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Treffpunkt.Bau 07/2016

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Steuerprüfung: Kein Grund zur Nervosität<br />

AUTORENBEITRAG<br />

Bei der Betriebsprüfung werden alle steuerlich relevanten Sachverhalte<br />

vom Finanzamt unter die Lupe genommen. Es geht vor allem<br />

darum zu überprüfen, ob die Umsatz- und die Vorsteuer richtig abgeführt<br />

wurden. Auch wenn alle Unternehmer bei der Ankündigung<br />

aufschrecken: Wenn Sie gut vorbereitet sind, besteht kein Grund zur<br />

Aufregung, so MyHammer Rechtsanwalt Matthias Niebuhr.<br />

Autor dieses Beitrags ist der MyHammer<br />

Rechtsanwalt Matthias Niebuhr.<br />

MYHAMMER<br />

Wer ist von einer Steuerprüfung<br />

betroffen?<br />

Es kann jeden treffen, egal ob<br />

Unternehmen, Selbstständige<br />

oder Freiberufler. Auch wenn<br />

es offiziell auf die Größe des Gewerbes<br />

nicht ankommt, gilt: Je<br />

größer das Unternehmen, desto<br />

häufiger wird das Finanzamt einen<br />

Prüfer vorbeischicken. Dennoch<br />

kann jeder einmal an der<br />

Reihe sein. Andere Einflussfaktoren<br />

sind unter anderem, ob die<br />

letzte Steuererklärung plausibel<br />

war, die Jahresgewinne beständig<br />

sind oder sehr schwanken<br />

oder aber auch wenn die Steuererklärung<br />

regelmäßig zu spät<br />

eingereicht wird. Auch wenn<br />

eine vorherige Prüfung hohe<br />

Nachzahlungen ergeben hat,<br />

ist die Wahrscheinlichkeit groß,<br />

dass die Prüfer erneut nachsehen.<br />

Was darf das Finanzamt einsehen?<br />

Die wichtigste Grundlage des Datenzugriffs ist die Abgabenordnung<br />

(AO). Sie gibt dem Finanzamt bzw. dem Prüfer das Recht, alle<br />

Unterlagen einzusehen, die für die Besteuerung relevant sind. Dazu<br />

gehören insbesondere Rechnungen, Buchungsbelege, Kassenbücher<br />

und Kontoauszüge.<br />

Das Finanzamt meldet sich an<br />

Eine Buchprüfung wird 14 Tage vorher im Unternehmen angemeldet.<br />

Die Anmeldung beinhaltet dabei die folgenden Punkte:<br />

Rechtsgrundlagen der Außenprüfung (so heißt die Betriebsprüfung<br />

eigentlich), dann zu prüfende Steuerarten, Steuervergütungen, Prämien<br />

und Zulagen. Zudem den Prüfungszeitraum und Hinweise auf<br />

die wesentlichen Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen bei der<br />

Außenprüfung. Für Unternehmer wichtig ist hier der Prüfungszeitraum,<br />

denn so können sie sich optimal auf die Buchprüfung vorbereiten.<br />

Mitwirkungspflichten<br />

Unternehmer müssen dem Buchprüfer alle relevanten Unterlagen<br />

für den genannten Prüfungszeitraum zur Verfügung stellen. Der<br />

Prüfer darf Ihnen zu den Dokumenten sämtliche Fragen stellen<br />

und auch die Daten von Mitarbeitern des Handwerkers nach seiner<br />

Vorgabe maschinell auswerten und sich zum Lesen zur Verfügung<br />

stellen lassen. Darüber hinaus kann er die Überlassung von Datenträgern<br />

fordern, auf dem steuerrelevante Daten gespeichert sind.<br />

Wie sind Steuerunterlagen vorzuhalten?<br />

Sofern nicht der Verdacht besteht, dass Sie Steuern hinterziehen,<br />

wird sich der Buchprüfer 14 Tage vorher bei Ihnen anmelden. Das<br />

gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihre Unterlagen nochmals durchzusehen<br />

und gegebenenfalls übersichtlicher zu sortieren. Machen Sie es<br />

dem Prüfer und somit sich selbst so einfach wie möglich: Je schneller<br />

er die Belege findet, desto schneller ist er mit der Prüfung durch<br />

und hat bei gut sortierten Unterlagen naturgemäß weniger Fragen<br />

an Sie.<br />

Außerdem erweckt Ordnung in den Büchern einen positiven Gesamteindruck.<br />

Die Prüfung findet in Ihren Geschäftsräumen statt, es<br />

sei denn Ihre Bücher werden bei Ihrem Steuerberater geführt. Achten<br />

Sie also darauf, dass der Prüfer einen angenehmen Arbeitspatz<br />

bekommt.<br />

Informieren Sie Ihren Steuerberater<br />

Sobald sich das Finanzamt bei Ihnen meldet, sollten Sie unbedingt<br />

Ihren Steuerberater informieren. Er weiß am besten, was nun zu tun<br />

ist, und wird Ihnen bei der Bereitstellung der Unterlagen helfen und<br />

Verhaltenstipps geben.<br />

Ihm fallen eventuell auch Fehler bei der Anmeldung des Finanzamts<br />

auf, die Sie dazu berechtigen, Einspruch zu erheben. Ob dies sinnvoll<br />

ist, wird Ihnen ebenfalls Ihr Steuerberater erklären können.<br />

[ 84 ] <strong>07</strong>.<strong>2016</strong> . TREFFPUNKT BAU<br />

EDV . FINANZIERUNG . UNTERNEHMENSFÜHRUNG

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