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Der Grosse Kampf von E. G. White

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<strong>Der</strong> große <strong>Kampf</strong><br />

unbekannte Wagnisse und Kämpfe würde der Widerstand sie treiben! Wer weiß, ob sich in Zukunft je wieder<br />

solch eine Gelegenheit bieten würde! Lasset uns den Frieden annehmen; lasset uns den Ölzweig ergreifen,<br />

den Rom uns entgegenhält, und die Wunden Deutschlands schließen. Mit derartigen Beweisgründen hätten<br />

die Reformatoren sich bei der Annahme eines Weges, der unvermeidlich bald darauf den Umsturz ihrer<br />

Sache herbeigeführt haben würde, rechtfertigen können.<br />

Glücklicherweise erkannten sie den Grundsatz, auf dem diese Anordnung beruhte, und handelten im<br />

Glauben. Was war das für ein Grundsatz? — Es war das Recht Roms, das Gewissen zu zwingen und eine<br />

freie Untersuchung zu untersagen. Sollten aber sie selbst und ihre protestantischen Untertanen sich nicht der<br />

Religionsfreiheit erfreuen? — Ja, als eine Gunst, die in der Anordnung besonders vorgesehen war, nicht aber<br />

als ein Recht. In allem, was in diesem Abkommen nicht einbegriffen war, sollte der herrschende Grundsatz<br />

der Autorität maßgebend sein; das Gewissen wurde nicht berücksichtigt; Rom war der unfehlbare Richter,<br />

und ihm muß man gehorchen. Die Annahme der vorgeschlagenen Vereinbarung wäre ein tatsächliches<br />

Zugeständnis gewesen, daß die Religionsfreiheit (Siehe Anm. 032) auf das protestantische Sachsen<br />

beschränkt werden müßte; was aber die übrige Christenheit angehe, so seien freie Untersuchung und das<br />

Bekenntnis des reformierten Glaubens Verbrechen, die mit Kerker und Scheiterhaufen zu ahnden wären.<br />

Dürften sie der örtlichen Beschränkung der Religionsfreiheit zustimmen, daß man verkündige, die<br />

Reformation habe ihren letzten Anhänger gewonnen, ihren letzten Fußbreit erobert? Und sollte dort, wo<br />

Rom zu dieser Stunde sein Zepter schwang, seine Herrschaft ständig aufgerichtet bleiben? Könnten die<br />

Reformatoren sich unschuldig fühlen an dem Blut jener Hunderte und Tausende, die in Erfüllung dieser<br />

Anordnung ihr Leben in päpstlichen Ländern opfern müßten? Dies hieße, in jener so verhängnisvollen<br />

Stunde die Sache des Evangeliums und die Freiheit der Christenheit zu verraten.“ „Lieber wollten sie ... ihre<br />

Länder, ihre Kronen, ihr Leben opfern.“<br />

„Wir verwerfen diesen Beschluß“, sagten die Fürsten. „In Gewissensangelegenheiten hat die Mehrheit<br />

keine Macht.“ Die Abgesandten erklärten: „Das Dekret <strong>von</strong> 1526 hat den Frieden im Reich gestiftet; hebt<br />

man es auf, so heißt das, Deutschland in Hader und Zank zu stürzen. <strong>Der</strong> Reichstag hat keine weitere<br />

Befugnis als die Aufrechterhaltung der Glaubensfreiheit bis zu einem Konzil.“ Die Gewissensfreiheit zu<br />

schützen, ist die Pflicht des Staates, und dies ist die Grenze seiner Machtbefugnis in religiösen Dingen. Jede<br />

weltliche Regierung, die versucht, mit Hilfe der Staatsgewalt religiöse Gebräuche zu regeln oder<br />

durchzusetzen, opfert gerade den Grundsatz, für den die evangelischen Christen in so edler Weise kämpften.<br />

Die Päpstlichen beschlossen, das, was sie „frechen Trotz“ nannten, zu unterdrücken. Sie versuchten<br />

die Anhänger der Reformation zu spalten, und alle, die sich nicht offen für sie erklärt hatten, einzuschüchtern.<br />

Die Vertreter der freien Reichsstädte wurden schließlich vor den Reichstag geladen und aufgefordert, zu<br />

sagen, ob sie auf die Bedingungen jenes Vorschlages eingehen wollten. Sie baten um Bedenkzeit, aber<br />

vergebens. Als sie auf die Probe gestellt wurden, schloß sich fast die Hälfte <strong>von</strong> ihnen den Reformatoren an.<br />

Die sich auf diese Weise weigerten, die Gewissensfreiheit und das Recht des persönlichen Urteils zu opfern,<br />

wußten wohl, daß ihre Stellung sie künftigem Tadel, Verurteilung und Verfolgung aussetzen würde. Einer<br />

der Abgeordneten bemerkte: „Das ist die erste Probe ... bald kommt die zweite: das Wort Gottes widerrufen<br />

oder brennen.“<br />

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