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Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren

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1 0 2 K A P I T E L 9 F I N A N Z I N F O R M A T I O N E N<br />

9.3.7 Konzern-Bestätigungsvermerk 2006<br />

An die „<strong>Halloren</strong>“ Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft, Halle/Saale<br />

Wir haben den von der „<strong>Halloren</strong>“ Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft, Halle/Saale, aufgestellten Konzernabschluss - be-<br />

stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den<br />

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss<br />

und Konzernlagebericht nach den deutschen handels- und aktienrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung<br />

der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung<br />

nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />

werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld<br />

des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit<br />

des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss<br />

und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der<br />

Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,<br />

der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen<br />

Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der<br />

Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den<br />

gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht<br />

steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und<br />

stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

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