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Sozialrecht + Praxis - Ausgabe April 2017

Monat für Monat das Wichtigste aus Sozialrecht, Versorgungs- und Behindertenrecht, Rente, Rehabilitation, Gesundheit, Pflege ... Herausgeber: Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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Recht<br />

257<br />

9<br />

Dahm, Kompass 1992, S. 428.<br />

10<br />

Dahm, Die BG 2007, S. 254.<br />

11<br />

Pickel, §§ 64 SGB X, Anm. 19.<br />

12<br />

Zum Erlöschen vgl. auch Dahm, Die<br />

Rentenversicherung 2010, S. 32.<br />

13<br />

Wagner, juris <strong>Praxis</strong>Komm. SGB I,<br />

§ 59 Anm. 7.<br />

14<br />

L 20 SO 388/15 B ER.<br />

15<br />

BSG vom 23. Juli 2014, B 8 SO<br />

14/13 R.<br />

Pflegekasse<br />

Auch Reparaturkosten<br />

können zuschussfähig sein<br />

Bezuschusst die Pflegekasse den behindertengerechten<br />

Umbau einer<br />

Wohnung, können auch später angefallene<br />

Reparaturkosten zuschussfähig<br />

sein. Insgesamt dürfen aber die Umbaumaßnahme<br />

und die geltend gemachten<br />

Reparaturkosten den gesetzlichen<br />

Zuschuss-Höchstbetrag von<br />

derzeit 4000 Euro nicht überschreiten,<br />

urteilte am 25. Januar <strong>2017</strong> das Bundessozialgericht<br />

(BSG) in Kassel (Az.:<br />

B 3 P 4/16 R und B 3 P 2/15 R).<br />

Nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich<br />

die Reparaturkosten von Hilfsmitteln,<br />

wie beispielsweise einen Rollstuhl.<br />

Soll eine Wohnung behindertengerecht<br />

umgebaut und das<br />

Wohnumfeld nach den individuellen<br />

Bedürfnissen verbessert werden, gewährt<br />

die Pflegekasse einen Zuschuss.<br />

Fielen in diesem Zusammenhang Reparaturen<br />

an, blieben bislang die Betroffenen<br />

oder gegebenenfalls die Sozialhilfe<br />

auf den Kosten sitzen.<br />

Im ersten jetzt entschiedenen Fall hatte<br />

ein behinderter Rollstuhlfahrer aus<br />

Coburg geklagt. Der Mann lebt im<br />

Rahmen des betreuten Wohnens in<br />

einer eigenen Wohnung. 2010 hatte er<br />

bei der Pflegekasse der AOK Bayern<br />

einen Zuschuss für die individuelle<br />

Verbesserung seines Wohnumfeldes<br />

beantragt.<br />

Die Pflegekasse gewährte den damals<br />

geltenden Höchstsatz von 2557 Euro.<br />

Das Bad wurde daraufhin behindertengerecht<br />

umgebaut. Auch ein elektrisches<br />

Türöffnungssystem wurde<br />

eingebaut, sodass der Rollstuhlfahrer<br />

eigenständig und ohne fremde Hilfe<br />

seine Wohnung verlassen kann. Doch<br />

als 2013 der Motor des Systems kaputt<br />

ging, fielen weitere 547 Euro für Reparaturen<br />

an. Ohne Erfolg machte er<br />

das Geld bei der Pflegekasse geltend.<br />

Reparaturkosten müssten nur bei<br />

Hilfsmitteln übernommen werden,<br />

nicht aber bei Reparaturen für Maßnahmen<br />

einer Wohnumfeld-Verbesserung.<br />

Diese unterschiedliche Behandlung<br />

habe der Gesetzgeber bewusst in<br />

Kauf genommen.<br />

Auch im zweiten Verfahren ging es<br />

um entsprechende Reparaturkosten,<br />

diesmal für einen gebrauchten Treppenlift.<br />

Die Pflegekasse der AOK<br />

Rheinland/Hamburg hatte diesen bei<br />

einem an Muskelschwund leidenden<br />

Mann bezuschusst, den Restbetrag<br />

zahlte das Kölner Sozialamt. Als mehrere<br />

Reparaturen anfielen, verlangte<br />

das Sozialamt, dass die Pflegekasse<br />

<strong>Sozialrecht</strong>+<strong>Praxis</strong> 4/17

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