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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Neuordnung der Rabattverträge/Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung im<br />

Generikabereich<br />

(Drucksache VI-38) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Stellungnahme der Arzneimittelkommission der<br />

deutschen Ärzteschaft (AkdÄ).<br />

Ergebnis: Der Antrag sollte aus Sicht der AkdÄ nicht weiterverfolgt werden.<br />

Die Gesetzeslage ist europaweit allgemein anerkannt: Nach öffentlicher, europaweiter<br />

Ausschreibung des Vergabesystems werden die Hersteller berücksichtigt, die das beste<br />

Angebot gemacht haben. Die Konditionen bleiben dabei als Firmengeheimnisse vertraulich.<br />

Die Rabattverträge werden nach zwei Jahren neu verhandelt. Die in dem Entschließungsantrag<br />

geäußerten Vermutungen zu den Wirkungen von Rabattverträgen auf<br />

kleine und mittlere Unternehmen werden insgesamt für wahrscheinlich unbegründet<br />

oder mindestens aus gegenwärtiger Sicht für überbewertet gehalten. Es ist bekannt, dass<br />

es einen Konzentrationsprozess im Arzneimittelmarkt gibt, der Forschende und Generikaunternehmen<br />

gleichermaßen und ihr Verhältnis zueinander betrifft. Ob dieser Prozess<br />

durch Rabattverträge beschleunigt oder intensiviert wird, kann bisher nicht mit Sicherheit<br />

beantwortet werden.<br />

Sicherlich ist der Generikamarkt gewachsen und weiter im Wachsen begriffen. Das ist<br />

gleichzeitig der Grund, warum forschende Unternehmen versuchen, in diesen Markt<br />

vorzustoßen, und dies durch eigenes Unternehmenswachstum oder durch Zukauf existierender<br />

Generikaunternehmen. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Prozess durch<br />

Rabattverträge, die zu einer Ausweitung der Mengenproduktion führen können, befördert<br />

wird. Die Gefahr einer – möglicherweise zeitlich begrenzten – Marktzugangsbeschränkung<br />

besteht allerdings zunächst nur bezüglich der jeweiligen, nicht aber<br />

bezüglich aller Kassen. Nur dann, wenn sich die rabattvertragsinduzierte Nachfrage<br />

nachhaltig auf einzelne wenige Unternehmen konzentriert, wäre mit einer zusätzlich<br />

konzentrierenden, gegebenenfalls oligopolisierenden Wirkung auf dem Generikamarkt<br />

zu rechnen. Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass die Rabattverträge durchaus<br />

eine (preis-)wettbewerbsfördernde Wirkung auslösen können und sollen.<br />

Ob sich solche oder andere Wirkungen einstellen, kann aus Sicht der AkdÄ nicht prognostiziert<br />

werden.<br />

Da sich die günstigen Preise auf die Arzneimittelausgabenentwicklung positiv auswirken<br />

können, kann von Seiten der Ärzteschaft kein Grund bestehen, gegen die Rabattverträge<br />

aufzutreten, zumal in Einzelfällen immer die Möglichkeit besteht, gewohnte Arzneimittel<br />

aus medizinischen Gründen zu Lasten der GKV zu verordnen. Den Wettbewerb<br />

auf dem Arzneimittelmarkt zu regulieren, sollte keine Aufgabe der Ärzteschaft,<br />

sondern des Gesetzgebers sein.<br />

Wegfahrsperre nach Alkoholgenuss<br />

(Drucksache VI-39) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“.<br />

Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“ am 17.11.2011. Der Ausschuss<br />

begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die einen Beitrag zur Reduktion alkoholbedingter<br />

Unfälle leisten. Bislang fehlt es jedoch an ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen,<br />

um beurteilen zu können, ob Wegfahrsperren ein wirksames Mittel zur Prävention<br />

von Unfällen darstellen.<br />

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