BMG Modellprojekte Band 8 - Kuratorium Deutsche Altershilfe
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Personalfragen und -kalkulation<br />
ca. 2,75 Stellen für Fachpersonal des pflegerischen<br />
Dienstes (siehe Abbildung 6), der sowohl<br />
zeitweise tagsüber als auch durchgehend nachts<br />
in der Hausgemeinschaft bereitzustellen ist.<br />
Der Bereich Mitarbeiterpräsenz einschließlich<br />
Hauswirtschaft und Betreuung sowie der Bereich<br />
Pflege erfordern also insgesamt rund sechs Vollzeitstellen<br />
in einer Achter-Hausgemeinschaft.<br />
Diese Modellrechnung setzt eine Vollbelegung<br />
der Hausgemeinschaft voraus und geht – das sei<br />
hier noch einmal betont – von einer als „durchschnittlich“<br />
angenommenen Verteilung der Pflegestufen<br />
aus (siehe Abbildung 1).<br />
Rechnerisch unberücksichtigt bleibt zudem<br />
Rechnerisch noch die unberücksichtigt Problematik, dass bleibt zur Zeit die in Proble- der Praxis<br />
matik, dass der zur Pflegebedarf Zeit in der insbesondere Praxis der demenziell Pflegebedarf beein-<br />
insbesondere trächtigter demenziell Pflegebedürftiger beeinträchtigter über die Pflegebedürftiger<br />
über dürftigkeits-Feststellung die Pflegebedürftigkeits-Feststellung<br />
nicht ausreichend erfas-<br />
nicht ausreichend st ist. erfasst ist.<br />
Es wird aber davon auszugehen sein, daß es<br />
mittelfristig zu einer sachgerechten Berücksichtigung<br />
des in der Regel sehr hohen Betreuungsbedarfs<br />
dieses Personenkreises kommen wird.<br />
Bei der achtköpfigen Muster-Hausgemeinschaft<br />
wurde angenommen das zwei Personen<br />
nach Pflegestufe I, vier nach Stufe II und zwei weitere<br />
nach III eingestuft sind. Bei einer Veränderung<br />
dieser Verteilung, ergeben sich zwangsläufig<br />
andere Personalanforderungen und andere<br />
durchschnittliche Personalkosten (siehe Abbildung<br />
7). Bei Einsetzung von den entsprechenden<br />
Jahresgehältern (eine Pflege-Vollzeitstelle wird<br />
hier mit 75.000 DM im Jahr veranschlagt, eine<br />
Hauswirtschafts-Vollzeitstelle mit 60.000 DM)<br />
ergeben sich für die benötigten 2,75 Pflegefachkräfte<br />
und 3,25 Präsenzkräfte bei den 2.920 jährlichen<br />
Pflegetagen in der achtköpfigen Hausgemeinschaft<br />
durchschnittlich Personalkosten pro<br />
Tag und Bewohner von etwas unter 135 DM (siehe<br />
Abbildungen 7 und 7a). Diese Personalkosten<br />
bilden einen erstenAnhaltswert. Sie müssen allerdings<br />
noch sachgerecht auf die Personalkosten<br />
für Pflege bzw. für die pflegebedingte Unterkunft<br />
und Verpflegung (U+V) aufgeteilt und nach Pflegeklassen<br />
differenziert werden. Entsprechend<br />
den teils länderspezifischen Rahmenvereinbarungen<br />
und den teils je nach Region unterschiedlichen<br />
Äquivalenzziffern ergeben sich hieraus<br />
auch sehr verschiedene Pflegesätze oder Heimentgelte<br />
(siehe Abbildungen 8, 8 a und 8 b).<br />
Perspektiven<br />
Die Bemessung der in einer Hausgemeinschaft<br />
zur Verfügung gestellten Betreuung und Pflege<br />
basiert auf einem angemessenen regelhaften<br />
Grundbedarf, der sich auf der Grundlage der individuell<br />
für jeden einzelnen Hausgemeinschafts-<br />
Bewohner erforderlichen Pflege ergibt (siehe<br />
Abbildungen 4 und 5). Idealerweise sollte dieser<br />
mit Hilfe eines operationalisierten Verfahrens,<br />
wie beispielsweise PLAISIR ® , festgestellt werden.<br />
Die im Gegensatz dazu in der Modellberechnung<br />
benutzten Pflegestufen sind zur Bemessung des<br />
regelhaften Grundbedarf an Pflege unpräziser, da<br />
diese ja gerade nicht den so wichtigen Bereich der<br />
Kommunikation und der allgemeinen Anleitung<br />
und Aufsicht berücksichtigen und vom Grundsatz<br />
her an der Situation im häuslichen Bereich<br />
orientiert sind. Die dort unterstellte familiäre Hilfe<br />
muss in einer Pflegeeinrichtung aber von Mitarbeitern<br />
erbracht werden, die quasi das familiäre<br />
Netzwerk zu ersetzen haben. Darüber hinaus<br />
kann gerade bei demenziell erkrankten Bewohnern<br />
kein starrer Arbeitsablauf zu Grunde gelegt<br />
werden, da der Hilfebedarf zeitlich häufig<br />
„unvorhersehbar“ entsteht. Insofern wird der<br />
Betreuungs- und Pflegebedarf oft nicht adäquat<br />
„bedient“, mit der Folge, dass vermehrt Verhaltensaufälligkeiten<br />
(Ängste, Unruhe) entstehen,<br />
die wiederum den Pflege-und Betreuungsbedarf<br />
eklatant hochschrauben.<br />
Die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner<br />
werden zum Maß der professionellen<br />
Betreuung und Pflege. Die an der Gesamtheit der<br />
Person orientierte und klientenzentrierte Bezugspersonenpflege<br />
(siehe Aufgabenkatalog der<br />
Pflegefachkraft am Ende dieses Kapitels) löst<br />
somit die herkömmliche Funktionspflege ab.<br />
Funktionspflege bedeutet, dass die einzelnen<br />
Verrichtungen – wie aus dem Bett holen, ins Bad<br />
führen, beim Ankleiden helfen etc. und das<br />
„Rundendrehen auf der Station“ (beim Inkontinenztraining,<br />
auf die Toilette führen, Medikamente<br />
reichen etc.) – nacheinander an den Klienten<br />
„vollgezogen“ werden. Im Stress jedoch werden<br />
sie oft oberflächlich oder teilweise gar nicht<br />
ausgeführt. Dem entgegen wirken Hausgemeinschaften<br />
präventiv „pflegeverhindernd“, das bedeutet,<br />
dass viele kritische Pflegesituationen erst<br />
gar nicht entstehen können, weil unmittelbar<br />
interveniert und reagiert werden kann.