<br />

Jede Hausgemeinschaft besteht aus einer<br />

Gruppe von maximal acht älteren Menschen, die<br />

familienähnlich – gleichsam als Haushaltsgemeinschaft<br />

– in einer ausreichend dimensionierten<br />

Wohnung zusammen wohnen. Es steht ihr<br />

ein rund 50 qm großer Gemeinschaftsbereich mit<br />

voll funktionsfähiger Küche zur Verfügung. Hinzu<br />

kommt als Privatbereich für jeden Bewohner<br />

ein mindestens 16 qm großes separates Einzelzimmer<br />

(12 qm Minimum nach der Heimmindestbauverordnung)<br />

mit jeweils kleiner Diele und<br />

je eigenem Duschbad und WC. In der Wohnküche<br />

als zentralem Element spielt sich der größte<br />

Teil des Alltagslebens ab, in dem hauswirtschaftliche<br />

Aktivitäten jeglicher Art zur aktiven<br />

Teilnahme oder zumindest zur passiven Teilhabe<br />

stimulieren und eine sinnstiftende Rolle für die<br />

Strukturierung des Tagesablaufs übernehmen.<br />

Die Küche ist analog einer großen Familienküche<br />

technisch mit allem Notwendigen ausgestattet.<br />

Außer den erforderlichen funktionellen<br />

Einrichtungen gehört daher auch ein großer, freistehender<br />

Esstisch, an dem alle Bewohnerinnen<br />

und Bewohner sitzen können zur Grundausstattung<br />

der Wohnung. Der Ofen darf nicht an der<br />

Wand stehen, sondern ist frei im Raum zu plat-<br />

Der Ofen zieren, darf nicht so dass an er der für Wand alle – gegebenfalls stehen, sondern auch für ist<br />

frei im Raum Rollstuhlfahrer zu platzieren, – so gut dass sichtbar er für ist. alle Auch – gegeben- belässt<br />

falls auch für diese Rollstuhlfahrer Ofenposition – der gut dort sichtbar hantierenden und erreichHausbar ist. Auch wirtschafterin belässt diese den Ofenposition Blickkontakt der dort zu den hantie- am<br />

renden Hauswirtschafterin Esstisch sitzenden den Personen. Blickkontakt So kann zu sie den unter am<br />

Esstisch sitzenden anderem Personen. darauf achten, So kann ob die sie älteren unter Menschen anderem<br />

darauf achten, genug ob die essen älteren und Menschen – was besonders genug wichtig essen und ist –<br />

– was besonders auch wichtig genug trinken. ist – auch genug trinken.<br />

In Nachbarschaft zur Küche beziehungsweise<br />

zum Herd befindet sich der große Esstisch mit bis<br />

zu zehn bequemen, standsicheren Stühlen, so<br />

dass die Bewohner und zwei betreuende Personen<br />

(Angehörige oder Personal) ausreichend<br />

Platz daran finden. Der große Tisch sollte Steckverbindungen<br />

haben, damit er im Konfliktfall<br />

oder bei besonderen Situationen in kleinere<br />

Tische zergliedert werden kann. Die Stühle soll-<br />

Modellprogramm zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger<br />

ten mit Armlehnen versehen sein und hohen Sitzkomfort<br />

aufweisen. Zusätzlich genügt allenfalls<br />

ein Sessel mit Stehlampe. Sessel bieten nämlich<br />

keinen so guten Halt, sondern fördern eher das<br />

Absacken und einseitige Wegkippen der in sich<br />

zusammengesunkenen Bewohner. Als weitere<br />

Möblierung der „Wohnküche“ bieten sich ein bis<br />

zwei Sofas (Zweisitzer mit Wolldecken) an verschiedenen<br />

Stellen des Raumes an. Es gebietet<br />

sich von selbst, dass auf eine typische Wohnzimmermöblierung<br />

verzichtet werden kann.<br />

Um die Zone mit Herd und Esstisch herum, die<br />

offen und einsehbar gehalten sein sollte, gruppieren<br />

sich verschiedene weitere Zonen mit<br />

bequemen Sitzgelegenheiten, Ablagetischen,<br />

Regalen usw., die zusammen die Atmosphäre<br />

eines normalen Wohnraumes erzeugen. Auch<br />

der Gemeinschaftsbereich sollte mit Möbeln und<br />

Accessoires der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

ausgestattet sein. Dies verleiht ihm einen unverwechselbaren<br />

Charakter persönlichen Anknüpfungspunkten.<br />

Von allen Zonen aus sollten anregungsreiche<br />

Ausblicke über zum Teil raumhohe<br />

Fenstertüren sowohl nach außen als auch in den<br />

geschützten Außenbereich möglich sein. Letzterer<br />

sollte leicht zugänglich und vor allem gefahrlos<br />

ohne ständige Aufsicht zu nutzen sein. Bei<br />

erdgeschossiger Lage bietet sich als geschützter<br />

Außenbereich ein Garten in direkter Zuordnung<br />

zur Wohnküche an, bei Hausgemeinschaften im<br />

Obergeschoss eine direkt an den Wohnküchenbereich<br />

anschließende Terrasse. Die Erschließung<br />

der Wohnküche sollte möglichst offen unmittelbar<br />

vom Eingang her über einen kleinen Garderobenbereich<br />

erfolgen. Räumlich an die Küche<br />

angeschlossen ist ein Speisenvorratsraum. Durch<br />

die Wohnküche werden über einen oder mehrere<br />

Stichflure die Privatzimmer der Bewohner erschlossen,<br />

die als Schlafzimmer, aber auch als<br />

individuelle Wohn- und Rückzugsbereiche fungieren<br />

und entsprechend wohnlich – ebenfalls<br />

mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen<br />

– ausgestattet sind. Jedem Privatraum ist<br />

ein eigenes kleines Bad zugeordnet, mit bodengleichem<br />

Duschplatz, Toilette und Waschbecken<br />

(vergleiche auch Qualitative Anforderungen an<br />

den Pflegeheimbau: Das Pflegezimmer, KDA<br />

thema Heft Nr.112, Köln 1995). Der Eingangsbereich<br />

zu jedem Privatzimmer sollte Platz bieten für<br />

einen Einbauschrank und eine Garderobe mit<br />

Spiegel. Aus praktischen Gründen wird die Diele<br />

in der Regel zum Schlafraum hin keine Tür aufweisen.<br />

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