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Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren

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K A P I T E L 9 F I N A N Z I N F O R M A T I O N E N<br />

Kapitalkonsolidierung<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der An schaffungskosten mit dem anteili-<br />

gen Eigenkapital der Tochterunternehmen. Als Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurde der 1. Januar 2001 bzw. der spätere<br />

Erwerbs- bzw. Gründungszeit punkt zu Grunde gelegt.<br />

Unterschiedsbeträge aus der Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital wurden, soweit<br />

möglich, den betreffenden Aktivposten zugeordnet; der Restbetrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.<br />

Bereits im Konzernabschluss des Vorjahres ausgewiesene, aus Erst-konsolidierungen resultierende und als Geschäfts- oder<br />

Firmenwert ausgewiesene aktivische Unterschiedsbeträge aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften werden grundsätzlich<br />

ab dem Zugangsjahr über 4 Jahre pro rata temporis erfolgswirksam abgeschrieben.<br />

Die von der <strong>Halloren</strong> Schokoladenfabrik AG gehaltenen Anteile der stillen Beteiligung an der <strong>Halloren</strong> Grundbesitz- und<br />

Verwaltungsgesellschaft Halle mbH werden in die Kapitalkonsolidierung einbezogen.<br />

Sonstige Grundsätze der Konsolidierung<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den konsolidierten Abschluss einbezogenen Unternehmen sind ge-<br />

mäß § 303 HGB gegeneinander aufgerechnet worden.<br />

Eine Zwischenergebniseliminierung ist unter Anwendung des § 304 Abs. 2 HGB nicht durchgeführt worden, da die entspre-<br />

chenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- Finanzund<br />

Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Erlöse aus Innenumsätzen sowie konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Auf wendungen verrechnet.<br />

Die Abschreibung auf den aus der Kapitalkonsolidierung anzusetzenden Firmenwert beträgt TEUR 93.<br />

Aktivische und passivische latente Steuern aufgrund von Konsolidierungs maßnahmen werden im Konzernabschluss sepa-<br />

rat erfasst und unter ‚Rechnungs abgrenzungs posten‘ bzw. ‚Steuerrückstellungen‘ ausgewiesen.<br />

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Anlagevermögen<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />

angesetzt.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Ablösung von atypisch stillen Gesellschafts verhältnissen werden aktiviert und über<br />

15 Jahre abgeschrieben.<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />

bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen teils nach der linearen, teils nach der degressiven Methode unter<br />

Zugrundelegung der steuerlich zulässigen Abschreibungssätze.<br />

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