Das Handwerk im Nationalsozialismus - Handwerkskammer ...
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20. Juni 1948:<br />
Währungsreform:<br />
40 DM für jeden.<br />
Oktober 1948:<br />
Die Bedürfnisprüfung<br />
wird abgeschafft:<br />
Anträge auf Aufnahme<br />
in die <strong>Handwerk</strong>srolle<br />
werden direkt an<br />
die <strong>Handwerk</strong>skammer<br />
Reutlingen weitergeleitet.<br />
29. November 1948:<br />
Totale Gewerbefreiheit<br />
in der amerikanischen<br />
Zone.<br />
Die Nachkriegsjahre<br />
Kammer findet zurück zur alten Stellung:<br />
Rechtsverordnungen schaffen Grundlagen<br />
für die Zukunft<br />
Im Großen und Ganzen bleibt die seit 1933<br />
gelenkte Wirtschaft auch nach 1945 weiter<br />
bestehen. Beispiele: Zuteilung von Rohstoffkontingenten,<br />
die Bedürfnisprüfung bei<br />
Neuerrichtung von <strong>Handwerk</strong>sbetrieben,<br />
Verordnungen über Preis- und Lohnstopp,<br />
Preisbildung. Viele Maßnahmen des Dritten<br />
Reiches bleiben unverändert in Kraft. Die<br />
französische Besatzungsmacht will an den<br />
organisatorischen Rahmenbedingungen der<br />
deutschen Wirtschaft zunächst wenig verändern.<br />
Und so bleibt auch die <strong>Handwerk</strong>skammer<br />
Reutlingen bestehen – besser:<br />
ersteht wieder aus den mit Kriegsende de<br />
facto erledigten Gauwirtschaftskammern.<br />
Am 15. Juni 1946 beschließt das Landesdirektorium<br />
für Württemberg-Hohenzollern<br />
eine Rechtsanordnung über Aufgaben der<br />
Wirtschaftsverwaltung und Selbstverwaltung<br />
der gewerblichen Wirtschaft: die<br />
oberste Wirtschaftsbehörde des Landes ist<br />
die Landesdirektion der Wirtschaft. Ihr<br />
unterstellt ist das Landeswirtschaftsamt,<br />
das u. a. die Aufgabe hat, die Herstellung<br />
von Waren und deren Verteilung zu regeln<br />
und zu überwachen. Daneben gibt es ein<br />
Landesgewerbeamt, das die Gewerbeförderung<br />
übernehmen soll und eine Preisaufsichtsstelle.<br />
Paragraph sechs best<strong>im</strong>mt, dass<br />
die gewerbliche Wirtschaft ihre berufsständische<br />
Vertretung in den Industrie- und<br />
Handelskammern, den <strong>Handwerk</strong>skammern<br />
und den Innungen habe. Paragraph acht enthält<br />
folgende Regelung: »Die <strong>Handwerk</strong>skammer<br />
Reutlingen ist für das gesamte<br />
französische Gebiet Württembergs und<br />
Hohenzollerns zuständig. Alle in der Hand-<br />
werksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden<br />
gehören der für ihren <strong>Handwerk</strong>szweig<br />
errichteten <strong>Handwerk</strong>erinnung an.« Damit<br />
besteht das System der Pflichtinnung weiter.<br />
Die von der Besatzungsmacht freigegebenen<br />
Globalkontingente an Rohstoffen<br />
werden mit Hilfe der Kammern an die Betriebe<br />
verteilt, wobei die Kreisinnungsverbände<br />
und die Innungen mitwirken sollen.<br />
Die Kammer erhält ihre frühere Rechtsstellung<br />
der Zeit vor den Gauwirtschaftskammern<br />
zurück. Zudem werden der<br />
Kammer <strong>im</strong> Laufe der Zeit Befugnisse zugewiesen,<br />
die sie zuvor nicht hatte, etwa die<br />
Bedürfnisprüfung bei Neuerrichtung von<br />
<strong>Handwerk</strong>sbetrieben und die Gewährung<br />
von Ausnahmen bei der Vergabe von Lehrlingsanleitungsbefugnissen<br />
an Nicht-Meister.<br />
Zwar wird best<strong>im</strong>mt, dass die Verordnungen<br />
über den vorläufigen Aufbau des<br />
Deutschen <strong>Handwerk</strong>s von 1934 bzw. 1935<br />
aufgehoben und bis zum Erlass einer neuen<br />
Gewerbeordnung der Stand von 1930 gültig<br />
seien (also nicht der Große Befähigungsnachweis).<br />
Im November 1946 aber wird<br />
für Württemberg-Hohenzollern eine neue<br />
<strong>Handwerk</strong>sordnung verabschiedet, die den<br />
Großen Befähigungsnachweis für die französisch<br />
besetzte Zone bestätigt. Die <strong>Handwerk</strong>sordnung<br />
legt außerdem fest, dass<br />
sich die Vollversammlung aus den 17 Vorsitzenden<br />
der Kreisinnungsverbände und acht<br />
von den Fachinnungsverbänden gewählten<br />
Mitgliedern zusammensetzt. Diese 25 <strong>Handwerk</strong>er<br />
wählen am 5. September 1949 Präsident<br />
und Vorstand.<br />
Unangetastet bleibt auch die Best<strong>im</strong>mung<br />
über die Pflichtinnungen, die auf Kreisebene<br />
zusammengefasst werden; allerdings<br />
heißen die Kreishandwerkerschaften<br />
jetzt Kreisinnungsverbände. Nach 1945<br />
90 100 Jahre <strong>Handwerk</strong>skammer Reutlingen