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AB Archiv des Badewesens Mai 2016

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271 <strong>AB</strong> <strong>Archiv</strong> <strong>des</strong> <strong>Badewesens</strong> 05/<strong>2016</strong> | Bäderbetrieb · Rechtsfragen<br />

chen, weil sonst Ältere benachteiligt<br />

werden, was nicht erlaubt ist. Statt der<br />

Altersangabe, z. B. „Mitarbeiter zwischen<br />

25 und 35 Jahren“, sollten Sie<br />

beispielsweise Bewerber ohne Berufserfahrung<br />

wünschen.<br />

Suchen Sie statt<strong>des</strong>sen einen Bewerber<br />

mit z. B. aktueller Berufserfahrung oder<br />

als neues Mitglied in Ihrem Team, werden<br />

Sie eher jüngere benötigen. Bei der<br />

entsprechenden positiven Einstellung<br />

wird der Bewerber schon bald die notwendigen<br />

Erfahrungen gewinnen.<br />

Starke Rechte von Betriebs-/<br />

Personalrat<br />

Bereits bei der Stellenausschreibung<br />

haben Betriebs- oder Personalrat Mitbestimmungsrechte,<br />

aber auch bei der<br />

Einstellung. Selbstverständlich dürfen<br />

diese Mitarbeitervertretungen auch die<br />

eingereichten Bewerbungsunterlagen<br />

einsehen und wissen, weshalb Sie einen<br />

bestimmten neuen Mitarbeiter einstellen<br />

wollen.<br />

Einstellung auch eines<br />

Schwerbehinderten?<br />

Anhand Ihres Anforderungsprofils müssen<br />

Sie gewissenhaft prüfen, welche<br />

Gesundheit Ihr neuer Mitarbeiter zu<br />

besitzen hat, um alle wichtigen Aufgaben<br />

erfüllen zu können, sonst kann<br />

sich auch ein Schwerbehinderter bewerben.<br />

Zählt Ihre Einrichtung zum<br />

öffentlichen Dienst, müssen Sie auf jeden<br />

Fall mit den Schwerbehinderten<br />

ein Einstellungsgespräch führen, es sei<br />

denn, dieser ist absolut ungeeignet; also<br />

ist das Gespräch auch bei Zweifeln<br />

notwendig. In der Privatwirtschaft entscheiden<br />

Sie als Einstellender, ob Sie<br />

z. B. überhaupt ein Einstellungsgespräch<br />

führen wollen. Sie können auch mit<br />

praktischen Übungen als weiterem Auswahlverfahren<br />

arbeiten.<br />

Bewirbt sich ein Schwerbehinderter<br />

bei Ihnen, muss er im Bewerbungsschreiben<br />

selbst deutlich machen, dass<br />

er zu dieser Gruppe zählt, damit Sie<br />

diese Information rechtzeitig vor der<br />

Auswahl wissen und sich <strong>des</strong>halb darauf<br />

einstellen können. Ist der Bewerber<br />

trotz seiner Schwerbehinderung<br />

grundsätzlich für die vorgesehene Aufgabe<br />

geeignet, müssen Sie im Falle Ihrer<br />

Ablehnung einen Grund nennen,<br />

der nicht mit der Schwerbehinderung<br />

zu tun hat.<br />

Wenn Sie wissen, dass ein Schwerbehinderter<br />

Ihre Arbeit meistern kann,<br />

müssen Sie sich bei der Agentur für<br />

Arbeit melden, damit diese Ihnen geeignete<br />

Schwerbehinderte nennen kann,<br />

die Sie bei Ihrer Auswahl berücksichtigen<br />

müssen. Spätestens nach drei Wochen<br />

muss diese Ihnen geeignete Schwerbehinderte<br />

genannt haben.<br />

Auswahl über strukturierte<br />

Einstellungsgespräche<br />

Achten Sie darauf, dass Sie im Laufe<br />

der Gespräche bei jedem Bewerber die<br />

gleichen Fragen stellen. Schon <strong>des</strong>halb<br />

benötigen Sie eine zweite Person, die<br />

alle Ergebnisse festhält.<br />

Ebenfalls sollten Sie Ihre Auswahlentscheidung<br />

schriftlich begründen, damit<br />

Sie später alles gerichtsfest gemacht<br />

haben.<br />

Im Augenblick läuft ein Prozess über<br />

die Frage, ob eine Frau mit Multipler<br />

Sklerose alle wichtigen Aufgaben im<br />

Schwimmbad erfüllen kann. Deshalb<br />

dürfen Sie auch danach fragen. Bei<br />

Asylbewerbern oder Ausländern müssen<br />

Sie prüfen, ob ihre Deutschkenntnisse<br />

so gut sind, dass sie den Badegästen<br />

alles Wesentliche richtig erklären<br />

können.<br />

Nach der Schwangerschaft dürfen Sie<br />

sogar dann nicht fragen, wenn Sie die<br />

Bewerberin als Mitarbeiterin auf keinen<br />

Fall entbehren können. Es kann<br />

sein, dass Sie <strong>des</strong>halb die Vertretung<br />

der Vertretung einstellen müssen.<br />

Nach Ende der Auswahl: Information<br />

gegenüber erfolglosen Bewerbern<br />

Das Ablehnungsschreiben <strong>des</strong> Arbeitgebers<br />

kann sogar standardisiert sein.<br />

Er muss die Absage nicht sachlich begründen.<br />

Die Ausnahme: schwerbehinderte<br />

Bewerber. In diesen Fällen ist eine<br />

unverzügliche schriftliche Mitteilung,<br />

spätestens nach zwei Wochen,<br />

erforderlich.<br />

Der Arbeitgeber gibt keine Auskunft<br />

über den erfolgreichen Bewerber und<br />

<strong>des</strong>sen Bewerbungsunterlagen.<br />

Auswahl unter Bewerbern<br />

Bedeutung der Bewerbungsunterlagen<br />

Die wesentliche Erkenntnis besteht darin,<br />

ob der Kandidat seine Bewerbung<br />

ernstgenommen hat, z. B.:<br />

j Sind die Unterlagen vollständig?<br />

Vor allem: Sind alle erforderlichen<br />

Unterlagen vorhanden?<br />

j Sind die Unterlagen für den Auswählenden<br />

sorgfältig geordnet?<br />

j Gibt es viele „Deutschfehler“?<br />

Ausnahme: Es handelt sich um die<br />

Bewerbung eines Ausländers.<br />

Damit sind Rückschlüsse auf Sorgfalt<br />

und Ernsthaftigkeit <strong>des</strong> handelnden<br />

Bewerbers möglich.<br />

Bäderbetrieb

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