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BMG Modellprojekte Band 8 - Kuratorium Deutsche Altershilfe

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48<br />

Personalfragen und -kalkulation<br />

ca. 2,75 Stellen für Fachpersonal des pflegerischen<br />

Dienstes (siehe Abbildung 6), der sowohl<br />

zeitweise tagsüber als auch durchgehend nachts<br />

in der Hausgemeinschaft bereitzustellen ist.<br />

Der Bereich Mitarbeiterpräsenz einschließlich<br />

Hauswirtschaft und Betreuung sowie der Bereich<br />

Pflege erfordern also insgesamt rund sechs Vollzeitstellen<br />

in einer Achter-Hausgemeinschaft.<br />

Diese Modellrechnung setzt eine Vollbelegung<br />

der Hausgemeinschaft voraus und geht – das sei<br />

hier noch einmal betont – von einer als „durchschnittlich“<br />

angenommenen Verteilung der Pflegestufen<br />

aus (siehe Abbildung 1).<br />

Rechnerisch unberücksichtigt bleibt zudem<br />

Rechnerisch noch die unberücksichtigt Problematik, dass bleibt zur Zeit die in Proble- der Praxis<br />

matik, dass der zur Pflegebedarf Zeit in der insbesondere Praxis der demenziell Pflegebedarf beein-<br />

insbesondere trächtigter demenziell Pflegebedürftiger beeinträchtigter über die Pflegebedürftiger<br />

über dürftigkeits-Feststellung die Pflegebedürftigkeits-Feststellung<br />

nicht ausreichend erfas-<br />

nicht ausreichend st ist. erfasst ist.<br />

Es wird aber davon auszugehen sein, daß es<br />

mittelfristig zu einer sachgerechten Berücksichtigung<br />

des in der Regel sehr hohen Betreuungsbedarfs<br />

dieses Personenkreises kommen wird.<br />

Bei der achtköpfigen Muster-Hausgemeinschaft<br />

wurde angenommen das zwei Personen<br />

nach Pflegestufe I, vier nach Stufe II und zwei weitere<br />

nach III eingestuft sind. Bei einer Veränderung<br />

dieser Verteilung, ergeben sich zwangsläufig<br />

andere Personalanforderungen und andere<br />

durchschnittliche Personalkosten (siehe Abbildung<br />

7). Bei Einsetzung von den entsprechenden<br />

Jahresgehältern (eine Pflege-Vollzeitstelle wird<br />

hier mit 75.000 DM im Jahr veranschlagt, eine<br />

Hauswirtschafts-Vollzeitstelle mit 60.000 DM)<br />

ergeben sich für die benötigten 2,75 Pflegefachkräfte<br />

und 3,25 Präsenzkräfte bei den 2.920 jährlichen<br />

Pflegetagen in der achtköpfigen Hausgemeinschaft<br />

durchschnittlich Personalkosten pro<br />

Tag und Bewohner von etwas unter 135 DM (siehe<br />

Abbildungen 7 und 7a). Diese Personalkosten<br />

bilden einen erstenAnhaltswert. Sie müssen allerdings<br />

noch sachgerecht auf die Personalkosten<br />

für Pflege bzw. für die pflegebedingte Unterkunft<br />

und Verpflegung (U+V) aufgeteilt und nach Pflegeklassen<br />

differenziert werden. Entsprechend<br />

den teils länderspezifischen Rahmenvereinbarungen<br />

und den teils je nach Region unterschiedlichen<br />

Äquivalenzziffern ergeben sich hieraus<br />

auch sehr verschiedene Pflegesätze oder Heimentgelte<br />

(siehe Abbildungen 8, 8 a und 8 b).<br />

Perspektiven<br />

Die Bemessung der in einer Hausgemeinschaft<br />

zur Verfügung gestellten Betreuung und Pflege<br />

basiert auf einem angemessenen regelhaften<br />

Grundbedarf, der sich auf der Grundlage der individuell<br />

für jeden einzelnen Hausgemeinschafts-<br />

Bewohner erforderlichen Pflege ergibt (siehe<br />

Abbildungen 4 und 5). Idealerweise sollte dieser<br />

mit Hilfe eines operationalisierten Verfahrens,<br />

wie beispielsweise PLAISIR ® , festgestellt werden.<br />

Die im Gegensatz dazu in der Modellberechnung<br />

benutzten Pflegestufen sind zur Bemessung des<br />

regelhaften Grundbedarf an Pflege unpräziser, da<br />

diese ja gerade nicht den so wichtigen Bereich der<br />

Kommunikation und der allgemeinen Anleitung<br />

und Aufsicht berücksichtigen und vom Grundsatz<br />

her an der Situation im häuslichen Bereich<br />

orientiert sind. Die dort unterstellte familiäre Hilfe<br />

muss in einer Pflegeeinrichtung aber von Mitarbeitern<br />

erbracht werden, die quasi das familiäre<br />

Netzwerk zu ersetzen haben. Darüber hinaus<br />

kann gerade bei demenziell erkrankten Bewohnern<br />

kein starrer Arbeitsablauf zu Grunde gelegt<br />

werden, da der Hilfebedarf zeitlich häufig<br />

„unvorhersehbar“ entsteht. Insofern wird der<br />

Betreuungs- und Pflegebedarf oft nicht adäquat<br />

„bedient“, mit der Folge, dass vermehrt Verhaltensaufälligkeiten<br />

(Ängste, Unruhe) entstehen,<br />

die wiederum den Pflege-und Betreuungsbedarf<br />

eklatant hochschrauben.<br />

Die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner<br />

werden zum Maß der professionellen<br />

Betreuung und Pflege. Die an der Gesamtheit der<br />

Person orientierte und klientenzentrierte Bezugspersonenpflege<br />

(siehe Aufgabenkatalog der<br />

Pflegefachkraft am Ende dieses Kapitels) löst<br />

somit die herkömmliche Funktionspflege ab.<br />

Funktionspflege bedeutet, dass die einzelnen<br />

Verrichtungen – wie aus dem Bett holen, ins Bad<br />

führen, beim Ankleiden helfen etc. und das<br />

„Rundendrehen auf der Station“ (beim Inkontinenztraining,<br />

auf die Toilette führen, Medikamente<br />

reichen etc.) – nacheinander an den Klienten<br />

„vollgezogen“ werden. Im Stress jedoch werden<br />

sie oft oberflächlich oder teilweise gar nicht<br />

ausgeführt. Dem entgegen wirken Hausgemeinschaften<br />

präventiv „pflegeverhindernd“, das bedeutet,<br />

dass viele kritische Pflegesituationen erst<br />

gar nicht entstehen können, weil unmittelbar<br />

interveniert und reagiert werden kann.

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