Sozialrecht + Praxis - Ausgabe April 2017
Monat für Monat das Wichtigste aus Sozialrecht, Versorgungs- und Behindertenrecht, Rente, Rehabilitation, Gesundheit, Pflege ... Herausgeber: Sozialverband VdK Deutschland e.V.
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Recht<br />
257<br />
9<br />
Dahm, Kompass 1992, S. 428.<br />
10<br />
Dahm, Die BG 2007, S. 254.<br />
11<br />
Pickel, §§ 64 SGB X, Anm. 19.<br />
12<br />
Zum Erlöschen vgl. auch Dahm, Die<br />
Rentenversicherung 2010, S. 32.<br />
13<br />
Wagner, juris <strong>Praxis</strong>Komm. SGB I,<br />
§ 59 Anm. 7.<br />
14<br />
L 20 SO 388/15 B ER.<br />
15<br />
BSG vom 23. Juli 2014, B 8 SO<br />
14/13 R.<br />
Pflegekasse<br />
Auch Reparaturkosten<br />
können zuschussfähig sein<br />
Bezuschusst die Pflegekasse den behindertengerechten<br />
Umbau einer<br />
Wohnung, können auch später angefallene<br />
Reparaturkosten zuschussfähig<br />
sein. Insgesamt dürfen aber die Umbaumaßnahme<br />
und die geltend gemachten<br />
Reparaturkosten den gesetzlichen<br />
Zuschuss-Höchstbetrag von<br />
derzeit 4000 Euro nicht überschreiten,<br />
urteilte am 25. Januar <strong>2017</strong> das Bundessozialgericht<br />
(BSG) in Kassel (Az.:<br />
B 3 P 4/16 R und B 3 P 2/15 R).<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich<br />
die Reparaturkosten von Hilfsmitteln,<br />
wie beispielsweise einen Rollstuhl.<br />
Soll eine Wohnung behindertengerecht<br />
umgebaut und das<br />
Wohnumfeld nach den individuellen<br />
Bedürfnissen verbessert werden, gewährt<br />
die Pflegekasse einen Zuschuss.<br />
Fielen in diesem Zusammenhang Reparaturen<br />
an, blieben bislang die Betroffenen<br />
oder gegebenenfalls die Sozialhilfe<br />
auf den Kosten sitzen.<br />
Im ersten jetzt entschiedenen Fall hatte<br />
ein behinderter Rollstuhlfahrer aus<br />
Coburg geklagt. Der Mann lebt im<br />
Rahmen des betreuten Wohnens in<br />
einer eigenen Wohnung. 2010 hatte er<br />
bei der Pflegekasse der AOK Bayern<br />
einen Zuschuss für die individuelle<br />
Verbesserung seines Wohnumfeldes<br />
beantragt.<br />
Die Pflegekasse gewährte den damals<br />
geltenden Höchstsatz von 2557 Euro.<br />
Das Bad wurde daraufhin behindertengerecht<br />
umgebaut. Auch ein elektrisches<br />
Türöffnungssystem wurde<br />
eingebaut, sodass der Rollstuhlfahrer<br />
eigenständig und ohne fremde Hilfe<br />
seine Wohnung verlassen kann. Doch<br />
als 2013 der Motor des Systems kaputt<br />
ging, fielen weitere 547 Euro für Reparaturen<br />
an. Ohne Erfolg machte er<br />
das Geld bei der Pflegekasse geltend.<br />
Reparaturkosten müssten nur bei<br />
Hilfsmitteln übernommen werden,<br />
nicht aber bei Reparaturen für Maßnahmen<br />
einer Wohnumfeld-Verbesserung.<br />
Diese unterschiedliche Behandlung<br />
habe der Gesetzgeber bewusst in<br />
Kauf genommen.<br />
Auch im zweiten Verfahren ging es<br />
um entsprechende Reparaturkosten,<br />
diesmal für einen gebrauchten Treppenlift.<br />
Die Pflegekasse der AOK<br />
Rheinland/Hamburg hatte diesen bei<br />
einem an Muskelschwund leidenden<br />
Mann bezuschusst, den Restbetrag<br />
zahlte das Kölner Sozialamt. Als mehrere<br />
Reparaturen anfielen, verlangte<br />
das Sozialamt, dass die Pflegekasse<br />
<strong>Sozialrecht</strong>+<strong>Praxis</strong> 4/17