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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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Ergebnis 2010: Die Weiterbildungsgremien lehnen die erneute Beratung über die Weiterbildungszeit<br />

in der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin ab (Arbeitsausschuss<br />

„Ärztliche Weiterbildung“ 16.06.2010, Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“<br />

22.07.2010). Die Beratung im Ausschuss „Arbeitsmedizin“ steht noch aus.<br />

Ergebnis 2011: Ausschuss und Ständige Konferenz „Arbeitsmedizin“ sprechen sich<br />

nicht zuletzt aus Qualitätssicherungsgründen klar für eine Beibehaltung der vorgesehenen<br />

Weiterbildungszeit für die Erlangung der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin aus.<br />

TOP V: Tätigkeitsbericht der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Sprachregelung in der (Muster-)Weiterbildungsordnung Änderungsantrag<br />

(Drucksache V-01) und (Drucksache V-01b) (Überweisung) Beratung im Vorstand der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung in der Deutschen<br />

Akademie der Gebietsärzte und der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin.<br />

Ergebnis 2010: Beide Akademien haben in einer gemeinsamen Vorstandssitzung am<br />

28.02.2011 einen Formulierungsvorschlag abgestimmt. Die Beratung im Vorstand der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> steht noch aus.<br />

Ergebnis 2011: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner 42. Sitzung (Wahlperiode<br />

2007/2011) am 31.03./01.04.2011 dem Formulierungsvorschlag zugestimmt.<br />

Die Sätze 1 und 2 im 2. Absatz des 5. Abschnitts des Positionspapiers zur Zukunft der<br />

fachärztlichen Versorgung lauten nun: „Die Rolle des ersten Ansprechpartners und Koordinators<br />

übernimmt unter Beachtung der Patientenentscheidung in der Regel der<br />

Hausarzt. Die Übernahme der medizinischen Case-Manager-Funktion ist bei bestimmten<br />

Erkrankungen, die eine regelmäßige, engmaschige fachärztliche Versorgung erfordern,<br />

grundsätzlich auch für einen Arzt eines weiteren Fachgebietes möglich.“<br />

Telemedizin und GKV-Leistungskatalog<br />

(Drucksache V-18) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“ unter Einbezug<br />

des Ausschusses „Qualitätssicherung“.<br />

Ergebnis 2010: Beratung im Ausschuss „Telematik“ am 02.09.2010 mit dem Beschluss,<br />

dass der Ausschuss „Telematik“ empfiehlt, den Antrag dahingehend abzuändern, dass<br />

der G-BA zunächst vor Nutzenbewertung einzelner telemedizinischer Verfahren offenlegen<br />

soll, in Form welcher Studien (Studiendesign, Anzahl der Studien) und/oder weiterer<br />

Nachweise Antragsteller beim G-BA den Nutzen telemedizinischer Verfahren belegen<br />

müssen. Die Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung“ steht noch aus.<br />

Ergebnis 2011: Auf die Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung“ konnte verzichtet<br />

werden, da parallel im Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV-VStG) vom 01.12.2011 dieses Anliegen berücksichtigt<br />

wurde.<br />

Vergütungsregelung Telemedizin<br />

(Drucksache V-39) (Entschließung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“ und Ausschuss<br />

„Gebührenordnung“.<br />

Ergebnis 2010: Beratung im Ausschuss „Telematik“ am 02.09.2010 mit dem Beschluss,<br />

dass der Ausschuss „Telematik“ empfiehlt, den Antrag dahingehend abzuändern, dass<br />

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