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Der Grosse Kampf von E. G. White

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<strong>Der</strong> große <strong>Kampf</strong><br />

Papam“ in der 153. Spalte. In der Pariser Ausgabe vom Jahre 1612 kommen sie in der 140. Spalte vor. In<br />

verschiedenen späteren Ausgaben fehlt das Wort „Deum“ (Gott).<br />

Anm 002: Unfehlbarkeit! — (Seite 50; Seite 86)<br />

Ein Aufsatz in der römischen Jesuitenzeitschrift „Civilta Cattolica“ vorn 9.2.1869 brachte zuerst<br />

nähere Angaben über die geplanten Verhandlungsgegenstände auf dem einberufenen Vatikanischen Konzil,<br />

worunter sich u.a. die Verkündigung der Unfehlbarkeit des Papstes befand (in der „Constitutio de ecclesia<br />

Christi“ vom 18.7.1870). Dieser Aufsatz löste eine starke Bewegung gegen das Konzil und gegen die<br />

päpstliche Unfehlbarkeitserklärung aus, die nach Meinung der Opponenten zu weittragenden Folgen führen<br />

mußte. Die Widerstandsbewegung erfaßte Frankreich, Deutschland, England, Österreich und die USA. 14<br />

<strong>von</strong> 19 deutschen Bischöfen baten den Papst, mit Rücksicht auf die gespannten Zeitverhältnisse und die in<br />

der Kirche herrschende Unruhe die Unfehlbarkeitserklärung <strong>von</strong> der Tagesordnung abzusetzen. Diesem<br />

Antrag wurde nicht stattgegeben. Eine erste Abstimmung ergab <strong>von</strong> 671 anwesenden Stimmen: 451 dafür,<br />

88 dagegen, 70 enthielten sich der Stimme,<br />

62 stimmten für eine bedingte Annahme. Mehr als ein Viertel aller Anwesenden hatten sich damit also<br />

gegen die Annahme der Unfehlbarkeitserklärung ausgesprochen. Bis zur zweiten Abstimmung wurde <strong>von</strong><br />

den Gegnern der Erklärung nichts unversucht gelassen, das Vorhaben des Papstes abzusetzen. Vergebens!<br />

Vor der zweiten Abstimmung verließ deshalb eine große Anzahl <strong>von</strong> Abstimmungsberechtigten aus<br />

Gewissensgründen das Konzil, um nicht mit Nein stimmen zu müssen. Die Endabstimmung ergab 533 Ja-<br />

Stimmen und zwei Nein-Stimmen, selbst diese beiden unterwarfen sich noch vor Schluß der Sitzung am<br />

18.7.1870.<br />

Die Unfehlbarkeit ist nur mit dem Amte des Papstes verknüpft, nicht mit der Person ohne das Amt.<br />

Nach Algermissen (Konfessionskunde, 1950, 221) ist der Papst, wenn er eine derartige Lehrentscheidung ex<br />

cathedra fällt, nicht nur unfehlbar und irrtumslos, sondern irrtumsunfähig!<br />

Die Unfehlbarkeitserklärung hat in den entscheidenden Sätzen folgenden Wortlaut: „Uns also der vom<br />

Anfange des christlichen Glaubens an erhaltenen Überlieferung getreulich anschließend, zur Ehre Gottes,<br />

unseres Heilandes, zur Erhöhung der katholischen Religion und zum Heile der Völker, lehren Wir unter<br />

Zustimmung des heiligen Konziles und erklären endgültig, daß es ein <strong>von</strong> Gott geoffenbarter Glaubenssatz<br />

sei: Wenn der römische Papst ex cathedra spricht, d.i., wenn er des Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen<br />

waltet und kraft seiner höchsten Apostolischen Autorität endgültig entscheidet (definit), eine Lehre über<br />

Glauben oder Sitten sei <strong>von</strong> der ganzen Kirche festzuhalten, erfreut er sich auf Grund des göttlichen<br />

Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jener Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser<br />

seine Kirche bei endgültiger Festsetzung einer Lehre über Glauben oder Sitten ausgerüstet haben wollte;<br />

deshalb sind derartige endgültige Festsetzungen (definitiones) des römischen Papstes durch sich selber, nicht<br />

aber durch die Zustimmung der Kirche unabänderlich (ex sese, non autem ex consensu ecclesiae<br />

irreformabiles).“ (Wortlaut bei Denzinger,<br />

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