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Inhaber Teilschuldverschreibung - Halloren

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2 6 K A P I T E L 5 A N L E I H E B E D I N G U N G E N<br />

5.4 Beginn der Zeichnung, Verzinsung<br />

a) Die <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en werden dem<br />

Anleger ab dem 15.11.2009 (Emissionstermin) zum Kauf<br />

angeboten. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des<br />

14.11.2010.<br />

b) Der Festzinssatz der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

beträgt 6,25 %. Die Zinsen werden jährlich berechnet<br />

und sind vom 15.11.2009 an nachträglich am 15.11. eines<br />

jeden Jahres fällig; erstmals am 15.11.2010.<br />

c) Die Verzinsung der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

endet mit Ablauf des 14.11.2014.<br />

d) Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem<br />

Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf Grundlage<br />

der tatsächlich verstrichenen Tage des Zinsberechnungszeitraums,<br />

geteilt durch die Anzahl der Tage der<br />

Zinsperiode (Actual/Actual-Methode).<br />

e) Die Verjährungsfrist von Zinsforderungen beträgt drei<br />

Jahre nach Anspruchsentstehung.<br />

5.5 Fälligkeit und Rückzahlung, Rückerwerb, Übertragung<br />

a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, den jeweiligen<br />

Kapitalbetrag der <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

am 14.11.2014 („Fälligkeitstag“) zum Nennwert an die<br />

Anleihegläubiger zurück zu zahlen.<br />

b) Die Anleiheemittentin ist berechtigt, <strong>Inhaber</strong> <strong>Teilschuldverschreibung</strong>en<br />

am Markt oder auf sonstige Weise zu<br />

erwerben.<br />

c) Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile an<br />

der Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und<br />

5.6 Zahlungen<br />

a) Die Anleiheemittentin verpflichtet sich, unbedingt und<br />

unwiderruflich Kapital und Zinsen bei Fälligkeit in frei<br />

verfügbarer und konvertierbarer gesetzlicher Währung<br />

der Bundesrepublik Deutschland zu zahlen.<br />

b) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Zinsen jeweils direkt<br />

an die Anleihegläubiger überweisen.<br />

c) Die Zahlstelle wird die zur Endfälligkeit der Anleihe zu<br />

zahlenden Beträge der Clearstream Banking AG zur Zahlung<br />

an die Anleihegläubiger überweisen<br />

d) Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich<br />

als Beauftragte der Anleiheemittentin und<br />

Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragbar<br />

sind.<br />

d) Eine ganze oder teilweise vorzeitige Rückzahlung der<br />

Schuldverschreibungen zu ihrem Nennwert nebst aufgelaufenen<br />

Zinsen ist durch die Emittentin möglich.<br />

Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, hat sie dies<br />

mit einer Frist von wenigstens vier Wochen zum nächstmöglichen<br />

Zinsfälligkeitstermin anzukündigen. Der Anleihegläubiger<br />

wird hierüber fristgerecht in schriftlicher<br />

Form in Kenntnis gesetzt.<br />

steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis<br />

zu den Anleihegläubigern. Es fungiert eine Zahlstelle als<br />

Hauptzahlstelle.<br />

e) Sämtliche auf die <strong>Inhaber</strong>-<strong>Teilschuldverschreibung</strong>en zu<br />

zahlenden Zinsen werden unter Berücksichtigung der<br />

Abgeltungssteuer ausgezahlt.

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