Burschenschaftliche Blätter 2014 - 4
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aus dem burschenschaftlichen Leben<br />
spruch. Welche der genannten Vorgehensweisen<br />
man nun favorisiert, kommt auf den<br />
Einzelfall an. Wichtig ist hierbei stets, daß<br />
sich gegen eine Falschbehauptung, also<br />
eine unwahre Tatsachenbehauptung gewehrt<br />
wird. Gegen eine Meinung, beispielsweise<br />
eine Wertung, kann nicht vorgegangen<br />
werden. Wenn ZEIT Online beispielsweise<br />
schreibt: „Die Deutsche Burschenschaft<br />
ist auf einen ultrarechten Kern<br />
geschrumpft, der extreme Positionen bezieht“,<br />
so ist das zwar auf den ersten Blick<br />
eine Tatsachenbehauptung, aber der wertende<br />
Anteil im Rahmen einer Meinung<br />
überwiegt. Denn was ist „ultrarechts“? Aus<br />
Sicht der Linken schon die CSU! Wenn die<br />
SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi erklärt,<br />
in der Deutschen Burschenschaft<br />
finde sich eine „zunehmend völkische und<br />
großdeutsche Programmatik“, so ist das<br />
zwar absurd, aber eine zulässige Wertung<br />
im Sinne der Meinungsfreiheit. Selbst die<br />
Äußerung ein Burschenschafter „bereite in<br />
Prag die Gründung einer rechtsextremen<br />
Studentenpartei vor“ wurde vor Gericht als<br />
Meinung gewertet, wenngleich auch explizit<br />
als substanzlose. Selbst der Laie erkennt<br />
an den genannten Beispielen bereits, daß<br />
die Abwägung zwischen Tatsachenbehauptung<br />
und Meinung durchaus diffizil ist. Da<br />
in der Regel extrinsisch motivierte Richter<br />
eine Entscheidung zu treffen haben, dürfen<br />
subjektive Beweggründe wie öffentlicher<br />
Druck, der „Kampf gegen rechts“ et cetera<br />
nicht vergessen werden. Welcher Richter<br />
möchte schon von den sich diesem Kampf<br />
verschriebenen Medien an den Pranger gestellt<br />
und als jener diffamiert werden, der<br />
vermeintlichen Rechten auch noch juristisch<br />
Recht gibt und damit ihrer „ungehörigen“<br />
Meinung eine Existenzberechtigung – ja,<br />
eine Legimitation – verschafft? Welcher<br />
Richter möchte dafür seine Karriere und<br />
sein soziales Ansehen ruiniert wissen? Dies<br />
geschah bereits vielfach: So wurden Richter<br />
für „unliebsame“ Urteilssprüche aus dem<br />
Staatsdienst entlassen, man erinnere sich<br />
an den Fall Ortleb Mitte der 1990er Jahre.<br />
So gilt es den Rechtsstaat zwar grundsätzlich<br />
nicht in Frage zu stellen, man fragt sich<br />
aber bei nicht wenigen Urteilen – insbesondere<br />
bei politischen Prozessen – ob die<br />
Richter ihren Spielraum nicht überzogen<br />
haben und zumindest partiell die sogenannte<br />
„Schweinehund“-Theorie greift:<br />
Gemäß dieser steht das Urteil bereits vor<br />
der Verhandlung fest, denn der zu Verurteilende<br />
hat aus gesellschaftlicher Perspektive<br />
„schuldig“ zu sein. Im Rahmen des Prozesses<br />
ist dies dann lediglich folgend herzuleiten.<br />
Möchte man also eine Gegendarstellung<br />
veröffentlicht wissen, muß diese durch den<br />
Betroffenen schriftlich verlangt und persönlich<br />
unterzeichnet werden sowie in engem<br />
zeitlichen Zusammenhang mit der beanstandeten<br />
Berichterstattung erfolgen. Weiterhin<br />
darf sie ausschließlich die kritisierte<br />
Tatsachenbehauptung angreifen und nur<br />
das richtigstellen, was falsch ist. Es empfiehlt<br />
sich hier dringend, einen versierten<br />
Rechtsanwalt zu konsultieren. Wie man es<br />
nicht macht, zeigte vor einigen Jahren ein<br />
ehemaliger Verbandsbruder, der den <strong>Burschenschaftliche</strong>n<br />
<strong>Blätter</strong>n eine Gegendarstellung<br />
zukommen ließ, die über drei Seiten<br />
lang war, drei Monate nach Erscheinen<br />
des vorherigen Heftes zugestellt wurde und<br />
noch nicht einmal persönlich unterschrieben<br />
war – und das von einem Doktor der<br />
Jurisprudenz.<br />
Es könnte sich daher empfehlen, die betreffenden<br />
Redaktionen bereits vor Übermittlung<br />
der Gegendarstellung zu kontaktieren<br />
und beispielsweise fernmündlich um eine<br />
Korrektur der entsprechenden Behauptungen<br />
zu bitten. Dies dürfte bei nicht feindlich<br />
gesonnenen Medien in vielen Fällen ausreichen.<br />
Aber bei Publikationen, die seit Jahren<br />
gegen Burschenschaften hetzen, dürfte<br />
dieses Vorgehen nicht erfolgversprechend<br />
sein. So machte der Verband eine im Rheinland<br />
befindliche Tageszeitung darauf aufmerksam,<br />
daß sie mehrere falsche Tatsachenbehauptungen<br />
veröffentlicht habe.<br />
Sinngemäß antwortete der Justitiar der Zeitung,<br />
sollte der Verband eine Gegendarstellung<br />
gerichtlich durchsetzen, werde<br />
man in Folge noch größer und noch kritischer<br />
über den Verband berichten. Die damalige<br />
Vorsitzende beschloß, auf ein weiteres<br />
Vorgehen zu verzichten.<br />
So ist die Durchsetzung der Wahrheit ein<br />
schwieriges Unterfangen und wird oftmals<br />
Opfer von Prozeßstrategien der Medien.<br />
Denn eine Zeitung veröffentlicht grundsätzlich<br />
ungern Korrekturen – noch weniger<br />
gerne freilich gerichtlich durchgesetzte Gegendarstellungen.<br />
Weiters darf nicht vergessen<br />
werden, daß auf den gegnerischen<br />
Seiten in der Regel erfahrene Medienanwälte<br />
sitzen. So ist das Prozeßkostenrisiko<br />
nicht unerheblich und kann je nach Streitwert<br />
und Instanz selbst bei einzelnen<br />
Falschbehauptungen im niedrigen fünfstelligen<br />
Bereich enden.<br />
Der Fall Weidner<br />
Mein Bundesbruder Norbert Weidner (ABB<br />
Raczeks Bonn) geht beispielsweise als besonders<br />
häufig von Falschbehauptungen<br />
Betroffener bereits seit zwei Jahren offensiv<br />
gegen verschiedenste Medien vor. Jüngst<br />
erzielte er Richtigstellungen und Korrekturen<br />
bei ZEIT online, der TAZ, den Nürnberger<br />
Nachrichten, der Legal Tribune, dem<br />
Netz gegen Nazis und dem WDR. Auch die<br />
Burschenschaft der Rheinfranken konnte<br />
jüngst die weitere Veröffentlichung von Aktivenfotos<br />
in einer hessischen Tageszeitung<br />
erfolgreich juristisch untersagen lassen. Es<br />
lohnt sich also, den Kampf aufzunehmen.<br />
<strong>Burschenschaftliche</strong><br />
<strong>Blätter</strong><br />
Richtigstellung in der „taz“.<br />
Die obigen Ausführungen stellen indes dar,<br />
wie schwer es in einem freien und demokratischen<br />
Land ist, Recht zu bekommen.<br />
Das soll allerdings im Umkehrschluß nicht<br />
heißen, man solle besser nicht gegen falsch<br />
berichtende Medien vorgehen. Im Gegenteil:<br />
Jeder Bund – und natürlich auch der<br />
Verband selbst – sollten regelmäßig gegen<br />
Falschbehauptungen zu Felde ziehen. Allerdings<br />
bedarf es dazu – abhängig vom aktuellen<br />
Fall – einer jeweils genauen Abwägung,<br />
ob ein mitunter kostenintensiver Prozeß<br />
Erfolgsaussichten hat. Daneben sollte<br />
man sich ohnehin vorab eine Pressestrategie<br />
für den eigenen Bund überlegen. So<br />
sind Leserbriefe, Pressemeldungen et cetera<br />
günstige Möglichkeiten, um sich ins<br />
rechte Bild zu rücken – wenngleich freilich<br />
medial nicht vergleichbar mit einer Gegendarstellung.<br />
Wenn also beispielsweise ein<br />
auf der Facebook-Fanseite des Verbandes<br />
veröffentlichter Zehnzeiler über die „Wanderung“<br />
auf die Wartburg mit anschließender<br />
Intonierung des Liedes „Die Gedanken<br />
sind frei“ im Rahmen des vergangenen Burschentages<br />
Zugriffsraten von über 20.000<br />
Lesern erreicht, sieht man daran, daß es<br />
auch noch andere – günstige und für jedermann<br />
erlernbare – Wege gibt, öffentliche<br />
Positionierungen abzugeben.<br />
Raphael Thiermann<br />
(Germania Hamburg 2011, Raczeks Breslau<br />
zu Bonn 2013)<br />
Hinweis: Hierbei handelt es sich um<br />
eine Betrachtung des Presserechts aus<br />
bundesrepublikanischer Perspektive.<br />
Eine österreichische Sicht wäre bei<br />
Gelegenheit zu ergänzen!<br />
Heft 4 - <strong>2014</strong> 129