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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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Ergebnis: Die Beschlusslage vorheriger Deutscher Ärztetage deckt das Anliegen des Antrags<br />

grundsätzlich ab.<br />

Bürokratieabbau im Rahmen der Umsetzung des geplanten Patientenrechtegesetzes<br />

(Drucksache VI-77) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand stimmt dem Anliegen des Antrags<br />

zu und bringt die Position in das laufende Gesetzgebungsverfahren ein.<br />

Ergebnis: Ein erster Entwurf eines Patientenrechtegesetzes wurde am 16.01.2012 von<br />

der Bundesregierung vorgelegt. Die Arbeiten wurden daher im Berichtszeitraum noch<br />

nicht abgeschlossen.<br />

Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung<br />

(Drucksache VI-78) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische<br />

Grundsatzfragen.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />

stellt fest, dass der Antrag VI-78 durch den Beschluss des 114. Deutschen Ärztetages<br />

zum Antrag des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong> (Drucksache III-01) unter Berücksichtigung<br />

der Anträge von Frau Dr. Groß (Drucksache III-01-01), Herrn Prof. Dr.<br />

Bertram und Herrn Dr. Albring (Drucksache III-01-08), Frau Bartels, Herrn Dietrich,<br />

Frau Dr. Blessing, Herrn Dr. Roy, Frau Dr. Lundershausen und Frau PD Dr. Jung<br />

(Drucksache III-01-17), Herrn Dietrich, Frau Bartels und Frau Dr. Blessing (Drucksache<br />

III-01-18) und Herrn Zimmer (Drucksache III-01-23) insofern erledigt ist, als der 114.<br />

Deutsche Ärztetag die Regelung in § 16 Satz 3 MBO beschlossen hat. Die Bestimmung<br />

enthält implizit das Anliegen der Antragsteller. Der Antrag VI-78 wird zu den Unterlagen<br />

für die mögliche Überarbeitung der „Grundsätze der <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen<br />

Sterbebegleitung“ genommen und in dem Kontext erneut beraten.<br />

Entschärfung der Rahmenbedingungen der Diamorphinsubstitution<br />

(Drucksache VI-79) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand teilt das Anliegen des Antrags. Entsprechende<br />

Forderungen wurden in der Stellungnahme zur Richtlinie des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses eingebracht.<br />

Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“ am 17.11.2011. Der Ausschuss<br />

hat die im Antrag dargestellten Hindernisse für die Einrichtung von Diamorphin-Vergabezentren<br />

bereits in seiner Stellungnahme zur MvV-Richtlinie vorgetragen und am<br />

27.07.2011 in seinem Schreiben an die Bundesdrogenbeauftragte, Mechthild Dyckmans,<br />

erneut formuliert. Er wird sich im Rahmen der vorgesehenen Evaluation der Richtlinie<br />

erneut zu den genannten Punkten äußern.<br />

Ärztliche Leistung nach Aufwand vergüten<br />

(Drucksache VI-80) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ambulante Versorgung“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ hat sich mit dem Anliegen dieses<br />

Antrags bei seiner Sitzung am 19.01.2012 befasst und beschlossen, den Antrag auf der<br />

Grundlage der Beratungsergebnisse zu dem Tagesordnungspunkt II „Anforderungen<br />

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