Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren
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4 6 K A P I T E L 8 A L L G E M E I N E I N F O R M A T I O N E N<br />
8 Allgemeine Informationen<br />
8.1 Begebung der <strong>Inhaber</strong>-<br />
<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
Der Begebung der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en ist<br />
durch Vorstandsbeschluss der Emittentin vom 11.09.2009<br />
zugestimmt worden.<br />
8.2 Billigung des Prospekts<br />
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
als zuständige Behörde gemäß Richtlinie 2003/71/EG hat<br />
diesen Prospekt gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Wertpapierprospektgesetz<br />
(WpPG) gebilligt. Die Bestimmung verlangt die<br />
Prüfung des Prospekts hinsichtlich seiner Vollständigkeit,<br />
Kohärenz und Verständlichkeit. Eine Prüfung der inhaltlichen<br />
Richtigkeit sowie der Bonität der Emittentin ist damit<br />
nicht verbunden.<br />
8.3 Verwendung der Erlöse<br />
Der Liquiditätszufluss aus der Begebung der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
wird, nach Abzug der mit der Begebung<br />
verbundenen Kosten von EUR 120.000,00 bei der<br />
vollständigen Platzierung, bis zu EUR 7.880.000,00 betragen.<br />
Die Nettoerlöse sollen vorrangig für Investitionen in das<br />
weitere Wachstum der Emittentin, den weiteren Ausbau der<br />
Produktionskapazitäten, die Entwicklung weiterer Produkte<br />
sowie die Akquisition von Beteiligungen zur Ergänzung des<br />
Marken- und/oder Produktportfolios verwendet werden.<br />
8.4 Interessen von Seiten natürlicher<br />
und juristischer Personen<br />
Ein besonderes Interesse von Dritten, insbesondere von natürlichen<br />
oder juristischen Personen, die an dem Angebot<br />
bzw. der Emission beteiligt sind, besteht vorliegend nicht.<br />
8.5 Verkauf<br />
Das Angebot zum Erwerb der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
richtet sich an jeden interessierten Anleger. Die<br />
<strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en können sowohl von<br />
Privatpersonen als auch von Unternehmen oder sonstigen<br />
Personenvereinigungen erworben werden. Mittels Zeichnung<br />
des entsprechenden Kaufantrags bei zeitgleicher<br />
Überweisung der Kaufsumme und Annahme durch die<br />
Geschäftsführer der Emittentin können <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
erworben werden. Das Angebot zum Kauf<br />
der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong> wird ausschließlich<br />
von der Emittentin betrieben. Gleiches gilt für die Abwicklung<br />
der Platzierung. Die Emittentin wird daher im Wesentlichen<br />
auf ihre eigene Vertriebskapazität zurückgreifen. Der<br />
interessierte Investor erhält umgehend nach Eingang des<br />
unterzeichneten Kaufantrags und Überweisung des Kaufbetrags<br />
für die von ihm gezeichneten Anleihen eine Annahmebestätigung<br />
sowie eine Kaufabrechnung zugeschickt.<br />
Durch die Annahme des Kaufantrags sowie die Gutschrift<br />
der Kaufsumme auf dem Konto der Emittentin kommt der<br />
Kauf der Anleihe zustande. Die Ausgabe der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
erfolgt durch deren Einbuchen in<br />
das Wertpapierdepot, das von dem interessierten Investor<br />
im Kaufantrag benannt wird. Die Einbuchung der <strong>Inhaber</strong>-<br />
<strong>Teilschuldverschreibung</strong> wird durch die Clearstream Banking<br />
AG, Frankfurt am Main, abgewickelt und erfolgt innerhalb<br />
eines Monats nach Gutschrift der Kaufsumme auf dem<br />
Konto der <strong>Halloren</strong> Schokoladenfabrik AG.<br />
8.6 Schließungs- und Kürzungsmöglichkeiten<br />
Das Angebot besteht in der Bundesrepublik Deutschland<br />
bis zur Vollplatzierung der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>.<br />
Ungeachtet dessen ist die Emittentin berechtigt, das<br />
Angebot zum Kauf von <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
vorzeitig zu beenden. Soweit es zu einer Überzeichnung<br />
kommt, ist die Emittentin berechtigt, Zeichnungen zu kürzen<br />
oder einzelne Zeichnungen zurückzuweisen. Im Fall der<br />
Kürzung oder Zurückweisung von Zeichnungen wird der<br />
zuviel gezahlte Anlagebetrag unverzüglich durch Überweisung<br />
auf das von dem Anleger in dem Kaufantrag benann-