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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

ropäischen Berufsordnung enthalten und zum anderen ist zu beachten, dass der Sachverhalt<br />

im Bundesdatenschutzgesetz in Deutschland geregelt ist.<br />

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht<br />

Quereinstieg in die Allgemeinmedizin<br />

(Drucksache IV-01) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />

und in der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin.<br />

Ergebnis: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> beschließt, nach Beratung des Themas<br />

in den Weiterbildungsgremien und im Vorstand der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin,<br />

in seiner Sitzung am 20.10.2011 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen<br />

und zwei Enthaltungen, die ausgearbeitete Empfehlung für den „Quereinstieg in die Allgemeinmedizin“<br />

als Handreichung für eine bundeseinheitliche Umsetzung in den Landesärztekammern<br />

zu nutzen.<br />

Erwerb der Bezeichnung Kur- bzw. Badearzt<br />

(Drucksache IV-02) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“.<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien befürworten in ihren Sitzungen am 19.09.2011<br />

und 22.09.2011 den Beschluss des 114. Deutschen Ärztetages, der dazu beitragen soll,<br />

Bade- und Kurorte in Deutschland zu erhalten.<br />

Quereinstieg in die Allgemeinmedizin – Anerkennung stationärer<br />

Weiterbildungszeiten<br />

(Drucksache IV-03) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />

und in der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin.<br />

Ergebnis: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> beschließt, nach Beratung des Themas<br />

in den Weiterbildungsgremien und im Vorstand der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin,<br />

in seiner Sitzung am 20.10.2011 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen<br />

und zwei Enthaltungen, die ausgearbeitete Empfehlung für den „Quereinstieg in die Allgemeinmedizin“<br />

als Handreichung für eine bundeseinheitliche Umsetzung in den Landesärztekammern<br />

zu nutzen.<br />

Empfehlungen für die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen<br />

(Drucksache IV-04) und (Drucksache IV-04a) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss<br />

„Ärztliche Weiterbildung“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ beschließt in der Sitzung am<br />

19.09.2011, dass die Zulassung von Weiterbildungsstätten sowie die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen<br />

weiterhin in den Landesärztekammern, d. h. vor Ort und nach<br />

dort bewährten Kriterien, gehandhabt werden sollen. Auf Ebene der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

werden keine Regelungen getroffen. Das Thema kann bei der Überarbeitung/Novellierung<br />

der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) wieder aufgegriffen werden.<br />

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