06.12.2012 Aufrufe

BMG Modellprojekte Band 8 - Kuratorium Deutsche Altershilfe

BMG Modellprojekte Band 8 - Kuratorium Deutsche Altershilfe

BMG Modellprojekte Band 8 - Kuratorium Deutsche Altershilfe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

In möglichst zentraler Lage zu jeweils zwei<br />

oder mehr Hausgemeinschaften liegt mit geschütztem<br />

Zugang ein Badezimmer („Pflegebad“).<br />

Zur Ausstattung gehört eine normale<br />

Wanne (keine Hubwanne) sowie ein WC und<br />

Waschbecken. Die Heimmindestbauverordnung<br />

ordnet 20 Bewohnern ein Bad mit mindestens<br />

einer Dusche oder einer Badewanne zu. Zur<br />

Erleichterung des Badens werden unauffällige<br />

mobile Hilfsgeräte, wie zum Beispiel hydraulische<br />

Sitze an Stelle von technischen, furchterregenden<br />

Liftern eingesetzt. Die räumliche Gestaltung sollte<br />

durch möglichst natürliche Belichtung, helle<br />

freundliche Farben, eventuell Grünpflanzen, eine<br />

gut funktionierende Be- und Entlüftung Anlass<br />

dazu geben, sich auch im Badezimmer wohl zu<br />

fühlen. Abstellräume für persönliche Gegenstände<br />

der Bewohner, möglichst ohne Treppen geschützt<br />

zu erreichen, ein zentraler Abstellraum<br />

für Rollstühle, Fahrräder und Gerät sowie ein<br />

Müllsammelraum komplettieren das Raumangebot.<br />

Freilich sind im Sinne von Normalität auch<br />

Gruppierungen von Hausgemeinschaften möglich,<br />

die untereinander nicht räumlich verbunden<br />

sind. Dann ist jede Hausgemeinschaft entsprechend<br />

auszustatten (siehe Seite 27 Auflistung<br />

Raumprogramm).<br />

Reizthema „Küche“<br />

Beim Planen und Bauen von Hausgemeinschaften<br />

konzentrieren sich die Diskussionen immer<br />

wieder auf das Thema Küche. Das Spektrum der<br />

Fragen ist breit: Sind die Hausgemeinschaftsküchen,<br />

die dezentral die Funktion der Speisenzubereitung<br />

für die Bewohner je einer Hausgemeinschaft<br />

übernommen haben, Produktionsküchen,<br />

die in vollem Umfang das Essen für die<br />

Hausgemeinschaft produzieren? Sollen sie eher<br />

die Funktion von Verteilerküchen haben, die das<br />

Essen, das aus der nahen Krankenhausküche geliefert<br />

wird, aufbereiten und weitergeben? Sind<br />

sie besser ausgestattete Teeküchen, in denen für<br />

den Eigenbedarf zeitweise auch gekocht werden<br />

kann? Oder sind Hausgemeinschaftsküchen gar<br />

Therapieküchen, in denen vordringlich zu therapeutischen<br />

Zwecken die Zubereitung der Speisen<br />

vorgenommen wird? Die Heimmindestbauverordnung<br />

schreibt vor, dass in Pflegeheimen ausreichende<br />

Kochgelegenheiten für die Bewohner<br />

vorhanden sein müssen, dies zudem in ausrei-<br />

Modellprogramm zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger<br />

Zufriedenheit<br />

am „Arbeitsplatz<br />

Wohnküche“<br />

in einem<br />

Altenpflegeheim<br />

chender Zahl und den Besonderheiten der Pflegebedürftigkeit<br />

angepasst. Deshalb ist der Abgleich<br />

mit den Heimaufsichtsbehörden von diesem Ausgangspunkt<br />

aus meist leicht zu erreichen.<br />

Als schwieriger hat sich bislang die Abstimmung<br />

mit den zuständigen Vertretern der Gesundheitsämter<br />

herausgestellt. Schon die enge<br />

Auslegung einer Hygiene-Verordnung kann zu<br />

einer hohen Hürde auf dem Weg zur Umsetzung<br />

des Hausgemeinschafts-Konzeptes werden. Die<br />

Kernfrage ist derzeit: Sind die relativ kleinen<br />

Hausgemeinschafts-Küchen, die das Essen lediglich<br />

für den Eigenbedarf der Hausgemeinschafts-<br />

Mitglieder produzieren, denselben Kontroll-<br />

Bestimmungen unterlegen wie die großen Zentralküchen,<br />

wo beträchtliche Mengen Essen für<br />

eine erhebliche Anzahl Menschen außerhalb des<br />

Küchenbereiches zubereitet werden? Es ist davon<br />

auszugehen, dass die für zentrale Speisenproduktionsküchen<br />

geltende HACCP im Zusammenhang<br />

mit Hausgemeinschaften nicht greift. Auch<br />

wenn das Heimgesetz keine Aussage dazu<br />

macht, gilt allerdings die Lebensmittelhygieneverordnung<br />

(LMHV). Und diese lässt unter hygienisch<br />

erwandfreien Bedingungen die dezentrale<br />

Essensproduktion zu, unter der Bedingung, dass<br />

die Speisen dort verzehrt werden, wo sie zubereitet<br />

werden. Bereits praktizierte Lösungen zu diesem<br />

Thema und ein – möglicherweise – richtungsweisender<br />

Merkblattentwurf werden auf<br />

den folgenden Seiten (siehe auch Kapitel 3) vorgestellt.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!