13. Dokumentation - Bundesärztekammer
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Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst endlich besser bezahlen<br />
(Drucksache VI-58) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand teilt das Anliegen des Antrags.<br />
Schreiben an die Gesundheitsministerkonferenz.<br />
Ergebnis: In dem Entschließungsantrag forderten die Ärztetagsdelegierten die öffentlichen<br />
Arbeitgeber auf, ihre bisherige Verweigerungshaltung aufzugeben und die seit<br />
Herbst 2010 laufenden Tarifverhandlungen für den kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
endlich durch Vorlage eines konstruktiven und akzeptablen Angebotes für<br />
eine bessere Vergütung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst weiterzuführen.<br />
Der Präsident der <strong>Bundesärztekammer</strong> hat dem Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz,<br />
Staatsminister Stefan Grüttner, mit Schreiben vom 21.09.2011 mitgeteilt,<br />
dass der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> sich in seiner Sitzung am 01./03.07.2011 das<br />
Anliegen und die Forderung dieses Ärztetagantrags vollumfänglich zu eigen gemacht<br />
und daher die Gesundheitsministerkonferenz gebeten hat, die öffentlichen Arbeitgeber<br />
aufzufordern, die Tarifverhandlungen für den kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
endlich voranzubringen, um ein weiteres Ausbluten des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />
zu verhindern.<br />
Grundsätze der <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen Sterbebegleitung – Die Mitwirkung<br />
des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos<br />
(Drucksache VI-60) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische<br />
Grundsatzfragen.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />
stellt fest, dass der Antrag VI-60 durch den Beschluss des 114. Deutschen Ärztetages<br />
zum Antrag des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong> (Drucksache III-01) unter Berücksichtigung<br />
der Anträge von Frau Dr. Groß (Drucksache III-01-01), Herrn Prof. Dr.<br />
Bertram und Herrn Dr. Albring (Drucksache III-01-08), Frau Bartels, Herrn Dietrich,<br />
Frau Dr. Blessing, Herrn Dr. Roy, Frau Dr. Lundershausen und Frau PD Dr. Jung<br />
(Drucksache III-01-17), Herrn Dietrich, Frau Bartels und Frau Dr. Blessing (Drucksache<br />
III-01-18) und Herrn Zimmer (Drucksache III-01-23) insofern erledigt ist, als der 114.<br />
Deutsche Ärztetag die Regelung in § 16 Satz 3 MBO beschlossen hat. Die Bestimmung<br />
enthält implizit das Anliegen der Antragsteller. Der Antrag VI-60 wird zu den Unterlagen<br />
für die mögliche Überarbeitung der Grundsätze der <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen<br />
Sterbebegleitung genommen und in dem Kontext erneut beraten.<br />
Streichung des LD50-Tests für Botulinumprodukte<br />
(Drucksache VI-61) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
01.07.2011, Beschluss des Vorstands: Stellungnahme der Arzneimittelkommission der<br />
deutschen Ärzteschaft.<br />
Ergebnis: Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) unterstützt<br />
das Anliegen des Antrags zur „Streichung des LD50-Tests für Botulinumprodukte<br />
(BoNT-Produkte)“. Eine Empfehlung, welches der drei genannten „alternativen“ Testverfahren<br />
den LD50-Test ersetzen könnte, kann von der AkdÄ nicht ausgesprochen werden,<br />
da die hierzu notwendigen Machbarkeits- und Validierungsstudien vom Hersteller<br />
durchgeführt und vorgelegt werden müssen. Nach Vorlage der Studien beim Bundesinstitut<br />
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann das BfArM entsprechend der<br />
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