Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren
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7 8 K A P I T E L 9 F I N A N Z I N F O R M A T I O N E N<br />
9.2.6 Konzern-Anhang 2007<br />
I. ALLGEMEINE ANGABEN<br />
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 der <strong>Halloren</strong> Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft, Halle/Saale, ist nach<br />
den Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gliederungsvorschriften<br />
der Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung, §§ 266, 275 HGB wurden beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Das Gliederungsschema des § 275 HGB wurde um den Posten „Gewinnabführung<br />
stille Gesellschafter“ erweitert. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Vorjahre wurde nicht<br />
abgewichen.<br />
II. KONSOLIDIERUNGSKREIS<br />
Neben der <strong>Halloren</strong> Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen sind folgende Gesellschaften in den<br />
Konsolidierungskreis einbezogen:<br />
Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in % Eigenkapital in TEUR<br />
Weibler Confiserie Chocolaterie GmbH Cremlingen 100 192<br />
<strong>Halloren</strong> Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft<br />
Halle mbH Halle/Saale 100 1.235<br />
1) Das Eigenkapital über TEUR 1.235 beinhaltet das Kapital stiller Gesellschaft über TEUR 1.315<br />
III. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE<br />
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften §§ 297 ff. HGB aufgestellt. Grundlage für die konsolidierte<br />
Bilanz sind die Einzelbilanzen der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen. Für sämtliche Einzelabschlüsse sind<br />
einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt worden. Die Generalnorm des § 298 HGB und die Vorschriften<br />
über die Vollkonsolidierung sind beachtet worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich<br />
mit den Werten in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen worden, mit denen sie in den Einzelbilanzen der einbezogenen<br />
Unternehmen angesetzt sind.<br />
Kapitalkonsolidierung<br />
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem an-<br />
teiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften. Als Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurde der 1. Januar 2001 bzw. der<br />
spätere Erwerbs- bzw. Gründungszeitpunkt zu Grunde gelegt. Unterschiedsbeträge aus der Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes<br />
mit dem anteiligen Eigenkapital wurden, soweit möglich, den betreffenden Aktivposten zugeordnet; der Restbetrag<br />
wurde als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Bereits im Konzernabschluss des Vorjahres ausgewiesene, aus<br />
Erstkonsolidierungen resultierende und als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesene aktivische Unterschiedsbeträge aus<br />
Beteiligungen an Tochtergesellschaften werden grundsätzlich ab dem Zugangsjahr über 4 Jahre pro rata temporis erfolgswirksam<br />
abgeschrieben. Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus dem Ansatz latenter Steuern auf aufgedeckte Stille Reserven<br />
im Anlagevermögen resultieren, werden ab dem Zugangsjahr über 15 Jahre pro rata temporis erfolgswirksam abgeschrieben.<br />
Die von der <strong>Halloren</strong> Schokoladenfabrik AG gehaltenen Anteile der stillen Beteiligung an der <strong>Halloren</strong> Grundbesitzund<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, Halle/Saale, werden in die Kapitalkonsolidierung einbezogen.