Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren
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4 4 K A P I T E L 7 I N F O R M A T I O N E N Ü B E R D I E E M I T T E N T I N<br />
7.11 Wesentliche Verträge und Darlehensverhältnisse<br />
7.11.1 Vertragsverhältnisse<br />
im Allgemeinen<br />
Die <strong>Halloren</strong> Gruppe hat im Rahmen ihrer Geschäftstätig-<br />
keit eine Vielzahl von Verträgen mit Lieferanten über die<br />
Belieferung der <strong>Halloren</strong> Gruppe mit den für die Herstellung<br />
der Produkte der <strong>Halloren</strong> Gruppe notwendigen Rohund<br />
Hilfsstoffen und Verpackungsmaterial geschlossen.<br />
Rahmenverträge wurden mit den Lieferanten nicht ge-<br />
schlossen. Teilweise liegen zwischen der <strong>Halloren</strong> Gruppe<br />
und dem jeweiligen Lieferanten jedoch langfristige Kontrakte<br />
vor, welche einen bindenden Kaufvertrag enthalten<br />
und für einen Zeitrahmen von rund einem Jahr Lieferungen<br />
auf Basis von Einzelabrufen vorsehen.<br />
Ähnlich strukturiert sind die zwischen der <strong>Halloren</strong> Gruppe<br />
und deren Kunden bestehenden Produktions- und Lieferverträge.<br />
Im Rahmen dieser Verträge sichert die <strong>Halloren</strong><br />
Gruppe den jeweiligen Vertragspartnern teilweise umfassende<br />
Leistungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung<br />
regulatorischer Vorschriften und Qualitätsstandards<br />
zu und gibt entsprechende Garantien ab.<br />
Daneben bestehen eine Reihe von Service- und Dienstlei-<br />
stungsverträgen, die den Geschäftsablauf in Produktion<br />
und Verwaltung sicherstellen.<br />
Die von der <strong>Halloren</strong> Gruppe im Rahmen ihrer Produktions-<br />
tätigkeit genutzten Anlagen und Maschinen werden teil-<br />
weise, insbesondere soweit es sich um kleinere Anlagen mit<br />
geringeren Anschaffungskosten handelt, unmittelbar von<br />
der Emittentin und den Gesellschaften der <strong>Halloren</strong> Gruppe<br />
bezogen und bezahlt. Die für die Herstellung der Produkte<br />
erforderlichen Großanlagen, Produktionslinien und<br />
-maschinen werden demgegenüber im Regelfall im Wege<br />
von Finanzierungs-, Leasing- und Mietkaufverträgen erworben.<br />
Hierbei handelt es sich aufgrund der hohen Anschaffungskosten<br />
solcher Anlagen regelmäßig um langfristige<br />
Verträge. Diese Anlagen stehen regelmäßig bis zur letzten<br />
vollständigen Zahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt.<br />
7.11.2 Wesentliche<br />
gesellschaftsrechtliche Verträge<br />
Formwechselnde Umwandlung<br />
Die Gesellschafter der Emittentin haben am 18.12.2006 ne-<br />
ben der Umstellung des Stammkapitals der Gesellschaft auf<br />
Euro und einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln<br />
den Formwechsel der Emittentin von einer GmbH in eine<br />
Aktiengesellschaft beschlossen.<br />
Zum ersten Aufsichtsrat wurden die Herren Paul Morzynski,<br />
Udo Eberhardt und Dieter Braun bestellt. Da gemäß § 197 S.<br />
2 UmwG i.V.m. § 30 Abs. 3 AktG die gesetzliche Höchstgrenze<br />
für die Bestellungsdauer des ersten Aufsichtsrats nicht<br />
gilt, konnte die Bestellung gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung<br />
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung<br />
für das vierte Geschäftsjahr beschließt, also das zum<br />
31.12.2010 endende Geschäftsjahr, erfolgen.<br />
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag<br />
Aktuell besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabfüh-<br />
rungsvertrag zwischen der Weibler GmbH und der Emit-<br />
tentin. Dieser wurde am 23.11.2006 geschlossen. Damit ist<br />
die Weibler GmbH nunmehr verpflichtet, ihren gesamten<br />
Gewinn an die Emittentin abzuführen und untersteht deren<br />
Leitung. Aufgrund des Bestehens des Beherrschungs- und<br />
Ergebnisabführungsvertrags ist die Emittentin gegenüber<br />
der Weibler GmbH gemäß § 302 Abs. 1 AktG verpflichtet,<br />
jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag<br />
der Weibler GmbH auszugleichen, sofern dies<br />
nicht durch Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen,<br />
die während der Dauer des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags<br />
eingestellt worden sind, ausgeglichen<br />
werden kann.