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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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ei der KiGGS-Basiserhebung jedoch um Querschnittsdaten handelt, lassen sich aus ihnen<br />

keine Kausalzusammenhänge ableiten. Vielmehr ist zu vermuten, dass der Zusammenhang<br />

über den Sozialstatus der Eltern vermittelt ist. Es sollen daher zunächst die Daten<br />

der KiGGS-Welle-2 abgewartet werden, die aus einer Nachbefragung einer Stichprobe<br />

der Teilnehmer der Basiserhebung gewonnen werden. Darüber hinaus ist der<br />

Ausschuss der Ansicht, dass Adipositas durch verschiedenste Faktoren beeinflusst wird,<br />

zu denen auch eine falsche Ernährung gehört. Grundsätzlich ist der Nutzen von Werbeeinblendungen<br />

in Kindersendungen insgesamt in Frage zu stellen. Ein spezifisches Verbot<br />

für alle Formen von Nahrungsmitteln ist jedoch abzulehnen, da dies auch eine Bewerbung<br />

gesunder Produkte unterbinden würde.<br />

Antrag auf Optimierung der Antragsorganisation und Ressourcenschonung bei<br />

kommenden Ärztetagen<br />

(Drucksache VI-99) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Prüfung des Anliegens und anschließende Beratung<br />

im Vorstand.<br />

Ergebnis: Dem Vorstand wird in seiner Sitzung am 23./24.02.2012 eine technische Lösung<br />

präsentiert, die den Delegierten einen Online-Zugang zu den Anträgen ermöglicht.<br />

Geplant ist, die Anträge zeitgleich mit der Papierverteilung bereitzustellen.<br />

Richtlinien Psychotherapie: Differenzierung ärztlicher versus psychologischer<br />

Gutachter<br />

(Drucksache VI-100) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Jour Fixe mit dem Sprecherrat der<br />

Ständigen Konferenz Ärztlicher Psychotherapeutischer Verbände.<br />

Ergebnis: Aktuell sind ausschließlich Ärzte als Obergutachter benannt. Im Rahmen des<br />

Jour Fixe der <strong>Bundesärztekammer</strong> mit dem Sprecherrat der Ständigen Konferenz Ärztlicher<br />

Psychotherapeutischer Verbände wurde vereinbart, bei Bekanntwerden der Berufung<br />

eines Psychologischen Psychotherapeuten zum Obergutachter ein dem Anliegen<br />

des Antrags entsprechendes Schreiben an die Vertragspartner der Psychotherapievereinbarung<br />

zu richten.<br />

Psychoonkologie, Psychodiabetologie und andere<br />

(Drucksache VI-102) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Jour Fixe mit dem Sprecherrat der<br />

Ständigen Konferenz Ärztlicher Psychotherapeutischer Verbände.<br />

Ergebnis: Das Anliegen wurde im Jour Fixe der <strong>Bundesärztekammer</strong> mit der Ständigen<br />

Konferenz Ärztlicher Psychotherapeutischer Verbände und im Deutschen Senat für<br />

ärztliche Fortbildung beraten. Der Antrag wird vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung<br />

ausdrücklich begrüßt. Den Bestrebungen konkurrierender Verbände und Institutionen,<br />

wie z. B. der Deutschen Krebsgesellschaft, Ärzte u. a. im Rahmen von lukrativen<br />

Zertifizierungsverfahren zu aufwendigen und teuren Kursen für Zusatzqualifikationen<br />

zu verpflichten, muss entgegengewirkt werden. Um den in Aus- und Weiterbildung<br />

erworbenen Bestand an Wissen und Fertigkeiten zu schützen und den Aufwand für die<br />

Ärzte zu reduzieren, soll auf bereits Vorhandenes aufgebaut und von Seiten der Kammern<br />

lediglich entsprechende differenzierte Angebote für noch fehlende Kompetenzen<br />

entwickelt werden. So ist z. B. ein Großteil der geforderten Kursinhalte in der 80-stündigen<br />

Psychosomatischen Grundversorgung abgebildet.<br />

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