BMG Modellprojekte Band 8 - Kuratorium Deutsche Altershilfe
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gibt sich aus Kostengründen die Notwendigkeit,<br />
drei bis vier Hausgemeinschaften vorzusehen. Für<br />
diesen Verbund wiederum werden vom Heimgesetz<br />
weitere Raumangebote (vergleiche Auflistung<br />
Seite 27) gefordert. Das Nachbarschaftsund<br />
Angehörigencafé ist nicht obligatorisch, sondern<br />
eher als wünschenswert in der Auflistung<br />
zum Raumprogramm der Hausgemeinschaft aufgenommen.<br />
Jede Hausgemeinschaft besteht aus einer<br />
Gruppe von maximal acht älteren Menschen, die<br />
familienähnlich – gleichsam als Haushaltsgemeinschaft<br />
– in einer ausreichend dimensionierten<br />
Wohnung zusammen wohnen. Es steht ihr<br />
ein rund 50 qm großer Gemeinschaftsbereich mit<br />
voll funktionsfähiger Küche zur Verfügung. Hinzu<br />
kommt als Privatbereich für jeden Bewohner<br />
ein mindestens 16 qm großes separates Einzelzimmer<br />
(12 qm Minimum nach der Heimmindestbauverordnung)<br />
mit jeweils kleiner Diele und<br />
je eigenem Duschbad und WC. In der Wohnküche<br />
als zentralem Element spielt sich der größte<br />
Teil des Alltagslebens ab, in dem hauswirtschaftliche<br />
Aktivitäten jeglicher Art zur aktiven<br />
Teilnahme oder zumindest zur passiven Teilhabe<br />
stimulieren und eine sinnstiftende Rolle für die<br />
Strukturierung des Tagesablaufs übernehmen.<br />
Die Küche ist analog einer großen Familienküche<br />
technisch mit allem Notwendigen ausgestattet.<br />
Außer den erforderlichen funktionellen<br />
Einrichtungen gehört daher auch ein großer, freistehender<br />
Esstisch, an dem alle Bewohnerinnen<br />
und Bewohner sitzen können zur Grundausstattung<br />
der Wohnung. Der Ofen darf nicht an der<br />
Wand stehen, sondern ist frei im Raum zu plat-<br />
Der Ofen zieren, darf nicht so dass an er der für Wand alle – gegebenfalls stehen, sondern auch für ist<br />
frei im Raum Rollstuhlfahrer zu platzieren, – so gut dass sichtbar er für ist. alle Auch – gegeben- belässt<br />
falls auch für diese Rollstuhlfahrer Ofenposition – der gut dort sichtbar hantierenden und erreichHausbar ist. Auch wirtschafterin belässt diese den Ofenposition Blickkontakt der dort zu den hantie- am<br />
renden Hauswirtschafterin Esstisch sitzenden den Personen. Blickkontakt So kann zu sie den unter am<br />
Esstisch sitzenden anderem Personen. darauf achten, So kann ob die sie älteren unter Menschen anderem<br />
darauf achten, genug ob die essen älteren und Menschen – was besonders genug wichtig essen und ist –<br />
– was besonders auch wichtig genug trinken. ist – auch genug trinken.<br />
In Nachbarschaft zur Küche beziehungsweise<br />
zum Herd befindet sich der große Esstisch mit bis<br />
zu zehn bequemen, standsicheren Stühlen, so<br />
dass die Bewohner und zwei betreuende Personen<br />
(Angehörige oder Personal) ausreichend<br />
Platz daran finden. Der große Tisch sollte Steckverbindungen<br />
haben, damit er im Konfliktfall<br />
oder bei besonderen Situationen in kleinere<br />
Tische zergliedert werden kann. Die Stühle soll-<br />
Modellprogramm zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger<br />
ten mit Armlehnen versehen sein und hohen Sitzkomfort<br />
aufweisen. Zusätzlich genügt allenfalls<br />
ein Sessel mit Stehlampe. Sessel bieten nämlich<br />
keinen so guten Halt, sondern fördern eher das<br />
Absacken und einseitige Wegkippen der in sich<br />
zusammengesunkenen Bewohner. Als weitere<br />
Möblierung der „Wohnküche“ bieten sich ein bis<br />
zwei Sofas (Zweisitzer mit Wolldecken) an verschiedenen<br />
Stellen des Raumes an. Es gebietet<br />
sich von selbst, dass auf eine typische Wohnzimmermöblierung<br />
verzichtet werden kann.<br />
Um die Zone mit Herd und Esstisch herum, die<br />
offen und einsehbar gehalten sein sollte, gruppieren<br />
sich verschiedene weitere Zonen mit<br />
bequemen Sitzgelegenheiten, Ablagetischen,<br />
Regalen usw., die zusammen die Atmosphäre<br />
eines normalen Wohnraumes erzeugen. Auch<br />
der Gemeinschaftsbereich sollte mit Möbeln und<br />
Accessoires der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
ausgestattet sein. Dies verleiht ihm einen unverwechselbaren<br />
Charakter persönlichen Anknüpfungspunkten.<br />
Von allen Zonen aus sollten anregungsreiche<br />
Ausblicke über zum Teil raumhohe<br />
Fenstertüren sowohl nach außen als auch in den<br />
geschützten Außenbereich möglich sein. Letzterer<br />
sollte leicht zugänglich und vor allem gefahrlos<br />
ohne ständige Aufsicht zu nutzen sein. Bei<br />
erdgeschossiger Lage bietet sich als geschützter<br />
Außenbereich ein Garten in direkter Zuordnung<br />
zur Wohnküche an, bei Hausgemeinschaften im<br />
Obergeschoss eine direkt an den Wohnküchenbereich<br />
anschließende Terrasse. Die Erschließung<br />
der Wohnküche sollte möglichst offen unmittelbar<br />
vom Eingang her über einen kleinen Garderobenbereich<br />
erfolgen. Räumlich an die Küche<br />
angeschlossen ist ein Speisenvorratsraum. Durch<br />
die Wohnküche werden über einen oder mehrere<br />
Stichflure die Privatzimmer der Bewohner erschlossen,<br />
die als Schlafzimmer, aber auch als<br />
individuelle Wohn- und Rückzugsbereiche fungieren<br />
und entsprechend wohnlich – ebenfalls<br />
mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen<br />
– ausgestattet sind. Jedem Privatraum ist<br />
ein eigenes kleines Bad zugeordnet, mit bodengleichem<br />
Duschplatz, Toilette und Waschbecken<br />
(vergleiche auch Qualitative Anforderungen an<br />
den Pflegeheimbau: Das Pflegezimmer, KDA<br />
thema Heft Nr.112, Köln 1995). Der Eingangsbereich<br />
zu jedem Privatzimmer sollte Platz bieten für<br />
einen Einbauschrank und eine Garderobe mit<br />
Spiegel. Aus praktischen Gründen wird die Diele<br />
in der Regel zum Schlafraum hin keine Tür aufweisen.<br />
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