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Sozialrecht + Praxis - Ausgabe April 2017

Monat für Monat das Wichtigste aus Sozialrecht, Versorgungs- und Behindertenrecht, Rente, Rehabilitation, Gesundheit, Pflege ... Herausgeber: Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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Sozialpolitik<br />

229<br />

Gleichwohl kann bisher noch keinesfalls<br />

von bekämpfter Armut gesprochen<br />

werden. Die durchschnittlichen<br />

Rentenzahlbeträge neuer Erwerbsminderungsrenten<br />

lagen 2015 bei den<br />

Männern in den alten Bundesländern<br />

bei 702 Euro, bei Frauen bei 640 Euro.<br />

In den neuen Bundesländern erhielten<br />

Männer 643 Euro, Frauen 717<br />

Euro.<br />

Auch wenn hier jetzt aktuell mit dem<br />

sogenannten Erwerbsminderungs-<br />

Leistungsverbesserungsgesetz noch<br />

mal nachgebessert werden soll, halten<br />

wir die aktuell geplante Regelung für<br />

unzureichend. Denn die Zurechnungszeiten<br />

für Erwerbsminderungsrenten<br />

sollen erst ab 2018 und dann<br />

nur schrittweise bis 2024 weiter angehoben<br />

werden.<br />

Erhöhung der Zurechnungszeit<br />

Damit die Menschen, die heute eine<br />

Erwerbsminderung erfahren, überhaupt<br />

profitieren können, muss die<br />

weitere Erhöhung der Zurechnungszeit<br />

auch heute und wie im Jahr 2014<br />

in einem Schritt erfolgen. Daneben<br />

sollte sich die Koalition nun endlich<br />

durchringen, auf die systemwidrigen<br />

Abschläge von bis zu 10,8 Prozent zu<br />

verzichten. Mehr als 34 Abschlagsmonate<br />

mussten sich die Neurentner<br />

2015 durchschnittlich anrechnen lassen,<br />

obwohl der Gang in die Erwerbsminderungsrente<br />

keine freiwillige<br />

Entscheidung ist.<br />

Lassen sie mich auch etwas zum Argument<br />

der Gegner der Abschaffung der<br />

Abschläge sagen. Diese meinen, dass<br />

die Abschläge bleiben müssten, da<br />

sonst massenhafte Ausweichreaktionen<br />

der Versicherten weg von anderen<br />

Rentenarten, zum Beispiel der Altersrente,<br />

in die Erwerbsminderungsrente<br />

folgen würden.<br />

Aus der <strong>Praxis</strong> der VdK-Kreisgeschäftsstellen<br />

betrachtet, ist diese Argumentation<br />

absurd. Jeder, der schon<br />

einmal selbst ein Verfahren – ob als<br />

Kläger oder als Bevollmächtigter – geführt<br />

hat, weiß, wie hoch die (medizinischen)<br />

Hürden sind, die überwunden<br />

werden müssen, um eine Erwerbsminderungsrente<br />

zu bekommen. Je<br />

nach persönlichem Gusto bekommt in<br />

diesem Land niemand eine Erwerbsminderungsrente.<br />

Bestandsrentner<br />

Betonen möchte ich, dass es dem VdK<br />

äußerst wichtig ist, dass auch die Bestandsrentner<br />

an den Verbesserungen<br />

teilhaben können. Daher fordert der<br />

VdK: Auch die 1,7 Millionen Bestandsrentnerinnen<br />

und Bestandsrentner<br />

müssen an den Besserungen beteiligt<br />

werden. Nur dann kann sich der<br />

Gesetzgeber wirklich auf die Fahnen<br />

schreiben, etwas gegen die Armutsgefährdung<br />

dieses Personenkreises unternommen<br />

zu haben.<br />

Als weitere Personengruppen, die besonderer<br />

Unterstützung bedürfen,<br />

sind aus Sicht des VdK die Gruppe der<br />

Geringverdiener zu nennen. Nach Angaben<br />

der Bundesregierung betrug<br />

2014 die Niedriglohnschwelle zehn<br />

Euro Bruttostundenlohn – damit sogar<br />

noch um Einiges höher als der ak-<br />

<strong>Sozialrecht</strong>+<strong>Praxis</strong> 4/17

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