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Sozialrecht + Praxis - Ausgabe April 2017

Monat für Monat das Wichtigste aus Sozialrecht, Versorgungs- und Behindertenrecht, Rente, Rehabilitation, Gesundheit, Pflege ... Herausgeber: Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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258<br />

Recht<br />

auch diese Kosten, insgesamt 1526<br />

Euro, übernimmt.<br />

Das BSG wies den Rollstuhlfahrer<br />

und auch die Stadt Köln ab. Nach den<br />

Urteilen kann aber dennoch ein Anspruch<br />

auf Geld für die Reparaturen<br />

bestehen. Grundsätzlich müsse die<br />

Pflegekasse nur Reparaturen für Hilfsmittel<br />

übernehmen, erklärten die Kasseler<br />

Richter. Sowohl bei dem Türöffnungssystem<br />

als auch bei dem Treppenlift<br />

handele es sich aber nicht um<br />

Hilfsmittel, sondern um eine individuelle<br />

Verbesserung des Wohnumfeldes.<br />

Von einer solchen Wohnumfeldverbesserung<br />

sei auszugehen, wenn die<br />

Verbesserungen bei einem Umzug<br />

nicht ohne weiteres mitgenommen<br />

werden können.<br />

Differenzbetrag<br />

Doch die Kasseler Richter eröffneten<br />

behinderten und pflegebedürftigen<br />

Menschen einen Weg, wie diese zumindest<br />

den gesetzlichen Höchstbetrag<br />

für den Pflegekassen-Zuschuss<br />

ausreizen können. Denn wurde der<br />

gesetzliche Höchstzuschuss von derzeit<br />

4000 Euro für die Wohnumfeldverbesserung<br />

noch nicht ausgeschöpft,<br />

könnten Betroffene den Differenzbetrag<br />

für spätere Reparaturkosten verwenden.<br />

Bagatellbeträge könnten davon aber<br />

ausgeschlossen werden. Lohne sich eine<br />

Reparatur wegen eines wirtschaftlichen<br />

Totalschadens gar nicht mehr,<br />

könne bei der Pflegekasse ein ganz<br />

neuer Zuschuss für eine Wohnumfeldverbesserung<br />

beantragt werden.<br />

In den beiden verhandelten Fällen<br />

hätten die Kläger jedoch den gesetzlichen<br />

Zuschuss bereits ausgeschöpft<br />

gehabt, sodass kein Spielraum zur<br />

Übernahme der später angefallenen<br />

Reparaturkosten bleibe.<br />

Der in Coburg lebende Rollstuhlfahrer<br />

hatte das Geld aber letztlich auf<br />

anderem Wege bekommen. Da das<br />

Verfahren vor dem Landessozialgericht<br />

(LSG) München zu lange gedauert<br />

hatte, hatte er 1500 Euro Entschädigung<br />

wegen überlanger Verfahrensdauer<br />

erhalten. <br />

jur<br />

Heimkinder<br />

Keine höhere Rente nach<br />

„Zwangsarbeit“<br />

Ehemalige Heimkinder können ihre<br />

im Kinderheim zwangsweise geleistete<br />

Arbeit nicht auf ihre Renten anrechnen<br />

lassen. Eine versicherungspflichtige<br />

Beschäftigung hat nach damaligem<br />

Recht nicht vorgelegen, sodass die<br />

Rentenversicherung diese Zeiten nicht<br />

als Beitragszeiten für die Rente anerkennen<br />

muss, entschied das Landessozialgericht<br />

(LSG) Baden-Württemberg<br />

in Stuttgart in einem am 13. März<br />

<strong>2017</strong> bekanntgegebenen Urteil (Az.:<br />

L 8 R 1262/16). <br />

jur<br />

<strong>Sozialrecht</strong>+<strong>Praxis</strong> 4/17

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