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Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren

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4 6 K A P I T E L 8 A L L G E M E I N E I N F O R M A T I O N E N<br />

8 Allgemeine Informationen<br />

8.1 Begebung der <strong>Inhaber</strong>-<br />

<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

Der Begebung der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en ist<br />

durch Vorstandsbeschluss der Emittentin vom 11.09.2009<br />

zugestimmt worden.<br />

8.2 Billigung des Prospekts<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

als zuständige Behörde gemäß Richtlinie 2003/71/EG hat<br />

diesen Prospekt gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Wertpapierprospektgesetz<br />

(WpPG) gebilligt. Die Bestimmung verlangt die<br />

Prüfung des Prospekts hinsichtlich seiner Vollständigkeit,<br />

Kohärenz und Verständlichkeit. Eine Prüfung der inhaltlichen<br />

Richtigkeit sowie der Bonität der Emittentin ist damit<br />

nicht verbunden.<br />

8.3 Verwendung der Erlöse<br />

Der Liquiditätszufluss aus der Begebung der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

wird, nach Abzug der mit der Begebung<br />

verbundenen Kosten von EUR 120.000,00 bei der<br />

vollständigen Platzierung, bis zu EUR 7.880.000,00 betragen.<br />

Die Nettoerlöse sollen vorrangig für Investitionen in das<br />

weitere Wachstum der Emittentin, den weiteren Ausbau der<br />

Produktionskapazitäten, die Entwicklung weiterer Produkte<br />

sowie die Akquisition von Beteiligungen zur Ergänzung des<br />

Marken- und/oder Produktportfolios verwendet werden.<br />

8.4 Interessen von Seiten natürlicher<br />

und juristischer Personen<br />

Ein besonderes Interesse von Dritten, insbesondere von natürlichen<br />

oder juristischen Personen, die an dem Angebot<br />

bzw. der Emission beteiligt sind, besteht vorliegend nicht.<br />

8.5 Verkauf<br />

Das Angebot zum Erwerb der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

richtet sich an jeden interessierten Anleger. Die<br />

<strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en können sowohl von<br />

Privatpersonen als auch von Unternehmen oder sonstigen<br />

Personenvereinigungen erworben werden. Mittels Zeichnung<br />

des entsprechenden Kaufantrags bei zeitgleicher<br />

Überweisung der Kaufsumme und Annahme durch die<br />

Geschäftsführer der Emittentin können <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

erworben werden. Das Angebot zum Kauf<br />

der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong> wird ausschließlich<br />

von der Emittentin betrieben. Gleiches gilt für die Abwicklung<br />

der Platzierung. Die Emittentin wird daher im Wesentlichen<br />

auf ihre eigene Vertriebskapazität zurückgreifen. Der<br />

interessierte Investor erhält umgehend nach Eingang des<br />

unterzeichneten Kaufantrags und Überweisung des Kaufbetrags<br />

für die von ihm gezeichneten Anleihen eine Annahmebestätigung<br />

sowie eine Kaufabrechnung zugeschickt.<br />

Durch die Annahme des Kaufantrags sowie die Gutschrift<br />

der Kaufsumme auf dem Konto der Emittentin kommt der<br />

Kauf der Anleihe zustande. Die Ausgabe der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

erfolgt durch deren Einbuchen in<br />

das Wertpapierdepot, das von dem interessierten Investor<br />

im Kaufantrag benannt wird. Die Einbuchung der <strong>Inhaber</strong>-<br />

<strong>Teilschuldverschreibung</strong> wird durch die Clearstream Banking<br />

AG, Frankfurt am Main, abgewickelt und erfolgt innerhalb<br />

eines Monats nach Gutschrift der Kaufsumme auf dem<br />

Konto der <strong>Halloren</strong> Schokoladenfabrik AG.<br />

8.6 Schließungs- und Kürzungsmöglichkeiten<br />

Das Angebot besteht in der Bundesrepublik Deutschland<br />

bis zur Vollplatzierung der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>.<br />

Ungeachtet dessen ist die Emittentin berechtigt, das<br />

Angebot zum Kauf von <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

vorzeitig zu beenden. Soweit es zu einer Überzeichnung<br />

kommt, ist die Emittentin berechtigt, Zeichnungen zu kürzen<br />

oder einzelne Zeichnungen zurückzuweisen. Im Fall der<br />

Kürzung oder Zurückweisung von Zeichnungen wird der<br />

zuviel gezahlte Anlagebetrag unverzüglich durch Überweisung<br />

auf das von dem Anleger in dem Kaufantrag benann-

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