Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren
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5 0 K A P I T E L 8 A L L G E M E I N E I N F O R M A T I O N E N<br />
dungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfä-<br />
hig. Die auszahlende Stelle hat Kapitalertragsteuer sowie<br />
Solidaritätszuschlag einzubehalten. Ein Kirchensteuerabzug<br />
scheidet für Wertpapiere des Betriebsvermögens aus.<br />
Die Zinsen und Gewinne aus der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong><br />
sind daher im Rahmen der Steuerveranlagung<br />
anzugeben. Die einbehaltenen Beträge können im Rahmen<br />
der Steuerveranlagung angerechnet werden.<br />
Nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässige<br />
Anleger<br />
In Deutschland steuerlich nicht ansässige und somit nicht<br />
unbeschränkt einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtige<br />
natürliche Personen und Kapitalgesellschaften<br />
unterliegen – von Ausnahmetatbeständen abgesehen -<br />
mit deren Erträgen aus den <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
nicht der deutschen Einkommen- und Körperschaftsteuer.<br />
Daher ist in der Regel auch keine deutsche<br />
Kapitalertragsteuer zuzüglich eines Solidaritätszuschlags<br />
einzubehalten. Es sei aber darauf hingewiesen, dass ab<br />
dem 1. Juli 2005 eine Auskunftserteilung nach der bereits<br />
oben genannten Zinsinformationsverordnung (ZIV - Verordnung<br />
zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des<br />
Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von<br />
Zinserträgen) bei Zinszahlungen an wirtschaftliche Eigentümer,<br />
die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat<br />
der Europäischen Gemeinschaft haben, an das Bundesamt<br />
für Finanzen zum Zwecke des Informationsaustausches zu<br />
erfolgen hat. Als wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne der<br />
Verordnung gilt, von Ausnahmetatbeständen abgesehen,<br />
jede natürliche Person, die eine Zinszahlung vereinnahmt<br />
oder zu deren Gunsten eine Zinszahlung erfolgt. Das Bundesamt<br />
für Finanzen leitet diese Auskünfte an die zuständige<br />
Landesverwaltung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers<br />
weiter. Die Auskunftserteilung umfasst folgende<br />
Angaben:<br />
• Identität und Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentü-<br />
mers der Zinszahlungen,<br />
• Name und Anschrift der Zahlstelle,<br />
• Konto- oder Depotnummer des wirtschaftlichen Eigen-<br />
tümers oder eine Bezeichnung der Forderung, aus der<br />
die Zinszahlung stammt, sowie<br />
• Gesamtbetrag der Zinsen und Erträge und den Gesamtbetrag<br />
des Erlöses aus der Abtretung, Rückzahlung oder<br />
Einlösung, die im Kalenderjahr zugeflossen sind.<br />
Die Besteuerung von Zinszahlungen und sonstigen Leistungen<br />
im Zusammenhang mit den <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
richtet sich jeweils nach dem für den<br />
Zinsempfänger geltenden nationalen Steuerrecht. Ausländische<br />
Anleger werden gebeten, bei diesbezüglichen Fragen<br />
zur Besteuerung fachmännischen Rat einzuholen. Die<br />
Emittentin selbst beabsichtigt nicht, die Anleihe außerhalb<br />
der Bundesrepublik Deutschland anzubieten.<br />
8.11 Verbriefung<br />
Die <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en samt Zinsansprüchen<br />
sind in einer Global-Sammelurkunde verbrieft, die bei<br />
der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstraße 1, 60487<br />
Frankfurt am Main, Deutschland (Clearstream AG!), hinterlegt<br />
wird. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht<br />
ausgegeben. Übertragungen von <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
erfolgen durch Übertragung von Miteigentumsanteilen<br />
an der Globalurkunde gemäß dem für diese<br />
Zwecke von der Clearstream AG bestimmten Verfahren.<br />
8.12 Börsenzulassung<br />
Die Zulassung der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en zum<br />
Handel auf einem geregelten Markt oder sonstigen gleichberechtigten<br />
Märkten ist nicht vorgesehen. Eine Einbeziehung<br />
in den Freiverkehr ist nicht geplant.<br />
8.13 Zahlstelle<br />
Die Emittentin hat die Commerzbank AG, Marktplatz 10,<br />
06108 Halle als Zahlstelle benannt. Außerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland gibt es für die <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
keine Zahlstellen. Die Zinszahlungen und die<br />
Rückzahlung der Anleihe an die Anleger werden über die<br />
Zahlstelle abgewickelt. Die <strong>Halloren</strong> Schokoladenfabrik AG<br />
überweist die Zinsen nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes<br />
und den Rückzahlungsbetrag der Anleihe mit befreiender<br />
Wirkung an die Zahlstelle. Diese übernimmt die Auszahlung<br />
der Zinsen sowie die Rückzahlung des Anleihekapitals<br />
an die depotführenden Banken der Anleihegläubiger auf<br />
deren jeweilige Konten.