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Der Grosse Kampf von E. G. White

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<strong>Der</strong> große <strong>Kampf</strong><br />

Kirchen und der säkularisierend wirkenden Aufklärung. Daß heute die Religionsfreiheit für die Christen<br />

weitgehend eine Selbstverständlichkeit ist, verdanken wir jedoch nicht den Theologen oder den Kirchen,<br />

sondern dem Staat und dem weltlichen Recht. Besonders schwer tat sich die katholische Kirche mit der<br />

Religionsfreiheit. Noch 1864 hatte Pius IX. im „Syllabus errorum“ die Religionsfreiheit zusammen mit der<br />

Gewissensfreiheit, dem Liberalismus und anderen heute Selbstverständlichkeiten verdammt.<br />

Pius XII. hat im Jahre 1953 in seiner sogenannten „Toleranzansprache“ die Religionsfreiheit abgelehnt,<br />

wobei er vom Primat der Wahrheit gegenüber der Freiheit ausging und die traditionelle Auffassung<br />

wiederholte, nur die Wahrheit, nicht aber der Irrtum besitze Rechte. „Was nicht der [katholischen] Wahrheit<br />

und dem Sittengesetz entspricht, hat objektiv kein Recht auf Dasein, Propaganda und Aktion.“ Die harte<br />

Diskussion um die Religionsfreiheit während des zweiten Vatikanischen Konzils spiegelt noch diese älteren<br />

Ansichten wider.<br />

Die Auseinandersetzungen während des Konzils hatten sich zuletzt im wesentlichen auf die Frage der<br />

Staatsreligion zugespitzt. In den Ländern, in denen die katholische Kirche Staatskirche ist, sollte deren<br />

Stellung unantastbar bleiben, den anderen Religionsgemeinschaften aber die Freiheit der Religionsausübung<br />

zugesichert sein. Zwar heißt es im Eingangskapitel der „Erklärung über die Religionsfreiheit“, daß die<br />

einzige wahre Religion ihre konkrete Existenzform in der katholischen, apostolischen Kirche erhalten habe,<br />

in den weiteren Texten aber bekennen sich die Konzilsväter eindeutig zur Freiheit der Religionsausübung.<br />

Das Konzil betonte feierlich, daß das Recht zu äußerer Betätigung der religiösen Gewissensfreiheit unter<br />

Wahrung des Gemeinwohls immer und überall gilt und <strong>von</strong> allen anzuerkennen ist. „Das Vatikanische<br />

Konzil“ erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Die Freiheit besteht darin,<br />

daß alle Menschen frei sein müssen <strong>von</strong> jedem Zwang sowohl <strong>von</strong> seiten einzelner wie <strong>von</strong><br />

gesellschaftlichen Gruppen wie <strong>von</strong> jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand<br />

gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als<br />

einzelner oder in Verbindung mit anderen — innerhalb der gebührenden Grenzen — nach seinem Gewissen<br />

zu handeln.<br />

Besonders aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang der Beitrag, den der lange Jahre in Haft<br />

gewesene Erzbischof <strong>von</strong> Prag, Kardinal Beran, zu diesem Thema beisteuerte. Beran stellte sich in seinen<br />

eindrucksvollen Ausführungen ganz auf den Boden der Heiligen Schrift, und er bekannte sich dazu, daß<br />

alles, was nicht aus gläubiger Überzeugung, aus aufrichtigem Gewissen geschieht, Sünde sei wider Gott.<br />

Das Wort aus Jakobus 2,12 sollte aller Leitspruch sein: „Redet so und handelt so wie Leute, die dereinst<br />

durchs Gesetz der Freiheit gerichtet werden.“ Kardinal Beran wies darauf hin, daß die Unterdrückung der<br />

Gewissensfreiheit zur Heuchelei führe, und er schloß mit der bemerkenswerten Selbstbesinnung: „So scheint<br />

die katholische Kirche meiner Heimat heutzutage eine schmerzhafte Buße für jene Sünden zu tun, die in der<br />

Vergangenheit gegen die Gewissensfreiheit in ihrem Namen begangen wurden, wie z.B. die Verbrennung<br />

des Priesters Johannes Hus oder der äußere Zwang zur<br />

Wiederaufnahme des katholischen Glaubens, der im 17. Jahrhundert auf das tschechische Volk<br />

ausgeübt wurde.“ Es war überhaupt höchst beeindruckend zu hören, wie offen, dynamisch und substanzreich<br />

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