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Sozialrecht + Praxis - Ausgabe April 2017

Monat für Monat das Wichtigste aus Sozialrecht, Versorgungs- und Behindertenrecht, Rente, Rehabilitation, Gesundheit, Pflege ... Herausgeber: Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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Sozialpolitik<br />

227<br />

zielt die Schwachstellen anschauen<br />

und beseitigen.<br />

Unabdingbar für den VdK ist, dass Armutsfestigkeit<br />

in der ersten Säule unserer<br />

Altersvorsorge, das heißt in der<br />

GRV, erreicht wird. Die Versuche in<br />

der Vergangenheit, die finanzielle<br />

Vorsorge für das Alter durch die weiteren<br />

Säulen der betrieblichen und<br />

privaten Altersvorsorge abzusichern,<br />

haben gezeigt, dass der Leistungsabbau<br />

in der GRV nicht durch die anderen<br />

(freiwilligen) Säulen aufgefangen<br />

werden kann. Immer mehr Menschen<br />

rutschen deswegen in die bedrohliche<br />

Nähe der Grundsicherung.<br />

Für den VdK sind betriebliche und<br />

private Altersvorsorge zweifellos wichtig,<br />

doch nicht als Kompensation sondern<br />

als Ergänzung zur gesetzlichen<br />

Rente.<br />

Wir müssen uns dabei auch die Ergebnisse<br />

des jüngsten Alterssicherungsberichts<br />

vergegenwärtigen: die GRV-<br />

Leistungen – bezogen auf alle 65-Jährigen<br />

und Älteren – machen heute<br />

stolze 63 Prozent der Bruttoeinnahmen<br />

zum Leben im Alter aus, betriebliche<br />

Altersversorgung und private<br />

Vorsorge nur jeweils acht Prozent und<br />

weiteres Einkommen nur sieben Prozent.<br />

Zwar haben 70,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten<br />

heute eine zusätzliche betriebliche<br />

oder private Altersvorsorge. Die Verbreitungsquoten<br />

und späteren Leistungshöhen<br />

unterscheiden sich im<br />

Detail aber sehr deutlich, insbesondere<br />

wenn man nach der Einkommenshöhe<br />

der Beschäftigten differenziert.<br />

Gerade unter den Beziehern niedrigerer<br />

Einkommen ist die zusätzliche Altersvorsorge<br />

eher wenig verbreitet.<br />

Stabilisierung und Erhöhung<br />

des Rentenniveaus<br />

Als wichtigste Maßnahme zur Stärkung<br />

des gesetzlichen Rentensystems<br />

brauchen wir eine Stabilisierung und<br />

maßvolle Erhöhung des Rentenniveaus:<br />

Denn die gesetzlich vorgesehene<br />

Senkung des Rentenniveaus, das<br />

aktuell bei rund 48 Prozent liegt,<br />

schiebt immer mehr Geringverdiener<br />

und auch ganz normale Arbeitnehmer<br />

in Richtung Grundsicherung. Sie<br />

macht auch alle bisher erreichten Verbesserungen,<br />

zum Beispiel bei der Erwerbsminderungsrente<br />

oder der Mütterrente,<br />

nach einigen Jahren wieder<br />

zunichte.<br />

Als Argumente für diese angeblich unverzichtbare<br />

Absenkung des Rentenniveaus<br />

werden längere Rentenbezugszeiten<br />

wegen der heute höheren Lebenserwartung<br />

und weniger<br />

Rentenbeitragszahler aufgrund weniger<br />

Geburten genannt. Und auch der<br />

Wegfall von vielen Arbeitsplätzen<br />

durch die Digitalisierung wird dabei<br />

ins Spiel gebracht.<br />

Als potentielle Stellschrauben in der<br />

Rentenniveaudiskussion fungieren<br />

deshalb die vor allem von gut situierten<br />

Professoren und Wissenschaftlern<br />

gern angeführte Erhöhung der Lebensarbeitszeit<br />

durch eine weitere Erhöhung<br />

des Renteneintrittsalters auf<br />

70 und mehr Jahre und die von der<br />

<strong>Sozialrecht</strong>+<strong>Praxis</strong> 4/17

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