20.09.2017 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 04 / 2017

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe sechs Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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| Macher & Märkte<br />

MASSNAHMEN ZUM<br />

BÜROKRATIEABBAU<br />

Mit dem „Entfesselungspaket I“ will die NRW-Landesregierung insgesamt 16 Regelungen streichen<br />

oder ändern, welche <strong>Wirtschaft</strong>, Verwaltung, Gründer und Bürger unnötig belasten.<br />

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet: "Mit dem Entfesselungspaket setzen wir ein erstes<br />

klares Signal für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes."<br />

Foto: Land NRW / M. Meyer-Piehl<br />

W Erhalt ortsnaher Versorgungsstrukturen<br />

(v. a. im ländlichen Raum)<br />

W Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver<br />

Standort für Bürger und Unternehmen<br />

W Tariftreue- und Vergabegesetz<br />

Bei der Anpassung sollen wichtige Ziele<br />

wie Tariftreue und Mindestlohn nicht<br />

grundsätzlich infrage gestellt werden. Im<br />

Gegenteil, die vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten<br />

werden gestärkt. Befreit<br />

werden soll das Vergaberecht allerdings<br />

von komplizierten Nachweispflichten, die<br />

die Verwaltung und <strong>Wirtschaft</strong> unnötig belasten.<br />

Stattdessen sollen die öffentlichen<br />

Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte in<br />

Zukunft selbst zielsicher und einzelfallgerecht<br />

in das Verfahren bringen.<br />

Das Landeskabinett hat am 29.08.<strong>2017</strong><br />

ein erstes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau<br />

in NRW beschlossen. Das Entfesselungspaket<br />

I umfasst die Modernisierung<br />

u. a. des Ladenöffnungsgesetzes,<br />

die Abschaffung der sogenannten Hygiene-Ampel,<br />

die Einführung der vollelektronischen<br />

Gewerbeanmeldung, eine Reihe<br />

von Vereinfachungen im Verwaltungsverfahrensrecht,<br />

Verbesserungen im Sozial-,<br />

Pflege- und Krankenhausrecht sowie<br />

die Aufhebung des umstrittenen „Spionage-Erlasses“.<br />

Insgesamt sind Streichungen,<br />

Änderungen und Vereinfachungen an<br />

13 Gesetzen und drei Rechtsverordnungen<br />

vorgesehen.<br />

Weitere Entfesselungspakete sollen noch<br />

in diesem und im kommenden Jahr folgen.<br />

Bürger, Gründer, Unternehmen, Arbeitnehmer,<br />

Verbände, Gewerkschaften, Politik<br />

und Wissenschaft sind aufgerufen, hierzu<br />

Vorschläge zu machen.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten zentralen<br />

Vorhaben:<br />

Ladenöffnungsgesetz<br />

<strong>Die</strong> Neuregelung soll verlässliche Rahmenbedingungen<br />

für Kunden, Handel, Kommunen<br />

und die betroffenen Arbeitnehmer<br />

schaffen. In Zukunft sollen:<br />

W die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage<br />

von vier auf acht erhöht,<br />

W die Öffnungszeiten an Samstagen nicht<br />

mehr begrenzt werden (sechsmal 24<br />

Stunden),<br />

W innerhalb einer Gemeinde zukünftig 16<br />

(statt bisher elf) Sonntage freigegeben<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> derzeit noch geltende Regelung ist<br />

durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen<br />

für alle Beteiligten kaum noch zu<br />

handhaben, so die Landesregierung. Allein<br />

in den vergangenen zwei Jahren haben die<br />

Gerichte für mehr als 70 Kommunen im<br />

Land bereits festgesetzte verkaufsoffene<br />

Sonn- und Feiertage untersagt. <strong>Die</strong> Landesregierung<br />

will die Sonntagsöffnung verfassungsrechtlich<br />

absichern und das öffentliche<br />

Interesse daran besser dokumentieren.<br />

Künftig sollen so neben örtlichen Festen,<br />

Märkten, Messen und ähnlichen Anlässen<br />

die verkaufsoffenen Sonntage auch folgenden<br />

Zielen dienen:<br />

W Belebung der Innenstädte<br />

W Herstellung eines zukunftsfähigen stationären<br />

Einzelhandels<br />

Hygiene-Ampel<br />

Das „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“,<br />

besser bekannt als „Hygiene-Ampel“,<br />

soll gestrichen werden. <strong>Die</strong> Regelung<br />

sei kompliziert und für Verbraucher, Anwender<br />

und die betroffenen 150.000 Betriebe<br />

in NRW undurchschaubar. Hygiene<br />

und Lebensmittelsicherheit sind weiterhin<br />

wichtige Ziele staatlichen Handelns, gerade<br />

deshalb will die Landesregierung alle<br />

Beteiligten einladen, um ein neues Modell<br />

auf freiwilliger Basis mit einer Positiv-Auszeichnung<br />

zu entwickeln. Damit sollen den<br />

Verbrauchern verständliche Informationen<br />

zur Hygiene und Lebensmittelsicherheit<br />

vermittelt und neue Anreize für die Betriebe<br />

geschaffen werden, die eigenen Leistungen<br />

darzustellen.<br />

In <strong>Köln</strong> sollen künftig 16 statt bislang elf<br />

verkaufsoffene Sonntage pro Jahr stattfinden<br />

dürfen.<br />

Foto: KoelnTourismus GmbH / Andreas Möltgen<br />

10 www.diewirtschaft-koeln.de

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