14.12.2012 Aufrufe

13. Dokumentation - Bundesärztekammer

13. Dokumentation - Bundesärztekammer

13. Dokumentation - Bundesärztekammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

dung als Delegierte teilnehmen und demzufolge die von den Antragstellern geforderte<br />

Quote gewährleistet ist. Des Weiteren erfolgen seit Jahren Einladungen an die Bundesvertretung<br />

der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd). Vertreterinnen und<br />

Vertreter dieses Verbandes besuchen regelmäßig die Deutschen Ärztetage und sind mit<br />

einem eigenen Stand in der Ausstellung vertreten.<br />

Berufsgeheimnis von Ärztinnen und Ärzten<br />

(Drucksache VI-29) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand unterstützt das Anliegen des Antrags<br />

nachhaltig und wird beim Bundesministerium der Justiz und dem Bundesgesundheitsministerium<br />

vorstellig.<br />

Ergebnis: Inhaltlich war die Problematik Gegenstand des Verfahrens des Bundesverfassungsgerichts<br />

(2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08). Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat diese Verfahren verbunden und mit Beschluss vom 7. Dezember 2011<br />

entschieden, dass die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung<br />

durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung<br />

vom 21.12.2007 mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Aufgrund<br />

dieser Entscheidung wird von einer weiteren Intervention bei der Bundesregierung abgesehen.<br />

Versichertenstammdatenabgleich gehört nicht in die Arztpraxis<br />

(Drucksache VI-31) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat sich in seiner Sitzung am 08.09.2011 gegen<br />

den Antrag ausgesprochen. Er widerspricht der Beschlusslage des 112. Deutschen Ärztetages<br />

in Mainz. In dem damaligen Beschluss „Online-Anbindung und Schutz der Vertraulichkeit<br />

der Patientendaten (VIII-36, 36a)“ wurden seitens des Ärztetages Konditionen<br />

festgelegt, unter denen ein Versichertenstammdatenabgleich in den Arztpraxen und<br />

Krankenhäusern akzeptiert wird. Mit der durch das SGB V festgelegten Option, diesen<br />

Abgleich auch unabhängig von einer Anbindung des Arztrechners an die Telematikinfrastruktur<br />

durchführen zu können, ist diese Bedingung erfüllt. Zudem weist der Ausschuss<br />

„Telematik“ darauf hin, dass das Versichertenstammdatenmanagement Aufgabe<br />

der Kostenträger bleibt.<br />

Lärmpegelbegrenzung bei Veranstaltungen für Jugendliche<br />

(Drucksache VI-32) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“.<br />

Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.01.2012. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, eine Sammlung solider wissenschaftlicher<br />

Daten zu Hörschäden durch Freizeitlärm vorzunehmen und auf deren<br />

Grundlage eine Überarbeitung der Stellungnahme von 1999 durch den Wissenschaftlichen<br />

Beirat anzuregen.<br />

515

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!