13. Dokumentation - Bundesärztekammer
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Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
dung als Delegierte teilnehmen und demzufolge die von den Antragstellern geforderte<br />
Quote gewährleistet ist. Des Weiteren erfolgen seit Jahren Einladungen an die Bundesvertretung<br />
der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd). Vertreterinnen und<br />
Vertreter dieses Verbandes besuchen regelmäßig die Deutschen Ärztetage und sind mit<br />
einem eigenen Stand in der Ausstellung vertreten.<br />
Berufsgeheimnis von Ärztinnen und Ärzten<br />
(Drucksache VI-29) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand unterstützt das Anliegen des Antrags<br />
nachhaltig und wird beim Bundesministerium der Justiz und dem Bundesgesundheitsministerium<br />
vorstellig.<br />
Ergebnis: Inhaltlich war die Problematik Gegenstand des Verfahrens des Bundesverfassungsgerichts<br />
(2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08). Das Bundesverfassungsgericht<br />
hat diese Verfahren verbunden und mit Beschluss vom 7. Dezember 2011<br />
entschieden, dass die Neuregelung bzw. Änderung einzelner Vorschriften der Strafprozessordnung<br />
durch Art. 1 und 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung<br />
vom 21.12.2007 mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Aufgrund<br />
dieser Entscheidung wird von einer weiteren Intervention bei der Bundesregierung abgesehen.<br />
Versichertenstammdatenabgleich gehört nicht in die Arztpraxis<br />
(Drucksache VI-31) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat sich in seiner Sitzung am 08.09.2011 gegen<br />
den Antrag ausgesprochen. Er widerspricht der Beschlusslage des 112. Deutschen Ärztetages<br />
in Mainz. In dem damaligen Beschluss „Online-Anbindung und Schutz der Vertraulichkeit<br />
der Patientendaten (VIII-36, 36a)“ wurden seitens des Ärztetages Konditionen<br />
festgelegt, unter denen ein Versichertenstammdatenabgleich in den Arztpraxen und<br />
Krankenhäusern akzeptiert wird. Mit der durch das SGB V festgelegten Option, diesen<br />
Abgleich auch unabhängig von einer Anbindung des Arztrechners an die Telematikinfrastruktur<br />
durchführen zu können, ist diese Bedingung erfüllt. Zudem weist der Ausschuss<br />
„Telematik“ darauf hin, dass das Versichertenstammdatenmanagement Aufgabe<br />
der Kostenträger bleibt.<br />
Lärmpegelbegrenzung bei Veranstaltungen für Jugendliche<br />
(Drucksache VI-32) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“.<br />
Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.01.2012. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, eine Sammlung solider wissenschaftlicher<br />
Daten zu Hörschäden durch Freizeitlärm vorzunehmen und auf deren<br />
Grundlage eine Überarbeitung der Stellungnahme von 1999 durch den Wissenschaftlichen<br />
Beirat anzuregen.<br />
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