Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren
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2 8 K A P I T E L 5 A N L E I H E B E D I N G U N G E N<br />
5.10 Beschlüsse, Vertretung und Bekanntmachungen<br />
Die Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, die die<br />
Grundlage für die Emission der <strong>Halloren</strong> Schokoladenfabrik<br />
AG bilden, wurden durch Aufsichtsratsbeschluss festgesetzt.<br />
<strong>Halloren</strong> verfügt über keine entsprechende Vertretung<br />
von Schuldtitelinhabern nach Schuldverschreibungs-<br />
5.11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
a) Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie alle<br />
sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger,<br />
der Emittentin und der Zahlstelle bestimmen<br />
sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
5.12 Teilunwirksamkeit<br />
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Anleihebedingungen<br />
in Teilen nicht wirksam sein oder werden,<br />
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon<br />
unberührt. Anstelle der in Teilen nicht wirksamen Bestimmungen<br />
soll eine dem Sinn und Zweck dieser Anleihebedingungen<br />
entsprechende Regelung gelten.<br />
gesetz. Alle diese <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
betreffenden Bekanntmachungen, soweit dies gesetzlich<br />
erforderlich ist, werden im elektronischen Bundesanzeiger<br />
bzw. zusätzlich in einem überregionalen Börsenpflichtblatt<br />
veröffentlicht.<br />
b) Erfüllungsort ist Halle.<br />
c) Gerichtsstand für alle, sich aus den in diesen Anleihebedingungen<br />
geregelten Rechtsverhältnissen ergebenden<br />
Rechtsstreitigkeiten mit der Anleiheemittentin ist Halle.