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Sozialrecht + Praxis - Ausgabe April 2017

Monat für Monat das Wichtigste aus Sozialrecht, Versorgungs- und Behindertenrecht, Rente, Rehabilitation, Gesundheit, Pflege ... Herausgeber: Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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Sozialpolitik<br />

231<br />

sorgung will die Koalition hier ab<br />

2018 Verbesserungen auf den Weg<br />

bringen, unter anderem durch eine<br />

Optimierung der steuerlichen Förderung<br />

und eine Haftungsentlastung der<br />

Arbeitgeber.<br />

Zusätzliche Altersvorsorge<br />

Bemerkenswert ist, dass nun endlich<br />

daran gedacht wird, die Bereitschaft<br />

zur zusätzlichen Altersvorsorge durch<br />

Freibeträge bei der Grundsicherung<br />

im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

zu stärken. Vorgesehen ist aktuell, dass<br />

bis zu 202 Euro abgesetzt werden können<br />

– 100 Euro monatlich aus einer<br />

zusätzlichen Altersvorsorge (bAV-,<br />

private Riester- oder Rürup-Renten<br />

unabhängig von einer etwaigen staatlichen<br />

Förderung sowie Rentenbeträge,<br />

die aus Zeiten einer freiwilligen Versicherung<br />

in der GRV resultieren), zuzüglich<br />

30 Prozent des diesen Betrags<br />

übersteigenden Einkommens aus einer<br />

zusätzlichen Altersvorsorge bis zu<br />

einer Grenze von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe<br />

1 (2016 wären dies<br />

202 Euro).<br />

Doch was ist mit einem Freibetrag in<br />

der Grundsicherung für die gesetzliche<br />

Rente? Hier werden die Renten aus<br />

der GRV stark benachteiligt.<br />

Gleichzeitig wird mit diesem Gesetz<br />

zudem eine neue Gerechtigkeitslücke<br />

eröffnet: Denn betriebliche Riester-<br />

Verträge sollen wie die privaten Riester-Verträge<br />

in der Auszahlungsphase<br />

von der Beitragspflicht zur Krankenund<br />

Pflegeversicherung befreit werden.<br />

Bewusst nicht berücksichtigt wurden<br />

die Krankenkassenbeiträge bei sonstigen<br />

Betriebsrenten und Direktversicherungen<br />

– eine permanente Quelle<br />

des Unmuts und des Unverständnisses<br />

vieler tausender Betriebsrentner.<br />

Vor knapp drei Wochen erst hat die<br />

Bundesregierung einen diesbezüglichen<br />

Änderungsantrag des Bundesrates<br />

harsch abgelehnt. Vorrangig mit<br />

dem Argument (Zitat): „Die Verbeitragung<br />

von Versorgungsbezügen aus<br />

Betriebsrenten ist ein unverzichtbarer<br />

Bestandteil für eine solidarische und<br />

nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (…). Die<br />

derzeitigen Beitragseinnahmen der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung aus<br />

den Versorgungsbezügen belaufen<br />

sich auf rund 5,3 Milliarden Euro. Eine<br />

Absenkung des Beitragssatzes (…)<br />

führt zu Mindereinnahmen der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung in Höhe<br />

von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro,<br />

die über einen deutlichen Anstieg<br />

der Zusatzbeiträge für alle Mitglieder<br />

refinanziert werden müssten.“<br />

Wie wäre es denn mit einer Wiedereinführung<br />

der vollen paritätischen<br />

Beiträge für Arbeitgeber? Es geht bei<br />

dieser Regelung also keineswegs um<br />

irgendwelche Sachgründe oder Systematiken,<br />

sondern rein ums Geld.<br />

Mütterrente<br />

Lassen Sie mich an dieser Stelle auf eine<br />

weitere Lücke hinweisen, bei der die<br />

Finanzierung im Vordergrund steht:<br />

Das dritte Mütterrentenjahr, das für<br />

die Jahre <strong>2017</strong> bis 2019 rund 7,2 Mil-<br />

<strong>Sozialrecht</strong>+<strong>Praxis</strong> 4/17

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