Sozialrecht + Praxis - Ausgabe April 2017
Monat für Monat das Wichtigste aus Sozialrecht, Versorgungs- und Behindertenrecht, Rente, Rehabilitation, Gesundheit, Pflege ... Herausgeber: Sozialverband VdK Deutschland e.V.
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Sozialpolitik<br />
227<br />
zielt die Schwachstellen anschauen<br />
und beseitigen.<br />
Unabdingbar für den VdK ist, dass Armutsfestigkeit<br />
in der ersten Säule unserer<br />
Altersvorsorge, das heißt in der<br />
GRV, erreicht wird. Die Versuche in<br />
der Vergangenheit, die finanzielle<br />
Vorsorge für das Alter durch die weiteren<br />
Säulen der betrieblichen und<br />
privaten Altersvorsorge abzusichern,<br />
haben gezeigt, dass der Leistungsabbau<br />
in der GRV nicht durch die anderen<br />
(freiwilligen) Säulen aufgefangen<br />
werden kann. Immer mehr Menschen<br />
rutschen deswegen in die bedrohliche<br />
Nähe der Grundsicherung.<br />
Für den VdK sind betriebliche und<br />
private Altersvorsorge zweifellos wichtig,<br />
doch nicht als Kompensation sondern<br />
als Ergänzung zur gesetzlichen<br />
Rente.<br />
Wir müssen uns dabei auch die Ergebnisse<br />
des jüngsten Alterssicherungsberichts<br />
vergegenwärtigen: die GRV-<br />
Leistungen – bezogen auf alle 65-Jährigen<br />
und Älteren – machen heute<br />
stolze 63 Prozent der Bruttoeinnahmen<br />
zum Leben im Alter aus, betriebliche<br />
Altersversorgung und private<br />
Vorsorge nur jeweils acht Prozent und<br />
weiteres Einkommen nur sieben Prozent.<br />
Zwar haben 70,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten<br />
heute eine zusätzliche betriebliche<br />
oder private Altersvorsorge. Die Verbreitungsquoten<br />
und späteren Leistungshöhen<br />
unterscheiden sich im<br />
Detail aber sehr deutlich, insbesondere<br />
wenn man nach der Einkommenshöhe<br />
der Beschäftigten differenziert.<br />
Gerade unter den Beziehern niedrigerer<br />
Einkommen ist die zusätzliche Altersvorsorge<br />
eher wenig verbreitet.<br />
Stabilisierung und Erhöhung<br />
des Rentenniveaus<br />
Als wichtigste Maßnahme zur Stärkung<br />
des gesetzlichen Rentensystems<br />
brauchen wir eine Stabilisierung und<br />
maßvolle Erhöhung des Rentenniveaus:<br />
Denn die gesetzlich vorgesehene<br />
Senkung des Rentenniveaus, das<br />
aktuell bei rund 48 Prozent liegt,<br />
schiebt immer mehr Geringverdiener<br />
und auch ganz normale Arbeitnehmer<br />
in Richtung Grundsicherung. Sie<br />
macht auch alle bisher erreichten Verbesserungen,<br />
zum Beispiel bei der Erwerbsminderungsrente<br />
oder der Mütterrente,<br />
nach einigen Jahren wieder<br />
zunichte.<br />
Als Argumente für diese angeblich unverzichtbare<br />
Absenkung des Rentenniveaus<br />
werden längere Rentenbezugszeiten<br />
wegen der heute höheren Lebenserwartung<br />
und weniger<br />
Rentenbeitragszahler aufgrund weniger<br />
Geburten genannt. Und auch der<br />
Wegfall von vielen Arbeitsplätzen<br />
durch die Digitalisierung wird dabei<br />
ins Spiel gebracht.<br />
Als potentielle Stellschrauben in der<br />
Rentenniveaudiskussion fungieren<br />
deshalb die vor allem von gut situierten<br />
Professoren und Wissenschaftlern<br />
gern angeführte Erhöhung der Lebensarbeitszeit<br />
durch eine weitere Erhöhung<br />
des Renteneintrittsalters auf<br />
70 und mehr Jahre und die von der<br />
<strong>Sozialrecht</strong>+<strong>Praxis</strong> 4/17