BMG Modellprojekte Band 8 - Kuratorium Deutsche Altershilfe
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Modellprogramm zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger<br />
In Abstimmung mit der zuständigen Heimaufsichtsbehörde werden die Erfordernisse<br />
der Heimmindestbauverordnung Auf dem Höhlchen modifiziert umgesetzt:<br />
1. Statt einer freigestellten Badewanne wird bei Bedarf durch einen Badewannenlifter das<br />
Be- und Entsteigen der Wanne ermöglicht.<br />
2. Auf Handläufe im Wohnungsbereich wird bei Gehfähigkeit der Hausgemeinschafts-<br />
Bewohner verzichtet.<br />
3. In möglichst vielen Privaträumen (ca. 4 Zimmer) werden, wenn technisch machbar,<br />
Anschlüsse für Waschbecken gelegt.<br />
4. Es wird keine Rufanlage installiert. Sollte ein Rufsystem für einzelne Bewohner<br />
notwendig werden, wird dieses durch geeignete drahtfreie Technik ermöglicht.<br />
5. Ein Bewohnertelefon wird in Form eines schnurlosen Telefons vorgehalten.<br />
6. Eine ausreichende Kochgelegenheit für die Bewohner wird durch die allen zugängliche<br />
Küche, in der auch gemeinsam die Speisenzubereitung erfolgt, vorgehalten.<br />
7. Der gemeinsame Wohn-/Essraum dient auch als „Gemeinschafts- und<br />
Therapieraum“.<br />
Folgende Erfordernisse hingegen waren zwingend zu erfüllen:<br />
1. In einem Badezimmer ist eine bodengleiche Dusche einzurichten.<br />
2. In den sanitären Anlagen sind entsprechende Haltegriffe etc. anzubringen.<br />
3. Die Flurbeleuchtung muss nachts als Dauerbeleuchtung schaltbar sein.<br />
4. An der Treppe des Hauseingangs sind beidseitige Handläufe anzubringen.<br />
5. In einem Arbeitsraum muss durch entsprechende Sanitärinstallation die<br />
Reinigung stark verschmutzter Wäsche, von Nachtstuhleimern etc. ermöglicht<br />
werden.<br />
6. Eine Besuchertoilette sollte zur Verfügung gestellt werden.<br />
In Abstimmung mit der zuständigen Heimaufsichtsbehörde wurden Auf dem Höhlchen<br />
die personellen Erfordernisse des Heimgesetzes wie folgt umgesetzt:<br />
1. Die Personalbesetzung in dieser Hausgemeinschaft wird so geplant, dass eine<br />
auf die Bewohner abgestimmte Fachbesetzung gewährleistet ist. Eine Fachbesetzung<br />
wird angenommen, wenn mindestens eine Pflegefachkraft tagsüber<br />
vor Ort präsent oder für bestimmte Stunden des Tages durch eine Rufbereitschaft<br />
verfügbar ist.<br />
2. Grundsätzlich sind zwei Mitarbeiterinnen pro Schicht eingesetzt.<br />
3. Eine Anpassung des Personalbedarfs (Verstärkung/Reduzierung des Personaleinsatzes)<br />
wird mit der zuständigen Heimaufsicht abgestimmt.<br />
4. Während der Nachtstunden kann der Dienst durch eine Pflegehilfskraft wahrgenommen<br />
werden, wenn<br />
• im Stammhaus in der Schulstraße zwei Pflegefachkräfte im Nachtdienst<br />
eingesetzt sind und durch eine von ihnen eine Notrufbereitschaft geleistet wird<br />
oder<br />
• im Stammhaus in der Schulstraße eine Pflegefachkraft und eine Hilfskraft im<br />
Nachtdienst eingesetzt sind und die Notrufbereitschaft durch eine in Wetter<br />
wohnende Pflegefachkraft übernommen wird.<br />
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