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Burschenschaftliche Blätter 2014 - 4

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Aus dem burschenschaftlichen Leben<br />

spruch. Welche der genannten Vorgehensweisen<br />

man nun favorisiert, kommt auf den<br />

Einzelfall an. Wichtig ist hierbei stets, daß<br />

sich gegen eine Falschbehauptung, also<br />

eine unwahre Tatsachenbehauptung gewehrt<br />

wird. Gegen eine Meinung, beispielsweise<br />

eine Wertung, kann nicht vorgegangen<br />

werden. Wenn ZEIT Online beispielsweise<br />

schreibt: „Die Deutsche Burschenschaft<br />

ist auf einen ultrarechten Kern<br />

geschrumpft, der extreme Positionen bezieht“,<br />

so ist das zwar auf den ersten Blick<br />

eine Tatsachenbehauptung, aber der wertende<br />

Anteil im Rahmen einer Meinung<br />

überwiegt. Denn was ist „ultrarechts“? Aus<br />

Sicht der Linken schon die CSU! Wenn die<br />

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi erklärt,<br />

in der Deutschen Burschenschaft<br />

finde sich eine „zunehmend völkische und<br />

großdeutsche Programmatik“, so ist das<br />

zwar absurd, aber eine zulässige Wertung<br />

im Sinne der Meinungsfreiheit. Selbst die<br />

Äußerung ein Burschenschafter „bereite in<br />

Prag die Gründung einer rechtsextremen<br />

Studentenpartei vor“ wurde vor Gericht als<br />

Meinung gewertet, wenngleich auch explizit<br />

als substanzlose. Selbst der Laie erkennt<br />

an den genannten Beispielen bereits, daß<br />

die Abwägung zwischen Tatsachenbehauptung<br />

und Meinung durchaus diffizil ist. Da<br />

in der Regel extrinsisch motivierte Richter<br />

eine Entscheidung zu treffen haben, dürfen<br />

subjektive Beweggründe wie öffentlicher<br />

Druck, der „Kampf gegen rechts“ et cetera<br />

nicht vergessen werden. Welcher Richter<br />

möchte schon von den sich diesem Kampf<br />

verschriebenen Medien an den Pranger gestellt<br />

und als jener diffamiert werden, der<br />

vermeintlichen Rechten auch noch juristisch<br />

Recht gibt und damit ihrer „ungehörigen“<br />

Meinung eine Existenzberechtigung – ja,<br />

eine Legimitation – verschafft? Welcher<br />

Richter möchte dafür seine Karriere und<br />

sein soziales Ansehen ruiniert wissen? Dies<br />

geschah bereits vielfach: So wurden Richter<br />

für „unliebsame“ Urteilssprüche aus dem<br />

Staatsdienst entlassen, man erinnere sich<br />

an den Fall Ortleb Mitte der 1990er Jahre.<br />

So gilt es den Rechtsstaat zwar grundsätzlich<br />

nicht in Frage zu stellen, man fragt sich<br />

aber bei nicht wenigen Urteilen – insbesondere<br />

bei politischen Prozessen – ob die<br />

Richter ihren Spielraum nicht überzogen<br />

haben und zumindest partiell die sogenannte<br />

„Schweinehund“-Theorie greift:<br />

Gemäß dieser steht das Urteil bereits vor<br />

der Verhandlung fest, denn der zu Verurteilende<br />

hat aus gesellschaftlicher Perspektive<br />

„schuldig“ zu sein. Im Rahmen des Prozesses<br />

ist dies dann lediglich folgend herzuleiten.<br />

Möchte man also eine Gegendarstellung<br />

veröffentlicht wissen, muß diese durch den<br />

Betroffenen schriftlich verlangt und persönlich<br />

unterzeichnet werden sowie in engem<br />

zeitlichen Zusammenhang mit der beanstandeten<br />

Berichterstattung erfolgen. Weiterhin<br />

darf sie ausschließlich die kritisierte<br />

Tatsachenbehauptung angreifen und nur<br />

das richtigstellen, was falsch ist. Es empfiehlt<br />

sich hier dringend, einen versierten<br />

Rechtsanwalt zu konsultieren. Wie man es<br />

nicht macht, zeigte vor einigen Jahren ein<br />

ehemaliger Verbandsbruder, der den <strong>Burschenschaftliche</strong>n<br />

<strong>Blätter</strong>n eine Gegendarstellung<br />

zukommen ließ, die über drei Seiten<br />

lang war, drei Monate nach Erscheinen<br />

des vorherigen Heftes zugestellt wurde und<br />

noch nicht einmal persönlich unterschrieben<br />

war – und das von einem Doktor der<br />

Jurisprudenz.<br />

Es könnte sich daher empfehlen, die betreffenden<br />

Redaktionen bereits vor Übermittlung<br />

der Gegendarstellung zu kontaktieren<br />

und beispielsweise fernmündlich um eine<br />

Korrektur der entsprechenden Behauptungen<br />

zu bitten. Dies dürfte bei nicht feindlich<br />

gesonnenen Medien in vielen Fällen ausreichen.<br />

Aber bei Publikationen, die seit Jahren<br />

gegen Burschenschaften hetzen, dürfte<br />

dieses Vorgehen nicht erfolgversprechend<br />

sein. So machte der Verband eine im Rheinland<br />

befindliche Tageszeitung darauf aufmerksam,<br />

daß sie mehrere falsche Tatsachenbehauptungen<br />

veröffentlicht habe.<br />

Sinngemäß antwortete der Justitiar der Zeitung,<br />

sollte der Verband eine Gegendarstellung<br />

gerichtlich durchsetzen, werde<br />

man in Folge noch größer und noch kritischer<br />

über den Verband berichten. Die damalige<br />

Vorsitzende beschloß, auf ein weiteres<br />

Vorgehen zu verzichten.<br />

So ist die Durchsetzung der Wahrheit ein<br />

schwieriges Unterfangen und wird oftmals<br />

Opfer von Prozeßstrategien der Medien.<br />

Denn eine Zeitung veröffentlicht grundsätzlich<br />

ungern Korrekturen – noch weniger<br />

gerne freilich gerichtlich durchgesetzte Gegendarstellungen.<br />

Weiters darf nicht vergessen<br />

werden, daß auf den gegnerischen<br />

Seiten in der Regel erfahrene Medienanwälte<br />

sitzen. So ist das Prozeßkostenrisiko<br />

nicht unerheblich und kann je nach Streitwert<br />

und Instanz selbst bei einzelnen<br />

Falschbehauptungen im niedrigen fünfstelligen<br />

Bereich enden.<br />

Der Fall Weidner<br />

Mein Bundesbruder Norbert Weidner (ABB<br />

Raczeks Bonn) geht beispielsweise als besonders<br />

häufig von Falschbehauptungen<br />

Betroffener bereits seit zwei Jahren offensiv<br />

gegen verschiedenste Medien vor. Jüngst<br />

erzielte er Richtigstellungen und Korrekturen<br />

bei ZEIT online, der TAZ, den Nürnberger<br />

Nachrichten, der Legal Tribune, dem<br />

Netz gegen Nazis und dem WDR. Auch die<br />

Burschenschaft der Rheinfranken konnte<br />

jüngst die weitere Veröffentlichung von Aktivenfotos<br />

in einer hessischen Tageszeitung<br />

erfolgreich juristisch untersagen lassen. Es<br />

lohnt sich also, den Kampf aufzunehmen.<br />

<strong>Burschenschaftliche</strong><br />

<strong>Blätter</strong><br />

Richtigstellung in der „taz“.<br />

Die obigen Ausführungen stellen indes dar,<br />

wie schwer es in einem freien und demokratischen<br />

Land ist, Recht zu bekommen.<br />

Das soll allerdings im Umkehrschluß nicht<br />

heißen, man solle besser nicht gegen falsch<br />

berichtende Medien vorgehen. Im Gegenteil:<br />

Jeder Bund – und natürlich auch der<br />

Verband selbst – sollten regelmäßig gegen<br />

Falschbehauptungen zu Felde ziehen. Allerdings<br />

bedarf es dazu – abhängig vom aktuellen<br />

Fall – einer jeweils genauen Abwägung,<br />

ob ein mitunter kostenintensiver Prozeß<br />

Erfolgsaussichten hat. Daneben sollte<br />

man sich ohnehin vorab eine Pressestrategie<br />

für den eigenen Bund überlegen. So<br />

sind Leserbriefe, Pressemeldungen et cetera<br />

günstige Möglichkeiten, um sich ins<br />

rechte Bild zu rücken – wenngleich freilich<br />

medial nicht vergleichbar mit einer Gegendarstellung.<br />

Wenn also beispielsweise ein<br />

auf der Facebook-Fanseite des Verbandes<br />

veröffentlichter Zehnzeiler über die „Wanderung“<br />

auf die Wartburg mit anschließender<br />

Intonierung des Liedes „Die Gedanken<br />

sind frei“ im Rahmen des vergangenen Burschentages<br />

Zugriffsraten von über 20.000<br />

Lesern erreicht, sieht man daran, daß es<br />

auch noch andere – günstige und für jedermann<br />

erlernbare – Wege gibt, öffentliche<br />

Positionierungen abzugeben.<br />

Raphael Thiermann<br />

(Germania Hamburg 2011, Raczeks Breslau<br />

zu Bonn 2013)<br />

Hinweis: Hierbei handelt es sich um<br />

eine Betrachtung des Presserechts aus<br />

bundesrepublikanischer Perspektive.<br />

Eine österreichische Sicht wäre bei<br />

Gelegenheit zu ergänzen!<br />

Heft 4 - <strong>2014</strong> 129

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