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BMG Modellprojekte Band 8 - Kuratorium Deutsche Altershilfe

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Grundriss<br />

1. Obergeschoss<br />

sondere sinnliche Stimulationen durch die täglich<br />

wiederkehrenden Haushaltstätigkeiten und die<br />

tagesstrukturierenden Aufgaben, an denen sich<br />

Bewohner und auch Angehörige beteiligen können<br />

und auch sollten. Der Gemeinschaftsbereich<br />

besteht aus einem großzügig dimensionierten<br />

Wohn-/Esszimmer mit integrierter Küche, das<br />

sich zur Südterrasse hin öffnet. Der Herd steht<br />

mitten im Raum. Zusätzlich gibt es auf Hausgemeinschafts-Ebene<br />

zwei kleine Hauswirtschaftsräume,<br />

Abstell- oder Speisekammern, einen<br />

„therapeutischen“ Snoezelenraum (zum Norden<br />

hin gelegen) und – separat erschlossen – vor der<br />

westlich gelegenen Hausgemeinschaft eine neutrale<br />

Damen- und Herrentoilette. Von beiden<br />

Hausgemeinschaften über ein zusätzliches Flurstück<br />

erreichbar sind das nach der Heimmindestbauverordnung<br />

notwendige Badezimmer mit<br />

freistehender Wanne, das Arbeitszimmer sowie<br />

ein weiteres neutrales WC und ein zusätzlicher<br />

Abstellraum. Der attraktive Außenbereich wird<br />

Modellprogramm zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger<br />

ergänzt durch einen östlich an den Neubau<br />

grenzenden Sinnesgarten und einen nordseitigen<br />

Hofgarten.<br />

Der Ersatzneubau sorgt zudem für eine barrierefreie<br />

vertikale Erschließung. Diese wird –<br />

unter anderem mittels Aufzug – für das gesamte<br />

Gebäude vom Kernbereich aus möglich. Der<br />

KDA-Vorschlag (siehe Seite 71) hatte noch einen<br />

weiteren separaten barrierefreien Eingang mit<br />

Aufzug allein für den Ostflügel vorgesehen. Darauf<br />

wurde allerdings in der Ausführungsplanung<br />

verzichtet. So ist ein barrierefreier getrennter Zugang<br />

zur Hausgemeinschafts-Ebene und den darüber<br />

liegenden Geschossen nicht möglich. Dies<br />

hat die Konsequenz, dass Bewohner und Besucher<br />

der östlich gelegenen Hausgemeinschaft,<br />

die nicht das nördliche zu den beiden Hausgemeinschaften<br />

führende Treppenhaus benutzen<br />

können, nur den einzigen barrierefreien Weg<br />

vom Haupteingang durch die Nachbar-Hausgemeinschaft<br />

nehmen müssen.<br />

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