gibt sich aus Kostengründen die Notwendigkeit, drei bis vier Hausgemeinschaften vorzusehen. Für diesen Verbund wiederum werden vom Heimgesetz weitere Raumangebote (vergleiche Auflistung Seite 27) gefordert. Das Nachbarschaftsund Angehörigencafé ist nicht obligatorisch, sondern eher als wünschenswert in der Auflistung zum Raumprogramm der Hausgemeinschaft aufgenommen. Jede Hausgemeinschaft besteht aus einer Gruppe von maximal acht älteren Menschen, die familienähnlich – gleichsam als Haushaltsgemeinschaft – in einer ausreichend dimensionierten Wohnung zusammen wohnen. Es steht ihr ein rund 50 qm großer Gemeinschaftsbereich mit voll funktionsfähiger Küche zur Verfügung. Hinzu kommt als Privatbereich für jeden Bewohner ein mindestens 16 qm großes separates Einzelzimmer (12 qm Minimum nach der Heimmindestbauverordnung) mit jeweils kleiner Diele und je eigenem Duschbad und WC. In der Wohnküche als zentralem Element spielt sich der größte Teil des Alltagslebens ab, in dem hauswirtschaftliche Aktivitäten jeglicher Art zur aktiven Teilnahme oder zumindest zur passiven Teilhabe stimulieren und eine sinnstiftende Rolle für die Strukturierung des Tagesablaufs übernehmen. Die Küche ist analog einer großen Familienküche technisch mit allem Notwendigen ausgestattet. Außer den erforderlichen funktionellen Einrichtungen gehört daher auch ein großer, freistehender Esstisch, an dem alle Bewohnerinnen und Bewohner sitzen können zur Grundausstattung der Wohnung. Der Ofen darf nicht an der Wand stehen, sondern ist frei im Raum zu plat- Der Ofen zieren, darf nicht so dass an er der für Wand alle – gegebenfalls stehen, sondern auch für ist frei im Raum Rollstuhlfahrer zu platzieren, – so gut dass sichtbar er für ist. alle Auch – gegeben- belässt falls auch für diese Rollstuhlfahrer Ofenposition – der gut dort sichtbar hantierenden und erreichHausbar ist. Auch wirtschafterin belässt diese den Ofenposition Blickkontakt der dort zu den hantie- am renden Hauswirtschafterin Esstisch sitzenden den Personen. Blickkontakt So kann zu sie den unter am Esstisch sitzenden anderem Personen. darauf achten, So kann ob die sie älteren unter Menschen anderem darauf achten, genug ob die essen älteren und Menschen – was besonders genug wichtig essen und ist – – was besonders auch wichtig genug trinken. ist – auch genug trinken. In Nachbarschaft zur Küche beziehungsweise zum Herd befindet sich der große Esstisch mit bis zu zehn bequemen, standsicheren Stühlen, so dass die Bewohner und zwei betreuende Personen (Angehörige oder Personal) ausreichend Platz daran finden. Der große Tisch sollte Steckverbindungen haben, damit er im Konfliktfall oder bei besonderen Situationen in kleinere Tische zergliedert werden kann. Die Stühle soll- Modellprogramm zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger ten mit Armlehnen versehen sein und hohen Sitzkomfort aufweisen. Zusätzlich genügt allenfalls ein Sessel mit Stehlampe. Sessel bieten nämlich keinen so guten Halt, sondern fördern eher das Absacken und einseitige Wegkippen der in sich zusammengesunkenen Bewohner. Als weitere Möblierung der „Wohnküche“ bieten sich ein bis zwei Sofas (Zweisitzer mit Wolldecken) an verschiedenen Stellen des Raumes an. Es gebietet sich von selbst, dass auf eine typische Wohnzimmermöblierung verzichtet werden kann. Um die Zone mit Herd und Esstisch herum, die offen und einsehbar gehalten sein sollte, gruppieren sich verschiedene weitere Zonen mit bequemen Sitzgelegenheiten, Ablagetischen, Regalen usw., die zusammen die Atmosphäre eines normalen Wohnraumes erzeugen. Auch der Gemeinschaftsbereich sollte mit Möbeln und Accessoires der Bewohnerinnen und Bewohner ausgestattet sein. Dies verleiht ihm einen unverwechselbaren Charakter persönlichen Anknüpfungspunkten. Von allen Zonen aus sollten anregungsreiche Ausblicke über zum Teil raumhohe Fenstertüren sowohl nach außen als auch in den geschützten Außenbereich möglich sein. Letzterer sollte leicht zugänglich und vor allem gefahrlos ohne ständige Aufsicht zu nutzen sein. Bei erdgeschossiger Lage bietet sich als geschützter Außenbereich ein Garten in direkter Zuordnung zur Wohnküche an, bei Hausgemeinschaften im Obergeschoss eine direkt an den Wohnküchenbereich anschließende Terrasse. Die Erschließung der Wohnküche sollte möglichst offen unmittelbar vom Eingang her über einen kleinen Garderobenbereich erfolgen. Räumlich an die Küche angeschlossen ist ein Speisenvorratsraum. Durch die Wohnküche werden über einen oder mehrere Stichflure die Privatzimmer der Bewohner erschlossen, die als Schlafzimmer, aber auch als individuelle Wohn- und Rückzugsbereiche fungieren und entsprechend wohnlich – ebenfalls mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen – ausgestattet sind. Jedem Privatraum ist ein eigenes kleines Bad zugeordnet, mit bodengleichem Duschplatz, Toilette und Waschbecken (vergleiche auch Qualitative Anforderungen an den Pflegeheimbau: Das Pflegezimmer, KDA thema Heft Nr.112, Köln 1995). Der Eingangsbereich zu jedem Privatzimmer sollte Platz bieten für einen Einbauschrank und eine Garderobe mit Spiegel. Aus praktischen Gründen wird die Diele in der Regel zum Schlafraum hin keine Tür aufweisen. 25
26 Komponenten von Hausgemeinschaften Beispiel eines kompletten Raumprogramms für eine einzelne Hausgemeinschaft Prototyp einer Hausgemeinschaft entwickelt vom KDA für Projekt Dannenberg (siehe auch Seite 35) 8 Plätze NGF = 391,23 qm 48,9 qm/Platz