Treffpunkt.Bau 07/2016
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Steuerprüfung: Kein Grund zur Nervosität<br />
AUTORENBEITRAG<br />
Bei der Betriebsprüfung werden alle steuerlich relevanten Sachverhalte<br />
vom Finanzamt unter die Lupe genommen. Es geht vor allem<br />
darum zu überprüfen, ob die Umsatz- und die Vorsteuer richtig abgeführt<br />
wurden. Auch wenn alle Unternehmer bei der Ankündigung<br />
aufschrecken: Wenn Sie gut vorbereitet sind, besteht kein Grund zur<br />
Aufregung, so MyHammer Rechtsanwalt Matthias Niebuhr.<br />
Autor dieses Beitrags ist der MyHammer<br />
Rechtsanwalt Matthias Niebuhr.<br />
MYHAMMER<br />
Wer ist von einer Steuerprüfung<br />
betroffen?<br />
Es kann jeden treffen, egal ob<br />
Unternehmen, Selbstständige<br />
oder Freiberufler. Auch wenn<br />
es offiziell auf die Größe des Gewerbes<br />
nicht ankommt, gilt: Je<br />
größer das Unternehmen, desto<br />
häufiger wird das Finanzamt einen<br />
Prüfer vorbeischicken. Dennoch<br />
kann jeder einmal an der<br />
Reihe sein. Andere Einflussfaktoren<br />
sind unter anderem, ob die<br />
letzte Steuererklärung plausibel<br />
war, die Jahresgewinne beständig<br />
sind oder sehr schwanken<br />
oder aber auch wenn die Steuererklärung<br />
regelmäßig zu spät<br />
eingereicht wird. Auch wenn<br />
eine vorherige Prüfung hohe<br />
Nachzahlungen ergeben hat,<br />
ist die Wahrscheinlichkeit groß,<br />
dass die Prüfer erneut nachsehen.<br />
Was darf das Finanzamt einsehen?<br />
Die wichtigste Grundlage des Datenzugriffs ist die Abgabenordnung<br />
(AO). Sie gibt dem Finanzamt bzw. dem Prüfer das Recht, alle<br />
Unterlagen einzusehen, die für die Besteuerung relevant sind. Dazu<br />
gehören insbesondere Rechnungen, Buchungsbelege, Kassenbücher<br />
und Kontoauszüge.<br />
Das Finanzamt meldet sich an<br />
Eine Buchprüfung wird 14 Tage vorher im Unternehmen angemeldet.<br />
Die Anmeldung beinhaltet dabei die folgenden Punkte:<br />
Rechtsgrundlagen der Außenprüfung (so heißt die Betriebsprüfung<br />
eigentlich), dann zu prüfende Steuerarten, Steuervergütungen, Prämien<br />
und Zulagen. Zudem den Prüfungszeitraum und Hinweise auf<br />
die wesentlichen Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen bei der<br />
Außenprüfung. Für Unternehmer wichtig ist hier der Prüfungszeitraum,<br />
denn so können sie sich optimal auf die Buchprüfung vorbereiten.<br />
Mitwirkungspflichten<br />
Unternehmer müssen dem Buchprüfer alle relevanten Unterlagen<br />
für den genannten Prüfungszeitraum zur Verfügung stellen. Der<br />
Prüfer darf Ihnen zu den Dokumenten sämtliche Fragen stellen<br />
und auch die Daten von Mitarbeitern des Handwerkers nach seiner<br />
Vorgabe maschinell auswerten und sich zum Lesen zur Verfügung<br />
stellen lassen. Darüber hinaus kann er die Überlassung von Datenträgern<br />
fordern, auf dem steuerrelevante Daten gespeichert sind.<br />
Wie sind Steuerunterlagen vorzuhalten?<br />
Sofern nicht der Verdacht besteht, dass Sie Steuern hinterziehen,<br />
wird sich der Buchprüfer 14 Tage vorher bei Ihnen anmelden. Das<br />
gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihre Unterlagen nochmals durchzusehen<br />
und gegebenenfalls übersichtlicher zu sortieren. Machen Sie es<br />
dem Prüfer und somit sich selbst so einfach wie möglich: Je schneller<br />
er die Belege findet, desto schneller ist er mit der Prüfung durch<br />
und hat bei gut sortierten Unterlagen naturgemäß weniger Fragen<br />
an Sie.<br />
Außerdem erweckt Ordnung in den Büchern einen positiven Gesamteindruck.<br />
Die Prüfung findet in Ihren Geschäftsräumen statt, es<br />
sei denn Ihre Bücher werden bei Ihrem Steuerberater geführt. Achten<br />
Sie also darauf, dass der Prüfer einen angenehmen Arbeitspatz<br />
bekommt.<br />
Informieren Sie Ihren Steuerberater<br />
Sobald sich das Finanzamt bei Ihnen meldet, sollten Sie unbedingt<br />
Ihren Steuerberater informieren. Er weiß am besten, was nun zu tun<br />
ist, und wird Ihnen bei der Bereitstellung der Unterlagen helfen und<br />
Verhaltenstipps geben.<br />
Ihm fallen eventuell auch Fehler bei der Anmeldung des Finanzamts<br />
auf, die Sie dazu berechtigen, Einspruch zu erheben. Ob dies sinnvoll<br />
ist, wird Ihnen ebenfalls Ihr Steuerberater erklären können.<br />
[ 84 ] <strong>07</strong>.<strong>2016</strong> . TREFFPUNKT BAU<br />
EDV . FINANZIERUNG . UNTERNEHMENSFÜHRUNG