13. Dokumentation - Bundesärztekammer
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Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
ropäischen Berufsordnung enthalten und zum anderen ist zu beachten, dass der Sachverhalt<br />
im Bundesdatenschutzgesetz in Deutschland geregelt ist.<br />
TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht<br />
Quereinstieg in die Allgemeinmedizin<br />
(Drucksache IV-01) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />
und in der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin.<br />
Ergebnis: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> beschließt, nach Beratung des Themas<br />
in den Weiterbildungsgremien und im Vorstand der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin,<br />
in seiner Sitzung am 20.10.2011 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen<br />
und zwei Enthaltungen, die ausgearbeitete Empfehlung für den „Quereinstieg in die Allgemeinmedizin“<br />
als Handreichung für eine bundeseinheitliche Umsetzung in den Landesärztekammern<br />
zu nutzen.<br />
Erwerb der Bezeichnung Kur- bzw. Badearzt<br />
(Drucksache IV-02) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“.<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien befürworten in ihren Sitzungen am 19.09.2011<br />
und 22.09.2011 den Beschluss des 114. Deutschen Ärztetages, der dazu beitragen soll,<br />
Bade- und Kurorte in Deutschland zu erhalten.<br />
Quereinstieg in die Allgemeinmedizin – Anerkennung stationärer<br />
Weiterbildungszeiten<br />
(Drucksache IV-03) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />
und in der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin.<br />
Ergebnis: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> beschließt, nach Beratung des Themas<br />
in den Weiterbildungsgremien und im Vorstand der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin,<br />
in seiner Sitzung am 20.10.2011 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen<br />
und zwei Enthaltungen, die ausgearbeitete Empfehlung für den „Quereinstieg in die Allgemeinmedizin“<br />
als Handreichung für eine bundeseinheitliche Umsetzung in den Landesärztekammern<br />
zu nutzen.<br />
Empfehlungen für die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen<br />
(Drucksache IV-04) und (Drucksache IV-04a) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss<br />
„Ärztliche Weiterbildung“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ beschließt in der Sitzung am<br />
19.09.2011, dass die Zulassung von Weiterbildungsstätten sowie die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen<br />
weiterhin in den Landesärztekammern, d. h. vor Ort und nach<br />
dort bewährten Kriterien, gehandhabt werden sollen. Auf Ebene der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
werden keine Regelungen getroffen. Das Thema kann bei der Überarbeitung/Novellierung<br />
der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) wieder aufgegriffen werden.<br />
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