Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren
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2 6 K A P I T E L 5 A N L E I H E B E D I N G U N G E N<br />
5.4 Beginn der Zeichnung, Verzinsung<br />
a) Die <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en werden dem<br />
Anleger ab dem 15.11.2009 (Emissionstermin) zum Kauf<br />
angeboten. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des<br />
14.11.2010.<br />
b) Der Festzinssatz der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
beträgt 6,25 %. Die Zinsen werden jährlich berechnet<br />
und sind vom 15.11.2009 an nachträglich am 15.11. eines<br />
jeden Jahres fällig; erstmals am 15.11.2010.<br />
c) Die Verzinsung der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
endet mit Ablauf des 14.11.2014.<br />
d) Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem<br />
Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf Grundlage<br />
der tatsächlich verstrichenen Tage des Zinsberechnungszeitraums,<br />
geteilt durch die Anzahl der Tage der<br />
Zinsperiode (Actual/Actual-Methode).<br />
e) Die Verjährungsfrist von Zinsforderungen beträgt drei<br />
Jahre nach Anspruchsentstehung.<br />
5.5 Fälligkeit und Rückzahlung, Rückerwerb, Übertragung<br />
a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, den jeweiligen<br />
Kapitalbetrag der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
am 14.11.2014 („Fälligkeitstag“) zum Nennwert an die<br />
Anleihegläubiger zurück zu zahlen.<br />
b) Die Anleiheemittentin ist berechtigt, <strong>Inhaber</strong> <strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />
am Markt oder auf sonstige Weise zu<br />
erwerben.<br />
c) Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an<br />
der Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und<br />
5.6 Zahlungen<br />
a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, unbedingt und<br />
unwiderruflich Kapital und Zinsen bei Fälligkeit in frei<br />
verfügbarer und konvertierbarer gesetzlicher Währung<br />
der Bundesrepublik Deutschland zu zahlen.<br />
b) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Zinsen jeweils direkt<br />
an die Anleihegläubiger überweisen.<br />
c) Die Zahlstelle wird die zur Endfälligkeit der Anleihe zu<br />
zahlenden Beträge der Clearstream Banking AG zur Zahlung<br />
an die Anleihegläubiger überweisen<br />
d) Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich<br />
als Beauftragte der Anleiheemittentin und<br />
Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragbar<br />
sind.<br />
d) Eine ganze oder teilweise vorzeitige Rückzahlung der<br />
Schuldverschreibungen zu ihrem Nennwert nebst aufgelaufenen<br />
Zinsen ist durch die Emittentin möglich.<br />
Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, hat sie dies<br />
mit einer Frist von wenigstens vier Wochen zum nächstmöglichen<br />
Zinsfälligkeitstermin anzukündigen. Der Anleihegläubiger<br />
wird hierüber fristgerecht in schriftlicher<br />
Form in Kenntnis gesetzt.<br />
steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis<br />
zu den Anleihegläubigern. Es fungiert eine Zahlstelle als<br />
Hauptzahlstelle.<br />
e) Sämtliche auf die <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en zu<br />
zahlenden Zinsen werden unter Berücksichtigung der<br />
Abgeltungssteuer ausgezahlt.