Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren
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K A P I T E L 9 F I N A N Z I N F O R M A T I O N E N<br />
Kapitalkonsolidierung<br />
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der An schaffungskosten mit dem anteili-<br />
gen Eigenkapital der Tochterunternehmen. Als Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurde der 1. Januar 2001 bzw. der spätere<br />
Erwerbs- bzw. Gründungszeit punkt zu Grunde gelegt.<br />
Unterschiedsbeträge aus der Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital wurden, soweit<br />
möglich, den betreffenden Aktivposten zugeordnet; der Restbetrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.<br />
Bereits im Konzernabschluss des Vorjahres ausgewiesene, aus Erst-konsolidierungen resultierende und als Geschäfts- oder<br />
Firmenwert ausgewiesene aktivische Unterschiedsbeträge aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften werden grundsätzlich<br />
ab dem Zugangsjahr über 4 Jahre pro rata temporis erfolgswirksam abgeschrieben.<br />
Die von der <strong>Halloren</strong> Schokoladenfabrik AG gehaltenen Anteile der stillen Beteiligung an der <strong>Halloren</strong> Grundbesitz- und<br />
Verwaltungsgesellschaft Halle mbH werden in die Kapitalkonsolidierung einbezogen.<br />
Sonstige Grundsätze der Konsolidierung<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den konsolidierten Abschluss einbezogenen Unternehmen sind ge-<br />
mäß § 303 HGB gegeneinander aufgerechnet worden.<br />
Eine Zwischenergebniseliminierung ist unter Anwendung des § 304 Abs. 2 HGB nicht durchgeführt worden, da die entspre-<br />
chenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- Finanzund<br />
Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
Erlöse aus Innenumsätzen sowie konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Auf wendungen verrechnet.<br />
Die Abschreibung auf den aus der Kapitalkonsolidierung anzusetzenden Firmenwert beträgt TEUR 93.<br />
Aktivische und passivische latente Steuern aufgrund von Konsolidierungs maßnahmen werden im Konzernabschluss sepa-<br />
rat erfasst und unter ‚Rechnungs abgrenzungs posten‘ bzw. ‚Steuerrückstellungen‘ ausgewiesen.<br />
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Anlagevermögen<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />
angesetzt.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Ablösung von atypisch stillen Gesellschafts verhältnissen werden aktiviert und über<br />
15 Jahre abgeschrieben.<br />
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen teils nach der linearen, teils nach der degressiven Methode unter<br />
Zugrundelegung der steuerlich zulässigen Abschreibungssätze.<br />
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